Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Jörg58
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Jörg58 »

Gefla hat geschrieben: 6. Feb 2026, 14:30 Ich habe die monatlichen Aufrechnungen ab dem 01.2020 erhalten. 50 Seiten !!
Ich habe über meinen Anwalt Widerspruch eingelegt. Die Untätigkeitsklage läuft ebenfalls. Wer über 2 Jahre braucht eine Sache zu bearbeiten hat halt dann mal Pech!! Meine Rechtschutz zahlt. Ich habe nichts zu verlieren.

Gruss Georg
Hallo Georg,
deine Aufrechnungen ab dem 01.2020 sind die Anerkennung deiner Ausbildungszeiten, Oder?
bitte kläre uns auf, bezieht sich Dein Widerspruch auf die Verjährungsfristen?

Gruß Jörg
sunny47
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von sunny47 »

Warte nun 24 Monate schon auf einen Bescheid. Wie sieht es denn bei euch aus?
W48
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von W48 »

Noch eine Woche, dann habe ich 2 Jahre voll!!!
Figobert
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Figobert »

Meine Eingangsbestätigung ist mit Datum 23.12.2023 ausgestellt 🫣
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Ich hab meinen Antrag seinerzeit 11/2023 eingereicht und in 09/2024 (nach 10 Monaten) bekam ich den negativen Bescheid und die Aberkennung der
gesamten Ausbildungszeit. Dann hab ich mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch eingelegt, die Zurückweisung des Widerspruchs kam dann in
01/2026 (also nach über einem Jahr). Mittlerweile ist Klage über meinem Anwalt eingereicht.
Ich glaube nach wie vor das die BAnsT PT die Fälle wo knallhart gekürzt wird schneller abarbeitet und bei den die Nachzahlungen
zu erwarten haben dauert es unendlich lange - das ist aber nur mein Eindruck. Anders kann ich es nicht verstehen warum jemand aus 2023 noch keinen Bescheid hat.
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Da hatte ich wohl Glück. Eingangsvernerk im März '24. Positiver Bescheid Dezember 2025 und zeitnahe Nachzahlung im Januar 2026.
Figobert
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Figobert »

Heute habe ich meinen negativen Bescheid bekommen Wortlaut/Begründung wie folgt:

Sehr geehrte XXXX
Sie haben die Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres beantragt.
Eine Neufestsetzung kommt nicht in Betracht, da keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres vorliegen.
Für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes war ab dem 01.09.1976 als Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert. Der Hauptschulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die Zugangsvoraussetzung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes. Wir können daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen.

Hab gerade im gegenseitigen Diskurs die Meinung von ChatGPT und Gemini eingeholt. ChatGPT meint - ist so richtig, da ich in der Ausbildung (Beginn mit 16)) noch kein Beamter war und es darum nicht um eine "Dienstzeit" handelt - Gemini meint, dass es sich sehr wohl um eine Dienstzeit handelt, da der Arbeitgeber ein öffentlich rechtlicher war.

Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen, bzw. Erkenntnisse dazu?
So ganz schlüssig ist es meiner (laienhaften) Ansicht nicht.
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