Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Murmels Frauchen,hatten Sie denn einen Positiven oder Negativen Bescheid bekommen,ich denke das würde hier viele Interesieren,vorab schon mal danke für eine Antwort,LG Bamboleos
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Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich habe nach 20 Monaten Wartezeit den positiven Bescheid inkl. Abrechnung und Neuberechnung bekommen. Davor war Grabesstille.Bamboleos hat geschrieben: 19. Jan 2026, 11:59 Hallo Murmels Frauchen,hatten Sie denn einen Positiven oder Negativen Bescheid bekommen,ich denke das würde hier viele Interesieren,vorab schon mal danke für eine Antwort,LG Bamboleos
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wieso einen Widerspruch? Du hast doch jetzt alles Mögliche erreicht. Ich selbst warte noch bis Ende Januar. Danach werde ich mich nicht mehr so einfach abspeisen lassen.Gefla hat geschrieben: 19. Jan 2026, 15:49 Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Georg,Gefla hat geschrieben: 19. Jan 2026, 15:49 Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
aus welchem Grund wurde deine Ausbildung seinerzeit nicht angerechnet? Mein Fall scheint ähnlich gelagert zu sein.
Ich warte seit Juli 2024 auf ein - hoffentlich positives - Ergebnis.
Grüße
Knuth
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
wbbs hat geschrieben: 20. Jan 2026, 09:47Handelt es sich um einen Schreibfehler? Das Urteil des BVG ist doch erst zum 01.05.2023 in Kraft getreten.Gefla hat geschrieben: 19. Jan 2026, 15:49 Hallo zusammen,
Ich habe am 06.01.2026 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Am 07.01.2026. kam der Bescheid.
Meine bisher nicht angerechnete Ausbildungszeit wurde voll angerechnet. Urtei BVG von 2014.
Die Zeiten vor dem voll. 17. Lebensjahr wurden anerkannt. Urtel BVG vom 01.05 2023.
Man will rückwirkend zum 01.01.2020 meine Pension anpassen.
Biher bekam ich 66,91%. Neu erhalte ich 71,75%
Kläre gerade mit meinem Anwalt ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruss Georg
Wieso dann eine Anpassung der Pension zum 01.01.2020?
Gruss Wolfgang
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Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo zusammen
Es gibt 2 Urteile des BVG.
Das erste aus 2014 Beschluss das die Ausbildung anzurechnen ist.
Zweite Urteil aus 2023 Ruhegehalt vor dem 17. Lebensjahr.
Ich bin 11.2012 in Pension gegangen. Man hat mich zweimal Benachteiligt.
Widerspruch damit mein Anwalt zeit hat die jetzige Berechnung zu Prüfen.
Ich lasse mich nicht noch mal vorarschen.
Gruss Georg
Es gibt 2 Urteile des BVG.
Das erste aus 2014 Beschluss das die Ausbildung anzurechnen ist.
Zweite Urteil aus 2023 Ruhegehalt vor dem 17. Lebensjahr.
Ich bin 11.2012 in Pension gegangen. Man hat mich zweimal Benachteiligt.
Widerspruch damit mein Anwalt zeit hat die jetzige Berechnung zu Prüfen.
Ich lasse mich nicht noch mal vorarschen.
Gruss Georg
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Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Gefla hat geschrieben: 25. Jan 2026, 10:52 Hallo zusammen
Es gibt 2 Urteile des BVG.
Das erste aus 2014-- Beschluss das die Ausbildung anzurechnen ist.
Zweite Urteil aus 2023 --Ruhegehalt vor dem 17. Lebensjahr.
Ich bin 11.2012 in Pension gegangen. Man hat mich zweimal benachteiligt.
Widerspruch damit mein Anwalt Zeit hat die jetzige Berechnung zu prüfen.
Ich lasse mich nicht noch mal verarschen.
Gruss Georg
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Habe wohl die gleiche Situation wie du.Bin 2011 in VR gegangen. Bei mir wurde die Zeit 17 - 18 Jahre ab 01.01.2021 und 15 - 16 ab 04/23 anerkannt. Zeit von 2011 bis 2020 fällt unter Verjährung. Mein Anwalt hat mir davon abgeraten noch mal zu klagen.
Die Nachzahlung wird als Lohn vergangener Jahre berechnet. Zahlt man dann noch mal extra Steuern.
Steht bei dir in dem Bescheid tatsächlich 01.01.2020 ?
Habe wohl die gleiche Situation wie du.Bin 2011 in VR gegangen. Bei mir wurde die Zeit 17 - 18 Jahre ab 01.01.2021 und 15 - 16 ab 04/23 anerkannt. Zeit von 2011 bis 2020 fällt unter Verjährung. Mein Anwalt hat mir davon abgeraten noch mal zu klagen.
Die Nachzahlung wird als Lohn vergangener Jahre berechnet. Zahlt man dann noch mal extra Steuern.
Steht bei dir in dem Bescheid tatsächlich 01.01.2020 ?
