Liebste Lena,
Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.
Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
Vorbereitungsdienst verschweigen?
Moderator: Moderatoren
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Hallo liebster Forenstalker,BalBund hat geschrieben: 7. Aug 2026, 17:22 Liebste Lena,
Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.
Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
strukturierte Auswahlinterviews habe ich auch schon so vermasselt ohne Absicht und die Hälfte aus meiner Vita vergessen vorzutragen.
Grundsätzlich hast aber wohl recht.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass man damit lebenslang durchkommt.
- Aufsteiger85
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Hast du dazu nicht schonmal ein Thema erstellt? Mir kommt das gerade so bekannt vor.
Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.
Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.
Viel Erfolg!
Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.
Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.
Viel Erfolg!
Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?
Gerade bei Beamten fordert man ja gerne mal die Personalakte an, wenn man schon mal im öffentlichen Dienst war.Aufsteiger85 hat geschrieben: 8. Aug 2026, 21:44 Hast du dazu nicht schonmal ein Thema erstellt? Mir kommt das gerade so bekannt vor.
Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.
Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.
Viel Erfolg!
So gesehen ist eine vorherige abgeschlossene Ausbildung natürlich unerheblich für ein Studium bei einem anderen Dienstherren. Solange man kein
Disziplinarverfahren oder so hatte, was eine dauerhafte Sperre bedeuten würde.
Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte.
z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.
Oder nicht?
