Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Hallo Murmels Frauchen,hatten Sie denn einen Positiven oder Negativen Bescheid bekommen,ich denke das würde hier viele Interesieren,vorab schon mal danke für eine Antwort,LG Bamboleos
Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Gefla »

Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Bamboleos hat geschrieben: 19. Jan 2026, 11:59 Hallo Murmels Frauchen,hatten Sie denn einen Positiven oder Negativen Bescheid bekommen,ich denke das würde hier viele Interesieren,vorab schon mal danke für eine Antwort,LG Bamboleos
Ich habe nach 20 Monaten Wartezeit den positiven Bescheid inkl. Abrechnung und Neuberechnung bekommen. Davor war Grabesstille.
wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von wbbs »

Gefla hat geschrieben: 19. Jan 2026, 15:49 Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
Wieso einen Widerspruch? Du hast doch jetzt alles Mögliche erreicht. Ich selbst warte noch bis Ende Januar. Danach werde ich mich nicht mehr so einfach abspeisen lassen.
1615_ks
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Registriert: 30. Dez 2014, 21:02
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von 1615_ks »

Gefla hat geschrieben: 19. Jan 2026, 15:49 Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
Hallo Georg,
aus welchem Grund wurde deine Ausbildung seinerzeit nicht angerechnet? Mein Fall scheint ähnlich gelagert zu sein.
Ich warte seit Juli 2024 auf ein - hoffentlich positives - Ergebnis.

Grüße
Knuth
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