Besoldungsrunde 2023

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Mainstream1
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Hessen hat sich da schon lange heraus genommen und verhandelt alleine mit der/den Gewerkschaften!
MS
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Aufsteiger85
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Aufsteiger85 »

Davon abgesehen steht nirgendwo, dass man das Ergebnis von irgendwelchen Tarifverhandlungen (und aus sicht des BBesG sind es tatsächlich "irgendwelche") auf die Besoldung der jeweiligen Beamten übertragen muss. Der Bund regelt das schon länger, als ich mich mit der Materie befasse, so (Achtung: Versorgungsrücklage), ein Automatismus ist das aber nicht.

Fazit: Die Länder regeln ihre Besoldung, wie sie möchten. Wenn sie ausnahmslos immer die Tarifverhandlungen des TV-L auf Ihre Besoldung übertragen hätten, wären die Besoldungstabellen wohl auch deutlich dichter beieinander, als sie es jetzt sind.
sailor
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von sailor »

Andi12 hat geschrieben: 27.06.2023 18:05 Hab heute meine Bezügemitteilung bekommen, in der Tat, ich habe über 10 Euro weniger... und ich hatte mich schon über eine theoretische Erhöhung gefreut.

Mfg
Andi12
Habe auch meine Bezügemitteilung erhalten, seltsamerweise keine Änderungen

Mfg
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

@sailor
Und Du bist Versorgungsempfänger beim Bund ?
sailor
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von sailor »

ja
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Dann wird das mit den "Augustbezügen" berichtigt. Auf meiner Bezügemitteilung von der
Bundesanstalt Post/Telekom wurden die 1,7 % abgezogen.
Und die sind sonst "schneckenlangsam"...
connigra
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von connigra »

Bei mir wurden auch die 1,7% abgezogen. Da staunt die Frau, ich dachte mehr soll es werden.... und siehe da, es wurde weniger. Ein genauer Blick auf die Abrechnung und FRAU hat mal wieder dazugelernt. Alles wird teurer, warum nicht auch die Pflege.

Die private Pflege habe ich letztes Jahr gekündigt, nachdem diese 5 mal in Folge zwischen 28 und 40% die Beiträge erhöht hat. Jedes Jahr gab es irgendwelche kuriosen Erklärungen für diese sportlichen Erhöhungen. Mittlerweile bezahlten mein Mann und ich über 350 €. In dieser Preiskategorie kann ich mir ausrechnen, wann wir uns die private Pflege bei Preissteigerungen in dieser Höhe nicht mehr leisten können. Deshalb habe ich sie dann ganz gekündigt. Das ist wohl auch der Sinn dahinter. Viele um die 70 stehen vor der Frage, leiste ich sie mir weiter oder kündige ich sie. Ich brauche keine Mathelehrer zu sein um zu realieseren, wann ich das Geld einfach nicht mehr habe. Es kann ja nicht sein, dass meine Mindestrente für die Pflege drauf geht.

Unser Schwiegersohn (Mathelehrer) hat die einzig richtige Konsequenz gezogen und hat sie auch sofort gekündigt. Er zahlt momentan 50 € monatlich als 37 jähriger Mann. Er investiert das Geld lieber in Aktien.
Unsere Tochter (ebenfalls Mathelehrerin) hat wohl das Prinzip noch nicht erstanden und zahlt brav weiter in die private Pflege......Wer s Geld hat....
Käptn iglo
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Käptn iglo »

Das mit den brutalen Erhöhungen der privaten Pflegeversicherungen kann ich voll bestätigen. Überspitzt gesagt, haben mich die Erhöhung jedesmal derart niedergerissen, dass ich fast selbst jetzt schon zu einem Pflegefall wurde. (Verdient, zu zahlen hätte es die Versicherung ja).
Mainstream1
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Die Bürgervetsicherung wäre sicher hilfreich, weiß nicht, warum da der Beamtenbund immer dagegen ist.
Für die Ruhestandzeit ist die private KV/PV das größte Risiko überhaupt, auch wenn man in jungen Jahren "günstiger gefahren" ist, rechnet es sich auf lange Sicht nicht mit der privaten Absicherung.
MS
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Aufsteiger85
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Aufsteiger85 »

Mainstream1 hat geschrieben: 29.06.2023 09:12 Die Bürgervetsicherung wäre sicher hilfreich, weiß nicht, warum da der Beamtenbund immer dagegen ist.
Für die Ruhestandzeit ist die private KV/PV das größte Risiko überhaupt, auch wenn man in jungen Jahren "günstiger gefahren" ist, rechnet es sich auf lange Sicht nicht mit der privaten Absicherung.
Davon abgesehen, dass dies auch off-topic ist, halte ich das für eine Meinung. Ich kenne einige privat versicherte, die es auch im Alter nicht bereuen.

Falls es hierzu belastbare Zahlen gibt, wäre mir an einer Nachricht allerdings sehr gelegen :)
BuFiPo
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von BuFiPo »

Informationen zur Besoldunsrunde findet man auf den Seiten fast aller Gewerkschaften bzw. den Seiten des "öffentlichen-dienst.info". Infos hinsichtlich Beiträge PPV 2023, Krankenversorgung, Rehabilitation findet ihr bei den div. Krankenkassen oder auch unter "kvb.bund". Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung oder der Sozialverband "VdK".

Thema Absicherung bei Unfall oder vorzeitiger Berufsunfähigkeit - informiert euch sorgfältig - auch über anfallende Kosten und Gebühren ( bei Berufsunfähigkeit sinken z.B. die monatlichen Beiträge schon oft erheblich wenn die "Rentenzahlung" bis zum 65. Lebensjahr läuft anstatt bis zum 67. LJ).

und auch wenn der Song/Wunsch "Ich wär so gerne Millionär" in fast jedem von uns steckt - macht euch einen schönen Tag und passt auf euch auf da draussen...
ramos96
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von ramos96 »

Noch mal ne Frage bezüglich der Einmalzahlung (1240 Euro) plus monatliche Sonderzahlungen aus dieser Besoldungsrunde.

Konkret für die Versorgungsempfänger.

Es heißt ja..."Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlung in Abhängigkeit von ihren maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätzen."


In DDU bekomme ich 67,80 Prozent meines alten Gehaltes, MINUS natürlich noch die 10,80% Abschlag für eben die DDU.
Gehen diese 10,80% dann noch ZUSÄTZLICH bei der Einmalzahlung - und den monatlichen Sonderzahlungen - flöten..?
Mainstream1
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Ganz klares "ja".
Geschenkt wird einem nix.
MS
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Ich sage "Nein".."da geht nix flöten".
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Bei Empfängern von Mindestversorgungsbezügen gilt für die Gewährung der Leistungen nach Absatz 1 und 2 der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz.

Die Leistungen nach Absatz 1 und 2 gelten nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleiben bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
Bollerfamily
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Bollerfamily »

Genau richtig , die 10,8% werden nicht vom Ruhegehaitssatz abgezogen , sondern von dem Ruhegehalt.
Der Ruhegehaltssatz ändert sich nicht.