Vorbereitungsdienst verschweigen?
Moderator: Moderatoren
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Liebste Lena,
Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.
Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.
Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Hallo liebster Forenstalker,BalBund hat geschrieben: 7. Aug 2026, 17:22 Liebste Lena,
Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.
Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
strukturierte Auswahlinterviews habe ich auch schon so vermasselt ohne Absicht und die Hälfte aus meiner Vita vergessen vorzutragen.
Grundsätzlich hast aber wohl recht.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass man damit lebenslang durchkommt.
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Hast du dazu nicht schonmal ein Thema erstellt? Mir kommt das gerade so bekannt vor.
Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.
Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.
Viel Erfolg!
Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.
Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.
Viel Erfolg!
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Gerade bei Beamten fordert man ja gerne mal die Personalakte an, wenn man schon mal im öffentlichen Dienst war.Aufsteiger85 hat geschrieben: 8. Aug 2026, 21:44 Hast du dazu nicht schonmal ein Thema erstellt? Mir kommt das gerade so bekannt vor.
Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.
Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.
Viel Erfolg!
So gesehen ist eine vorherige abgeschlossene Ausbildung natürlich unerheblich für ein Studium bei einem anderen Dienstherren. Solange man kein
Disziplinarverfahren oder so hatte, was eine dauerhafte Sperre bedeuten würde.
Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte.
z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.
Oder nicht?
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Dienstunfall_L
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Es sind Erfahrungen dieser Art, die shanaya auf die Idee gebracht haben, den Vorbereitungsdienst im Lebenslauf zu verschweigen, so jedenfalls habe ich es verstanden.Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte. z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.
Oder nicht?
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Verstehe. Ja, die Frage wäre natürlich,ob die Nichtangabe eines vorherigen Abschlusses im öD ausreicht,Dienstunfall_L hat geschrieben: 9. Aug 2026, 13:01Es sind Erfahrungen dieser Art, die shanaya auf die Idee gebracht haben, den Vorbereitungsdienst im Lebenslauf zu verschweigen, so jedenfalls habe ich es verstanden.Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte. z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.
Oder nicht?
um einen aus dem Vorbereitungsdienst einer anderen Laufbahn auszuschließen und
Bezüge zurückzufordern, so lange die formellen Voraussetzungen für das Studium vorlagen und keine gesetzliche Sperre vorhanden war.
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Genau da liegt wohl der Knackpunkt. Ich tendiere zu "eher nein," entscheiden kann das im Zweifel aber nur ein Gericht.Kittyka2 hat geschrieben: 9. Aug 2026, 13:55 Verstehe. Ja, die Frage wäre natürlich,ob die Nichtangabe eines vorherigen Abschlusses im öD ausreicht,
um einen aus dem Vorbereitungsdienst einer anderen Laufbahn auszuschließen und
Bezüge zurückzufordern, so lange die formellen Voraussetzungen für das Studium vorlagen und keine gesetzliche Sperre vorhanden war.
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Mainstream1
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Warum wird der Sachverhalt hier immer mal abgewandelt?
Die Eingangsfrage lautete, falsche Angaben zum fraglichen Zeitraum zu machen. Ein einfaches "Weglassen" ist zudem auch sehr unwahrscheinlich bzw. nicht so einfach möglich, da genau nach der Lücke spätestens im Vorstellungsgespräch gefragt würde, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass man mit einer "einfachen Lücken" überhaupt so weit kommt.
Spätestens vor! der Einstellung, wenn das tatsächlich geklappt haben sollte, kommt die Stunde der Wahrheit mit dem Personalbogen. Allein schon für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wird explizit nach Zeiten im öffentlichen Dienst gefragt, also nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand.
Rechtlich ist zudem ein bewusstes Weglassen (und bei der Vorgeschichte glaubt man an ein Versehen schon nicht mehr) auch unter den Tatbestand einer falsche Angabe zu subsumieren.
Die Eingangsfrage lautete, falsche Angaben zum fraglichen Zeitraum zu machen. Ein einfaches "Weglassen" ist zudem auch sehr unwahrscheinlich bzw. nicht so einfach möglich, da genau nach der Lücke spätestens im Vorstellungsgespräch gefragt würde, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass man mit einer "einfachen Lücken" überhaupt so weit kommt.
Spätestens vor! der Einstellung, wenn das tatsächlich geklappt haben sollte, kommt die Stunde der Wahrheit mit dem Personalbogen. Allein schon für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wird explizit nach Zeiten im öffentlichen Dienst gefragt, also nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand.
Rechtlich ist zudem ein bewusstes Weglassen (und bei der Vorgeschichte glaubt man an ein Versehen schon nicht mehr) auch unter den Tatbestand einer falsche Angabe zu subsumieren.
MS
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Weil der mittlere Dienst eine andere Laufbahn ist und so gesehen nichts mit dem Gehobene Dienst zu tun hat.Mainstream1 hat geschrieben: 9. Aug 2026, 21:47 Warum wird der Sachverhalt hier immer mal abgewandelt?
Die Eingangsfrage lautete, falsche Angaben zum fraglichen Zeitraum zu machen. Ein einfaches "Weglassen" ist zudem auch sehr unwahrscheinlich bzw. nicht so einfach möglich, da genau nach der Lücke spätestens im Vorstellungsgespräch gefragt würde, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass man mit einer "einfachen Lücken" überhaupt so weit kommt.
Spätestens vor! der Einstellung, wenn das tatsächlich geklappt haben sollte, kommt die Stunde der Wahrheit mit dem Personalbogen. Allein schon für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wird explizit nach Zeiten im öffentlichen Dienst gefragt, also nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand.
Rechtlich ist zudem ein bewusstes Weglassen (und bei der Vorgeschichte glaubt man an ein Versehen schon nicht mehr) auch unter den Tatbestand einer falsche Angabe zu subsumieren.
Du kannst theoretisch glaub ich den mittleren Dienst auch endgültig nicht bestehen und dich trotzdem für den Gehoben Dienst bewerben. Obs sinnvoll ist, ist natürlich was anderes.
Ich selber habe im Internet noch keinen Fall gelesen, wo das Verheimlichen einer vorherigen Tätigkeit im öD (wahrscheinlich um Personalakteneinsicht zu verhindern
Die meisten Fälle die ich so lese wo Anwärter rausgeworfen wurden beziehen sich auf
verschwiegene Strafverfahren, Drogendelikte, Schulden, Arbeitszeitbetrug oder andere Delikte (z.B. verschwiegene Mitarbeit in einer rechtsextremen Partei, Betrug bei Trennungsgeld/Fahrtkosten...)
Aber ja, man kann wahrscheinlich auch nach
Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG argumentieren, dass einem das verweigert wurde, da frühere Tätigkeiten zur fachlichen und persönlichen Eignung nicht herangezogen werden konnten.
