Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

ISDNforever
Beiträge: 100
Registriert: 23.11.2018 09:47
Behörde:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 10:21 (…)
Das Problem beginnt nach den Überprüfungen. Jetzt liegt nämlich der kranke Versicherte ( evtl. sogar schwer kranke Versicherte ) auf der folternden Streckbank zwischen der PBeaKK ( die nicht zahlen will ) und den Privatverrechnungsstellen ( die ihr Honorar einfordern ). Nun ist es so, dass die PBeaKK ihren evtl schwer kranken Beitragszahler im Regen stehen lässt. Wenn dieser nämlich nicht zahlt, sieht er / sie sich kostspieligen, nervenden Gerichtsverfahren gegenüber . . .
Zahlst du deine Rechnungen bevor du eine Erstattung bekommst? Das sollte man nach Möglichkeit nicht tun.

Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen.
Siggi09 hat geschrieben: 01.05.2019 13:03
Man hat eben zwei unabhängige Rechtsbeziehungen und das weiß man vorher. Also vorab mit dem Arzt klären. Wenn der nicht will, anderen Arzt suchen.
Sollte die Arztrechnung fehlerhaft sein und die Kasse zu Recht nicht zahlen wird man von dir auch die offenen (falschen) Teilgebühren nicht einklagen können. Die Pbeakk begründet mittlerweile ja auch nicht mehr so allgemein wie früher warum etwas nicht erstattet wird.


Ansonsten kann ich mich nur nochmals wiederholen und dir einen Wechsel in die Tarigruppe A empfehlen. Schlag das deinem Doc doch vor.
Soweit ich weiß erhalten die Ärzte da immer noch mehr als von "normalen GKV Versicherten".

Je nach Alter sparst du dabei sogar bis zu 27€ im Monat.
dhs
Beiträge: 21
Registriert: 25.04.2019 20:14
Behörde: Deutsche Post
Geschlecht:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Sehr geehrter Herr ISDNforever,
nach meiner Meinung sollten Sie sich, bevor Sie Ratschläge erteilen wollen, zunächst selbst sachkundig machen. Ein Wechsel von Gruppe B nach Gruppe A ist bei der PBeaKK an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bitte machen Sie sich in dieser Beziehung sachkundig.
Vielen Dank für Ihr bemühen.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3959
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Torquemada »

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 14:26 Ein Wechsel von Gruppe B nach Gruppe A ist bei der PBeaKK an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Das war auch mein Kenntnisstand.
ISDNforever
Beiträge: 100
Registriert: 23.11.2018 09:47
Behörde:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

Sehr geehrte(r) dhs,

sie haben Recht. Wenn sie nicht in die Mitgliedsgruppe A wechseln können sind ihre Versorgungsbezüge größer als 2.365,47 Euro
noch sind sie pflegebedürftig.

Es bleibt ihnen nur der Rechtsweg übrig:

Sollte die Abrechrungsstelle auf einer Forderung beharren und ein Widerspruchsverfahren erfolglos sein,
werden sie sich wohl einen Fachanwalt nehmen müssen.
Sollten Sie das Verfahren gewinnen hat die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Nur ein Gericht kann die Richtigkeit einer Arztrechnung bzw. der Erstattung abschließend klären.
Siggi09
Beiträge: 864
Registriert: 29.06.2017 16:56
Behörde: PNU

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Siggi09 »

ISDNforever hat geschrieben: 01.05.2019 15:22 Nur ein Gericht kann die Richtigkeit einer Arztrechnung bzw. der Erstattung abschließend klären.
Das ist nicht ganz richtig. Vorher kann man sich an die Ärztekammer wenden und die Rechnung des Arztes dort prüfen lassen. Wenn einem die Ärztekammer recht gibt, kann man den Arzt / die Abrechnungsstelle bewegen die Rechnung zu korrigieren, bzw. falsch erhobene Beträge zu erstatten.
Das geht auch viel schneller als den Rechtsweg zu beschreiten (von Gerichts- und Anwaltskosten, etc. mal abgesehen). Und wenn die Ärztekammer dem Arzt recht gibt, dann sieht man vor Gericht wahrscheinlich auch nicht (viel) besser aus.

Problematisch ist es eben dann, wenn sich die PBeaKK nicht der Meinung der Ärztekammern anschließt. Das kommt leider immer wieder vor, und dann ist eben der Arzt gefragt, bzw. das, was man mit dem Arzt im Vorfeld verabredet hat (Empfehlungsabrechnung Post B).
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 704
Registriert: 09.07.2015 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von zeerookah »

Oder einfach das überweisen was man erstattet bekommt. Die Abrechnungsstelle darauf hinweisen und somit denen erstmal den schwarzen Peter zuschieben. Die müssen im Ernstfall nun Klage wegen der Differenz einleiten. Und sich sehr sicher sein das ihre Rechnung einer Überprüfung Stand hält.Wenn schon die PBeaKK Teile nicht akzeptiert hat.
Siggi09
Beiträge: 864
Registriert: 29.06.2017 16:56
Behörde: PNU

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 01.05.2019 16:59 Oder einfach das überweisen was man erstattet bekommt. Die Abrechnungsstelle darauf hinweisen und somit denen erstmal den schwarzen Peter zuschieben. Die müssen im Ernstfall nun Klage wegen der Differenz einleiten. Und sich sehr sicher sein das ihre Rechnung einer Überprüfung Stand hält.Wenn schon die PBeaKK Teile nicht akzeptiert hat.
Hast Du das schon mehrfach praktiziert und erfolgreich durchgehalten, oder jetzt zig Inkassofirmen am Hals?
ISDNforever
Beiträge: 100
Registriert: 23.11.2018 09:47
Behörde:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

Siggi09 hat geschrieben: 01.05.2019 16:45
ISDNforever hat geschrieben: 01.05.2019 15:22 Nur ein Gericht kann die Richtigkeit einer Arztrechnung bzw. der Erstattung abschließend klären.
Das ist nicht ganz richtig. Vorher kann man sich an die Ärztekammer wenden und die Rechnung des Arztes dort prüfen lassen.
Daran hatte ich nicht gedacht. Danke für die Ergänzung. :)


Ich habe bisher entweder Begründungen vom Arzt nachgereicht und es wurde eine Nacherstattung durch die Kasse vorgenommen, die ich dann weitergeleitet habe oder die Ärzte/Verrechnungsstellen haben auf die Differenz verzichtet / sich nicht mehr gemeldet.
Allerdings hatte ich bislang nicht mit dem hier erwähnten Abrechnungsservice zu tun viewtopic.php?t=8944
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 704
Registriert: 09.07.2015 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von zeerookah »

Siggi09 hat geschrieben: 01.05.2019 18:47
zeerookah hat geschrieben: 01.05.2019 16:59 Oder einfach das überweisen was man erstattet bekommt. Die Abrechnungsstelle darauf hinweisen und somit denen erstmal den schwarzen Peter zuschieben. Die müssen im Ernstfall nun Klage wegen der Differenz einleiten. Und sich sehr sicher sein das ihre Rechnung einer Überprüfung Stand hält.Wenn schon die PBeaKK Teile nicht akzeptiert hat.
Hast Du das schon mehrfach praktiziert und erfolgreich durchgehalten, oder jetzt zig Inkassofirmen am Hals?
a) ja
b) nö
Ich klär das ja vorher mit der Abrechnungsstelle ab. Und habe bis jetzt immer eine neue Rechnung bekommen und dann war es Ok. Aber wann bin ich auch schon mal beim Arzt.
und PS: was sollen mich Inkassofirmen tangieren. Ich bin Beamter, mich interessiert amtliches oder Gerichtsurteile :mrgreen:
dhs
Beiträge: 21
Registriert: 25.04.2019 20:14
Behörde: Deutsche Post
Geschlecht:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Bei einigen nachdenklichen Teilnehmern setzt sich offensichtlich die Erkenntnis durch, welche Probleme bei Mitgliedern der PBeaKK entstehen können. Ausgelöst und befördert werden diese Probleme durch die abgesenkten Erstattungssätze der PBeaKK gegenüber den Beihilfesätzen des Bundes.

Die skizzierten Möglichkeiten bei Unstimmigkeiten zwischen Honorarforderungen und Erstattungen sind im großen und ganzen richtig.

Nun stellen Sie sich aber bitte einen schwer kranken, evtl. bettlägrigen Versicherten vor. Wie sollen hier bitte ohne zusätzliche Erkrankungen die unterschiedlichen Rechtswege bewältigt werden? Die PBeaKK jedenfalls kümmert sich um ihren Beiträge zahlenden Versicherten wenig.

Der Versicherte bei der PBeaKK erlebt dieses Gezerre um letztens sein Geld wie auf einer Folterbank. Auf der einen Seite zerrt die PBeaKK, die gestützt durch Gutachten von externen GmbH's & Co KG's, nicht zahlen will. Auf der andren Seite zerren die Privatverrechnungsstellen der Ärzte, die vom evtl. schwer kranken Versicherungsnehmer das Honorar einfordern.

Sollte nun jemand den naseweisen Vorschlag unterbreiten: " Dann treten Sie doch aus dieser seltsamen Versicherung PBeaKK aus ", dem kann nur entgegnet werden, offensichtlich haben Sie von Versicherungen wenig Ahnung . . . Speziell keine Ahnung von der Konstruktion der PBeaKK.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 704
Registriert: 09.07.2015 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von zeerookah »

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 20:13 Die skizzierten Möglichkeiten bei Unstimmigkeiten zwischen Honorarforderungen und Erstattungen sind im großen und ganzen richtig.
Nun stellen Sie sich aber bitte einen schwer kranken, evtl. bettlägrigen Versicherten vor. Wie sollen hier bitte ohne zusätzliche Erkrankungen die unterschiedlichen Rechtswege bewältigt werden? Die PBeaKK jedenfalls kümmert sich um ihren Beiträge zahlenden Versicherten wenig.
Der Versicherte bei der PBeaKK erlebt dieses Gezerre um letztens sein Geld wie auf einer Folterbank. Auf der einen Seite zerrt die PBeaKK, die gestützt durch Gutachten von externen GmbH's & Co KG's, nicht zahlen will. Auf der andren Seite zerren die Privatverrechnungsstellen der Ärzte, die vom evtl. schwer kranken Versicherungsnehmer das Honorar einfordern.
Dafür hat man dann seine erwachsenen Kinder die sich das mal anschauen können & klären sowie das eine oder andere Telefonat führen/Mail schreiben.
dhs
Beiträge: 21
Registriert: 25.04.2019 20:14
Behörde: Deutsche Post
Geschlecht:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Sehr geehrter Herr zeerookah,
Ihr Vorschlag mit den eigenen Kindern ist ja aller Ehren wert.

Nach Ihrer Meinung dürfen nun die evtl. vorhandenen eigenen Kinder die seltsame Konstruktion der PBeaKK / Beihilfe sanieren. Nur hilft Ihr Vorschlag nur einer sehr eng begrenzten Anzahl von Versicherten bei der PBeaKK. Mit anderen Worten, Ihr Vorschlag geht weit an der in Deutschland existierenden Wirklichkeit vorbei . . .
Siggi09
Beiträge: 864
Registriert: 29.06.2017 16:56
Behörde: PNU

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Siggi09 »

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 20:13 Bei einigen nachdenklichen Teilnehmern setzt sich offensichtlich die Erkenntnis durch, welche Probleme bei Mitgliedern der PBeaKK entstehen können.
Vielleicht hilft dies:
https://info.tnl-stgt.de/newsletter/sbr ... Info-1.pdf
ISDNforever
Beiträge: 100
Registriert: 23.11.2018 09:47
Behörde:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 20:13 Bei einigen nachdenklichen Teilnehmern setzt sich offensichtlich die Erkenntnis durch, welche Probleme bei Mitgliedern der PBeaKK entstehen können. Ausgelöst und befördert werden diese Probleme durch die abgesenkten Erstattungssätze der PBeaKK gegenüber den Beihilfesätzen des Bundes.
Es geht ihnen also nur um die Erstattungssätze. Es ist ja nicht so, dass die abgesenkte Erstattung erst seit diesem Jahr gilt.
Dann kann die Pbeakk nichts für Selbstbehalte, wenn sie mit ihrem Arzt keine Post-B konforme Abrechnung vereinbaren. Zudem: Bis 3,5 fach wird zudem bei Begründung auch von der Kasse übernommen.
dhs hat geschrieben: 01.05.2019 20:13

Nun stellen Sie sich aber bitte einen schwer kranken, evtl. bettlägrigen Versicherten vor. Wie sollen hier bitte ohne zusätzliche Erkrankungen die unterschiedlichen Rechtswege bewältigt werden? Die PBeaKK jedenfalls kümmert sich um ihren Beiträge zahlenden Versicherten wenig.

Der Versicherte bei der PBeaKK erlebt dieses Gezerre um letztens sein Geld wie auf einer Folterbank. Auf der einen Seite zerrt die PBeaKK, die gestützt durch Gutachten von externen GmbH's & Co KG's, nicht zahlen will. Auf der andren Seite zerren die Privatverrechnungsstellen der Ärzte, die vom evtl. schwer kranken Versicherungsnehmer das Honorar einfordern.
Hier wurden ihnen alle Möglichkeiten genannt.
Und wer bettlägerig (-> pflegebedürftig) ist kann unabhängig von den Bezügen zur Mitgliedergruppe A wechseln. Dann stellen sich diese Probleme nicht.

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 20:13 Sollte nun jemand den naseweisen Vorschlag unterbreiten: " Dann treten Sie doch aus dieser seltsamen Versicherung PBeaKK aus ", dem kann nur entgegnet werden, offensichtlich haben Sie von Versicherungen wenig Ahnung . . . Speziell keine Ahnung von der Konstruktion der PBeaKK.
Sie haben 3 Möglichkeiten:
1. Mit dem Arzt eine Abrechnung zu 1,9 fach vereinbaren. Möchte er dies nicht: Wechseln
2. DIe Selbstbehalte in Kauf nehmen
3. Austreten und sich eine neue PKV suchen. Dies wird je nach Alter und Gesundheit jedoch nur zu deutlich höheren Beiträgen möglich sein.
dhs
Beiträge: 21
Registriert: 25.04.2019 20:14
Behörde: Deutsche Post
Geschlecht:

Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Sehr geehrter Herr ISDNforever,
Sie unterbreiten nach meiner Meinung höchst gefährliche Vorschläge für die Beitragszahler der PBeaKK, die sich mit der Befolgung Ihrer Vorschläge in eine für sie selbst unheilvolle Abwärtsspirale in ihre Gesundheitsvorsorge begeben:

1. ( meinen Sie ) Mit dem Arzt eine Abrechnung zu 1,9 fach vereinbaren. Möchte er dies nicht: Wechseln

Das kann der kranke Patient natürlich machen und sich damit der von der PBeaKK initiierten Abwärtsspirale in die eigene Gesundheitsvorsorge beugen. So etwas kann man auch "vorauseilenden Gehorsam" nennen . . . Des weiteren wird sich nicht jeder Arzt, und schon überhaupt nicht die wirklich befähigten Ärzten, diesem Ansinnen beugen.
Und . . . Wo bleibt denn bei diesem Vorgehen das vollmundige Versprechen der PBeaKK:
„Sie haben die freie Arztwahl“. Dieses Versprechen wird schamlos gebrochen. Es ist vergleichbar so, wie wenn ich Sie einlade in ein Kaufhaus. Verspreche Ihnen, Sie können sich die tollsten Sachen aussuchen, alles wird bezahlt. Aber insgeheim dürfen Sie sich nur an den Grabbeltischen bedienen . . . Ich nenne dieses Versprechen eine Lüge.

2. ( meinen Sie ) DIe Selbstbehalte in Kauf nehmen.

Auch bei diesem Vorgehen gilt das unter 1. gesagte . . .

3. ( meinen Sie ) Austreten und sich eine neue PKV suchen. Dies wird je nach Alter und Gesundheit jedoch nur zu deutlich höheren Beiträgen möglich sein.

Dieser Vorschlag ist bei der Konstruktion des in Deutschland existierenden Krankenkassensystems in Verbindung mit der Konstrukiton der PBeaKK finanziell für einen normal verdienenden Bürger schlicht unrealistisch.