Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Superweib1965
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Superweib1965 »

Huhu.. ich habe hier immer nur still mitgelesen.. nachdem ich am Sonntag eine E-Mail mit der Bitte um kurzfristige Bearbeitung meines Antrags gebeten habe.. hatte ich gestern dann den Umschlag in der Post... aber wer soll das verstehen?? Irgendwelche Zahlen... Beamtendeutsch... irgendwo auf der letzten Seite steht was von 61,15% im Gegensatz zu 55,55% vorher.... aber wie berechnet man das jetzt? Und wozu sind die jetzt Zahlen für die Kindererziehungszeiten?
Hat von euch jemand schon in der Hotline angerufen und diesbezüglich mal nachgefragt... was das in Euronen ausmacht?
Liebe Grüße von Andrea
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Dienstunfall_L »

55,55 % von 1000 € = 555,50 €
61,15 % von 1000 € = 611,50 €
(611,50 - 555,50 = 56)

Wenn statt 55,5% jetzt 61,15% gezahlt werden, dann macht das pro 1000 € Ruhegehalt einen Unterschied von 56,00 € brutto,
bei 2000 € Bruttoruhegehalt wären es 112,00 € brutto mehr.

Und wozu sind die jetzt Zahlen für die Kindererziehungszeiten?
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