Figobert hat geschrieben: 25. Feb 2026, 22:03
Heute habe ich meinen negativen Bescheid bekommen Wortlaut/Begründung wie folgt:
Sehr geehrte XXXX
Sie haben die Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres beantragt.
Eine Neufestsetzung kommt nicht in Betracht, da keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres vorliegen.
Für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes war ab dem 01.09.1976 als Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert. Der Hauptschulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die Zugangsvoraussetzung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes. Wir können daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen.
Hab gerade im gegenseitigen Diskurs die Meinung von ChatGPT und Gemini eingeholt. ChatGPT meint - ist so richtig, da ich in der Ausbildung (Beginn mit 16)) noch kein Beamter war und es darum nicht um eine "Dienstzeit" handelt - Gemini meint, dass es sich sehr wohl um eine Dienstzeit handelt, da der Arbeitgeber ein öffentlich rechtlicher war.
Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen, bzw. Erkenntnisse dazu?
So ganz schlüssig ist es meiner (laienhaften) Ansicht nicht.
Hallo Figobert,
Ich habe ein ähnliches Schreiben bekommen.
Bei mir wurde die Ausbildungszeit nicht anerkannt.
Jedoch habe ich die Ausbildung als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb gemacht.
Ich bin nach insgesamt 6Jahren mit Ausbildung aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.
Es wurde eine Nachversicherung in der DRV damals gemacht.
Das ist soweit richtig.
Ich habe aber insgesamt 6 Jahre Dienstzeit mit Ausbildungszeit gehabt.
Die Ausbildung wird lt.Beamtenversorgungsgesetz 12 jedoch anerkannt wenn sie in einem öffentlichen Dienst und für die Beamten Laufbahn vorgeschrieben ist.
Demnach müsste es für mich eine Mindestversorgung geben.
Tut es aber nicht.
In vielen anderen Fällen wird die Ausbildungszeit aber als beamtenrechtliche Zurechnungszeit anerkannt.
Ich bin in Widerspruch gegangen.
Habe Schreiben von Anwälten die ähnliche Fälle bearbeitet haben (Kanzlei Wienold)ua. Mitgeschickt.
Ich verstehe das auch nicht, weil vieles sehr widersprüchlich gehandhabt wird.
Man ist jedoch machtlos..
Und ich entwickle langsam eine regelrechte Wut gegen diese Ungerechtigkeit seitens der politischen Macht.
Da hilft jetzt nur abwarten und für mich wäre es wirklich eine Erleichterung da ich einen pflegebedürftigen Sohn habe.
Aber das ist vermutlich völlig egal.