hier weiterlesen: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12500
Beihilfe
Beihilfesätze für Beamten Beamten haben im Gesundheitswesen einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe erstattet die Kosten für Gesundheitsaufwendungen, die aufgrund einer Krankheit oder auf gesundheitliche Unstimmigkeiten zurückzuführen sind. Unter solche Kosten fallen beispielsweise Aufwendungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Zahnarztbesuche. Wenn ein Beamter einen Anspruch auf Beihilfe hat, nennt man den Beamten auch Beihilfeberechtigten. Damit der Beihilfeanspruch gewährt werden kann, muss jeder Beamte einen Antrag auf Beihilfe stellen. Der Antrag muss mit vorgeschriebenen Formblättern erfolgen. Nur so kann die Beihilfe genehmigt werden. Die Beihilfe deckt allerdings nicht die kompletten Kosten für ärztliche Dienstleistungen. So unterscheiden sich die Beihilfesätze je nach Bundesland. Desweiteren spielt auch die familiäre Situation bei der Höhe der Erstattungssätze eine Rolle. Beihilfe des Bundes
Die restlichen Kosten, die bei einer Krankheit anfallen, müssen durch eine private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden. Geht ein Beamter zum Arzt und lässt sich dort behandelt, erhält er eine Rechnung vom Arzt. Die Rechnung lässt der Beamte von der Beihilfe in Höhe der Erstattungssätze bezahlen. Die restlichen Kosten, die nicht von den Beihilfesätzen gedeckt werden, werden von der privaten Krankenversicherung erstattet. Bei der privaten Krankenversicherung lassen sich zudem noch Beihilfeergänzungstarife einschließen, wodurch restliche Kosten, die nicht von der Beihilfe bezahlt wurden, abgedeckt sind. Eine nützliche Möglichkeit, um an eine gute und auch günstige private Krankenversicherung zu gelangen, ist ein Vergleich von mehreren Versicherungsgesellschaften. Einen solchen Versicherungsvergleich lässt sich einfach durchführen, wenn man einen Versicherungsmakler für die Berechnung beauftragt. Ein Makler bietet nahezu alle Krankenversicherungen an und kann somit ein günstiges Angebot heraussuchen nachdem die genauen Wünsche zu den Leistungen mitgeteilt wurden. Beamtenanwärter und Referendare Informationen zur elektronischen Einreichung von Beihilfebelegen gibt es hier Informationen: Beihilfe-App |