Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

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teddfue
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Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von teddfue »

Das ist aber jetzt nicht wirklich in Ordnung. Ich bin vor 35 Jahren aus der PBeaKK ausgetreten und bin bis zum 31.12.2015 bei neutralen Beihilfestellen(Oberpostdirektion, Telekom und das BADV in Berlin) gut betreut worden (2 Ablehnungen in 32 Jahren).
Zum 01.01.2016 hat der Gesetzgeber das Neutralitätsgebot abgeschafft und uns Nichtmitglieder wieder mit der Beihilfe der PBeakk zugewiesen. Jetzt heißt es wieder wie zu Neros Zeiten in der Arena kämpfen und überleben. Zehnmal wurden die Anträge bis jetzt teilweise abgelehnt . Mir sollten bis jetzt einige tausend Euro vorenthalten werden.

Nichtmitglieder, Beamte der Berufsgenossenschaften und ehemalige Mitglieder wie ich, sind in einem sozialistischen, diktatorischen Akt des Gesetzgebers, dieser kranken Kasse wieder zwangsweise zugeführt worden.
Sei dem gibt es wieder unzählige Ablehnungen der Beihilfe seitens dieser kranken Kasse. Die letzte Ablehnung geschah wegen angeblich fehlender Unterlagen. Nach telefonischem Widerspruch erklärte mir die Sachbearbeiterin, dass die Antragsunterlagen doch vollständig vorhanden sind. Der Widerspruch wurde im Bescheid diesmal wieder abgelehnt, diesmal sogar ohne jegliche Begründung.
Es macht keinen Sinn mehr immer wieder Widersprüche gegen Verwaltungsakte einzulegen. Hier ist jetzt klar ein Betrugsversuch durchgeführt worden. Ich werde morgen zur Staatsanwaltschaft gehen und eine Strafanzeige stellen.
Deshalb hätte ich jetzt Teile dieses gelöschten Threads dringend benötigt. Frage an den Admin: Kann mir ggf., wenn von der Staatsanwaltschaft gefordert wird ein Auszug davon übermittelt werden?
Frage an die Kollegen: Gibt es noch andere Kollegen, die nicht Mitglied der PBeakk sind und die auch am 01.10.2016 zwangszugewiesen wurden? Bitte meldet euch.
Dies Zwangszuweisung ist wirklich bitter, man kann nur noch mit einer Verfassungsklage wieder da rauskommen.
teddfue
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Beitrag von teddfue »

Sorry, muss heißen:
Frage an die Kollegen: Gibt es noch andere Kollegen, die nicht Mitglied der PBeakk sind und die auch am 01.01.2016 zwangszugewiesen wurden? Bitte meldet euch.
Torquemada
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Beitrag von Torquemada »

teddfue hat geschrieben: 14.04.2019 15:15

Nichtmitglieder, Beamte der Berufsgenossenschaften und ehemalige Mitglieder wie ich, sind in einem sozialistischen, diktatorischen Akt des Gesetzgebers, dieser kranken Kasse wieder zwangsweise zugeführt worden.
Bitte mäßige dich hier. Der Gesetzgeber führt in einer parlamentarischen Demokratie keine "diktatorischen Akte" durch. Zudem ist dein Behauptung inhaltlich falsch, weil nur deine Beihilfe dort berechnet wird. - mod
teddfue
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von teddfue »

Ich hatte mir hier Hilfe im Forum erhofft. Tatsache ist, dass auch die Beihilfe für uns Nichtmitglieder vom Personal der PBeakk durchgeführt wird und die Infrastruktur der Kasse (z.B. Computerprogramme) benutzt wird und die Mitarbeiter sich ständig an der Satzung der PBeakk orientieren, was aber genau für uns nicht zulässig ist. Es wird auf den Beihilfebescheiden groß mit "PBeakk gut versichert geworben". Dies führt regelmäßig zu Irritationen bei den Ärzten. Ich habe sogar schon einmal eine Rechnung mit den Sätzen der PBeakk (Faktor 1,9 statt 2,3) bekommen. Aktuell sind angeblich von mir eingereichte Originale nicht auffindbar, dann wieder auffindbar und dann nach Tagen wieder weg.

Ich weiß nicht mehr weiter, ich brauche Hilfe!

Mir sollen ja nur mal eben 1000€ vorenthalten werden wegen der verschwundenen Dokumente. Genau wegen solcher Vorgänge bin ich ja vor 35 Jahren dort ausgetreten. Hier ist die Grenze dessen, was sich eine Behörde erlauben kann, überschritten. Auch ich bin pensioniert und ich habe keine Kontakte mehr zu Kollegen, die nicht in der PBeakk sind. Ich werde den Beitrag selbstverständlich gemäßigt wiederholen, da ich eben Kollegen suche, die auch nicht in der PBeakk versichert sind und die Ähnliches erleben müssen.

Dieser ganze Ärger mit den willkürlich anmutenden Bescheiden hat nach meinem Austritt vor 32 Jahren schlagartig aufgehört, weil eben eine neutrale Beihilfestelle dann zuständig war. Genauso schlagartig hat der Ärger mit diesen Bescheiden( Jetzt Beihilfebescheiden) ab dem 01.01.2016 wieder angefangen.

Dass solltet Ihr wissen und auch versuchen zu verstehen.

Man wird behandelt, als ob man ein Mitglied dieser Kasse wäre! Natürlich bin ich nicht der Kassenseite der PBeakk zugeordnet. Aber Kassenseite und Beihife sind bei der PBeakk einfach eins.
Gebt mir bitte die Gelegenheit mich mit Kollegen zu vernetzen.
Danke.
Siggi09
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Siggi09 »

teddfue hat geschrieben: 15.04.2019 08:57 Aktuell sind angeblich von mir eingereichte Originale nicht auffindbar, dann wieder auffindbar und dann nach Tagen wieder weg.
Also ich bin nun auch kein Fan der PBeaKK und dem Erstattungsverhalten, aber solche Probleme hatte ich noch nicht. Und wenn wirklich mal etwas verschwindet, dann reicht man eben die Kopien nach oder bittet die Abrechnungsstelle die Abrechnung noch einmal zuzusenden. So etwas lässt sich in der Regel klären, da muss man nicht gleich davon sprechen, dass einem etwas absichtlich vorenthalten werden soll.

Meist ist es auch so: Wie man in den Wald hinein ruft ...
ISDNforever
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

Die Einreichungsapp gilt übrigens auch für die Beihilfedienste. Hier sieht man direkt, ob die Einreichung "erfolgreich abgeschlossen wurde".
dhs
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Schon in den unterschiedlichen Erstattungssätzen zwischen der PBeaKK und der Beihilfe ist der Konflikt zwischen behandeldem Arzt und dem Patienten als Mitglied der PBeaKK von der PBeaKK vorprogrammiert.
Zur Veranschaulichung sehen Sie btte die unterschiedlichen Steigerungsfaktoren:
Kassensätze PBeaKK (Steigerungsfaktor)
· 1,9fach für ärztliche Leistungen
· 1,5fach für medizinisch-technische Leistungen

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
· 2,3fach für ärztliche Leistungen
· 1,8fach für medizinisch-technische Leistungen

Verfasst der behandelnde Arzt nun vollkommen rechtmäßig seine Rechnung nach den Beihilfesätzen des Bundes verbleiben dem Mitglied der PBeaKK schon aufgrund der unterschiedlichen Steigerungssätze sog. Eigenbehalte. Diese Eigenbehalte hat das Mitglied der PBeaKK dann neben seinen Kassenbeiträgen zusätzlich aus eigener Tasche zu bezahlen.

Mit dieser Vogehensweise diskriminiert die PBeaKK unrechtmäßig ihre eigenen zahlenden Versicherten zu Beihilfeempfängern der 2. bzw. 3. Klasse. Andere Krankenkassen passen ihre Leistungen den Leistungen der Beihlfe an. Zusätzlich vereinbaren andere Krankenkassen mit den Ärzteverbänden entsprechende Rahmenabkommen und lassen ihre Versicherten in dem Gebührensystem nicht alleine. Dieser Mühsal vermag die PBeaKK sich nicht zu unterziehen. Die PBeaKK zieht es vor, erst nach Einreichung der Rechnung zur Erstattung aus dem Hinterhalt zu agieren.

Die PBeaKK wartet auf die Einreichung der Rechnung zur Erstattung von ihren Versicherten. Nun prüft die PBeaKK dann entweder selbst durch von ihren medizinisch nicht sachkundigen aber betriebswirtschaftlich konditionierten Angestellten oder lässt durch von ihr aus Mitgliederbeiträgen bezahlte privatwirtschaftliche Organisationen prüfen, ob nicht irgenwo auf der Rechnung ein Rechnungbetrag zu Ungunsten des Rechnungseinreichers gestrichen werden kann. Die entsprechend konditionierten Mitarbeiter oder die privaten Prüforganisationen finden nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu streichende Positionen, da sie auf weitere Prüfaufträge zum eigenen Fortbestand seitens der PBeaKK angewiesen sind.

Durch dieses Verfahren bürdet die PBeaKK ihren erkrankten Beitragszahlern die Mühsal der nun folgenden Verhandlungen und evtl. Gerichtsverfahren unverantwortlich auf. Die Schultern der schwächsten Glieder dieses Systems werden von der PBeaKK zu ihrem eigenen materiellen Vorteil missbraucht. Dieses durch die PBeaKK zu verantwortende Verfahren trägt nach eigenem Erleben zu weiteren Erkrankungen bei. Mit diesen Gesundheitsbeschwerden wiederum sich in ärztliche Behandlung zu begeben fällt schwer, da dann wieder weitere Gesundheisbeschwerden auslösende Erstattungsbescheide drohen.
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

dhs hat geschrieben: 30.04.2019 19:17 (…)

Mit dieser Vogehensweise diskriminiert die PBeaKK unrechtmäßig ihre eigenen zahlenden Versicherten zu Beihilfeempfängern der 2. bzw. 3. Klasse. Andere Krankenkassen passen ihre Leistungen den Leistungen der Beihlfe an. Zusätzlich vereinbaren andere Krankenkassen mit den Ärzteverbänden entsprechende Rahmenabkommen und lassen ihre Versicherten in dem Gebührensystem nicht alleine. Dieser Mühsal vermag die PBeaKK sich nicht zu unterziehen. Die PBeaKK zieht es vor, erst nach Einreichung der Rechnung zur Erstattung aus dem Hinterhalt zu agieren.

(...)
Mir kommt dieser Beitrag sehr bekannt vor. Kann es sein, dass er aus der gelöschten PBeaKK Diskussion stammt?

Ansonsten: Beihilfe erhält man wie jeder andere auch bis 2,3. Insoweit gibt es keine Diskriminierung.
Wie ich damals bereits schrieb, eine Begrenzung der Beihilfe auf die Sätze der PBeaKK wäre unzulässig (vgl. BVerwG 5 C 16.13 – Urteil vom 17. April 2014 wo es um eine Begrenzung der Beihilfe auf die Basistarif-Sätze ging)
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von ISDNforever »

@dhs: Mir fällt noch ein: Warum wechselst du nicht in den A Tarif? Dann entfällt dein Problem doch:
mit diesen Gesundheitsbeschwerden wiederum sich in ärztliche Behandlung zu begeben fällt schwer, da dann wieder weitere Gesundheisbeschwerden auslösende Erstattungsbescheide drohen.
Auch ein Vorteil der Pbeakk das so etwas geht ;)
dhs
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

ich finde es ja in Ordnung, aber auch erstaunlich, dass die bisherigen Reaktionen die Vorgehensweise der Postbeamtenkrankenkasse unterstützen. Offensichtlich sind sie verschont geblieben von Zuzahlungen zu Arztrechnungen neben den Beiträgen an die PBeaKK. Ich wünsche Ihnen, dass es so für Sie bleiben möge.
Aus welchem Grund aber erstattet die PBeaKK denn nun wesentlich weniger als die Beihilfe? Und warum wird fast jede Krankenhausrechnung von externen GmbH's und Co KG's auf Kürzungsmöglichkeiten geprüft? Aus meiner Sicht wird durch diese Prüftätigkeit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht gestärkt, eher das Gegenteil ist der Fall.
Glücklich sei gepriesen wer von diesen nervenden Erfahrungen verschont geblieben ist . . .
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Ruheständler
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Ruheständler »

... also bei mir als Bundesbeamter in Pension bei der PKV DBV 204 €/mon. darin enthalten 25 € priv.Pflegevers. und es werden die Faktoren 1.000 -1.800 - 2.300 - 3.500 (mit ausführlicher Begründung des Arztes) immer erstattet auch meine Beihilfe BADV in Düsseldorf erstattet diese Faktoren,somit zähle ich mich zu den glücklichen ,,Ruheständlern,, :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Zilian »

dhs hat geschrieben: 30.04.2019 20:59 Aus welchem Grund aber erstattet die PBeaKK denn nun wesentlich weniger als die Beihilfe?
Weil dieses in der Satzung bzw. der jeweiligen Leistungsordnung A / B so festgelegt ist. Siehe https://www.pbeakk.de/fileadmin/redakte ... f#page=123

Und die Erstattungsfähige Höchstsätze waren zumindest bei meinen Eintritt in die Pbeakk im Jahre 1988 auch schon auf den 1,9/1,5/1,15 fachen Gebührensatz nach der GOÄ festgelegt. Letztendlich ergibt sich aus dem Leistungsumfang auch die Höhe des monatlichen Beitrages.
dhs hat geschrieben: 30.04.2019 20:59 Und warum wird fast jede Krankenhausrechnung von externen GmbH's und Co KG's auf Kürzungsmöglichkeiten geprüft? .
Ob fast jede Krankenhausrechnung von Gutachtern geprüft wird kann ich nicht sagen, aus eigener, allerdings ca. 13 Jahre zurückliegender, Erfahrung weis ich aber das Operationsrechnungen >1.500 EUR, mit Zustimmung des Mitgliedes, einem Gutachter vorgelegt werden, der die Rechnung anhand des OP Berichtes prüft. Ich hatte seinerzeit auch Bedenken und daher mit dem behandelnden Chefarzt darüber ein Gespräch geführt, er sah es als normal an das die Rechnungen und OP Berichte geprüft wurden und gab an das er selbst auch schon als Gutachter tätig war.
dhs hat geschrieben: 30.04.2019 20:59 Aus meiner Sicht wird durch diese Prüftätigkeit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht gestärkt, eher das Gegenteil ist der Fall.
Nun auch die Ärzte und dort insbesondere die Chefärzte in den Krankenhäuser lassen die Abrechnungen ja, zumindest zum Teil, auch von externen GmbH erstellen, trägt dieses den zu einer Stärkung des Vertrauensverhältnis bei? Wo doch zumindest eine dieser Abrechnungs GmbH bei Google mit Suchbegriff "Chefarzt Rechnungen Optimierung" zu finden ist. Und zu einer dieser gibt es hier auch schon eine Reihe von Beiträgen, siehe viewtopic.php?t=8944

Somit trägt meiner Meinung nach die Prüfung der Abrechnungen ebenfalls durch externe Spezialisten der Chancengleichheit bei.

Die Krankenversicherung kann ja auch gewechselt werden, ob dieses sinnvoll ist muss jeder selbst entscheiden, da bei einem höheren Eintrittsalter auch dort die Beiträge entsprechend hoch sind.

Aber auch bei anderen privaten Krankenversicherung ist der Leistungsumfang, der zum Teil sehr zahlreichen Tarife, vor dem Abschluss genau zu prüfen.
dhs
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Der wesentliche Kern des Problems wird hier von vielen verkannt. Und zwar:
Einmal ist gegen Überprüfungen von Arztrechnungen grundsätzlich nichts einzuwenden.
Das Problem beginnt nach den Überprüfungen. Jetzt liegt nämlich der kranke Versicherte ( evtl. sogar schwer kranke Versicherte ) auf der folternden Streckbank zwischen der PBeaKK ( die nicht zahlen will ) und den Privatverrechnungsstellen ( die ihr Honorar einfordern ). Nun ist es so, dass die PBeaKK ihren evtl schwer kranken Beitragszahler im Regen stehen lässt. Wenn dieser nämlich nicht zahlt, sieht er / sie sich kostspieligen, nervenden Gerichtsverfahren gegenüber . . .
dhs
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von dhs »

Sehr geehrter Herr dibedupp,
Sie haben sich Ihre Frage doch schon selbst beantwortet.
Es wäre von der PBeaKK nicht mehr als recht, sondern an und für sich eine Selbstverständlichkeit, wenn sie ihre Beitragszahler ( die evtl schwer erkrankt sind oder sogar bettlägrig sind ) bei dem von ihr selbst ausgelösten Rechtsstreit juristisch zur Seite stehen.
Siggi09
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Re: Kritik an der Postbeamtenkrankenkasse wg. Beihilfeberechnung

Beitrag von Siggi09 »

dhs hat geschrieben: 01.05.2019 12:25 Sehr geehrter Herr dibedupp,
Sie haben sich Ihre Frage doch schon selbst beantwortet.
Es wäre von der PBeaKK nicht mehr als recht, sondern an und für sich eine Selbstverständlichkeit, wenn sie ihre Beitragszahler ( die evtl schwer erkrankt sind oder sogar bettlägrig sind ) bei dem von ihr selbst ausgelösten Rechtsstreit juristisch zur Seite stehen.
Man hat eben zwei unabhängige Rechtsbeziehungen und das weiß man vorher. Also vorab mit dem Arzt klären. Wenn der nicht will, anderen Arzt suchen. Bis auf mit Zahnärzten (auch Krankenhaus dabei) hatte ich noch keine Probleme und meist sind auch da die Zahnärzte "schuld" gewesen, weil die einfach nicht kapieren, wie sie Steigerungsfaktoren zu begründen haben (individuell patientenbezogen, keine allg. Behauptung wie hoher Aufwand). Oft ist es allerdings ratsam korrekte Begründungen nachzufordern und einzureichen, dann gibt es auch Geld zurück. Und ggf. ein Widerspruchsverfahren zu eröffnen, auch darüber bekommt man oft etwas mehr erstattet.