Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Superweib1965
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Superweib1965 »

Huhu.. ich habe hier immer nur still mitgelesen.. nachdem ich am Sonntag eine E-Mail mit der Bitte um kurzfristige Bearbeitung meines Antrags gebeten habe.. hatte ich gestern dann den Umschlag in der Post... aber wer soll das verstehen?? Irgendwelche Zahlen... Beamtendeutsch... irgendwo auf der letzten Seite steht was von 61,15% im Gegensatz zu 55,55% vorher.... aber wie berechnet man das jetzt? Und wozu sind die jetzt Zahlen für die Kindererziehungszeiten?
Hat von euch jemand schon in der Hotline angerufen und diesbezüglich mal nachgefragt... was das in Euronen ausmacht?
Liebe Grüße von Andrea
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Dienstunfall_L »

55,55 % von 1000 € = 555,50 €
61,15 % von 1000 € = 611,50 €
(611,50 - 555,50 = 56)

Wenn statt 55,5% jetzt 61,15% gezahlt werden, dann macht das pro 1000 € Ruhegehalt einen Unterschied von 56,00 € brutto,
bei 2000 € Bruttoruhegehalt wären es 112,00 € brutto mehr.

Und wozu sind die jetzt Zahlen für die Kindererziehungszeiten?
Was meinst du?
Günni007
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Günni007 »

Habe gestern den Bescheid erhalten. Rückwirkend ab 1.5.23. Nach dem neuen Faktor von 65, 56 auf 68,06 % erhöht worden. Geld kommt mit der Augustabrechnung. Mal überraschen lassen.
Den anderen drücke ich weiterhin die Daumen.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Günni007 hat geschrieben: 23. Jul 2026, 22:34 Habe gestern den Bescheid erhalten. Rückwirkend ab 1.5.23. Nach dem neuen Faktor von 65, 56 auf 68,06 % erhöht worden. Geld kommt mit der Augustabrechnung. Mal überraschen lassen.
Den anderen drücke ich weiterhin die Daumen.
Gratuliere , das ist doch eine gute Nachricht !
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

Glückwunsch !!
W48
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von W48 »

Ich gratuliere auch.
Kommt wohl ne 5 stellige Summe zusammen.
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

Moin Moin ,heute Bescheid erhalten ! Danach statt 52,40 jetzt 54,53 ,wow .Gibt kein Geld und Keine höhere Pension ,heul.Werde morgen nochmal nachfragen ob ich es so richtig verstanden hab.Ab 1.7.2000 in Ruhestand , daher Mindestversorgung .
Gertrud1927
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn Du durch die Erhöhung nicht über die Mindestversorgung kommst wird es die wohl weiter geben.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Gertrud1927 hat geschrieben: 3. Aug 2026, 16:29 Hallo.
Wenn Du durch die Erhöhung nicht über die Mindestversorgung kommst wird es die wohl weiter geben.
Genau so wird es sein Gertrud1927 - wer wenig Prozente in seiner Besoldungsgruppe "erdient" hat bekommt die Mindestversorgung - dafür gibt es ja die Mindestversorgung !
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

OK
Annilu
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Annilu »

Hallo
Mir ist meine Ausbildungszeit als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb von 1991 aberkannt worden.
Wie ist das bei euch denn grundsätzlich?
Ich blicke da nicht so ganz durch..
Kann man dagegen vorgehen?
Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Hallo Annilu,wieviel Prozent werden dir den jetzt abgezogen?Ich warte noch auf meine Entscheidung,ich habe 1982 die Ausbildung als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb angefangen, vorher 1 Jahr Berufsgrundschuljahr
Gruß Bamboleos
Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Nur mal so ne Frage,bekommen den die Leute die keinen Antrag gestellt haben nix abgezogen?Falls was abgezogen werden müste?Dann wäre es vielleicht besser gewesen keinen Antrag zu stellen!
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Bamboleos hat geschrieben: 11. Aug 2026, 16:33 Nur mal so ne Frage,bekommen den die Leute die keinen Antrag gestellt haben nix abgezogen?Falls was abgezogen werden müste?Dann wäre es vielleicht besser gewesen keinen Antrag zu stellen!
Hallo Bamboleos ,
das frag ich mich manchmal auch. Ich bin Fernmeldehandwerker und es ging bei mir lediglich um 4 Monate bis zum 17.Lj ! Dann hab ich den Antrag (nach Aufforderung) gestellt und man hat mir dann die gesamte Azubi Zeit aberkannt nachdem ich schon fast 8 Jahre im VR war :-(
Dann Widerspruch - wurde abgelehnt. Dann Anwalt genommen und Klage eingereicht - das war im Jan.2026 - ich warte nun auf den Termin bei Gericht. Bei mir sind es über 4% Verlust. Manchmal denk ich - hätte den Antrag lieber nicht stellen sollen. Wobei man weiß nich wie die BAnst ingesamt vorgeht.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Annilu hat geschrieben: 11. Aug 2026, 12:51 Hallo
Mir ist meine Ausbildungszeit als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb von 1991 aberkannt worden.
Wie ist das bei euch denn grundsätzlich?
Ich blicke da nicht so ganz durch..
Kann man dagegen vorgehen?
Hallo Annilu,
Ich bin Fernmeldehandwerker und es ging bei mir lediglich um 4 Monate bis zum 17.Lj ! Dann hab ich den Antrag (nach Aufforderung) gestellt und man hat mir dann die gesamte Azubi Zeit aberkannt nachdem ich schon fast 8 Jahre im VR war :-(
Dann Widerspruch - wurde abgelehnt. Dann Anwalt genommen und Klage eingereicht - das war im Jan.2026 - ich warte nun auf den Termin bei Gericht. Bei mir sind es über 4% Verlust.
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