Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Jörg58
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Jörg58 »

Gefla hat geschrieben: 6. Feb 2026, 14:30 Ich habe die monatlichen Aufrechnungen ab dem 01.2020 erhalten. 50 Seiten !!
Ich habe über meinen Anwalt Widerspruch eingelegt. Die Untätigkeitsklage läuft ebenfalls. Wer über 2 Jahre braucht eine Sache zu bearbeiten hat halt dann mal Pech!! Meine Rechtschutz zahlt. Ich habe nichts zu verlieren.

Gruss Georg
Hallo Georg,
deine Aufrechnungen ab dem 01.2020 sind die Anerkennung deiner Ausbildungszeiten, Oder?
bitte kläre uns auf, bezieht sich Dein Widerspruch auf die Verjährungsfristen?

Gruß Jörg
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