BR-Wahl bei PBM NL Berlin
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BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo zusammen,
wer hat Lust und Interesse, erstmalig eine BR-Wahl bei der PBM NL, Berlinzu organisieren...
Vor dem Aufruf des Wahlvorstandes von drei wahlberechtigten Mitarbeiter, muss aber noch
die Haltung der Telekom (und auch von Verdi) sich ändern und notfall gerechtlich untersagt
werden...
Für die Wahl eines Wahlvorstandes reichen drei Mitarbeiter aus - dann wird, wenn wir es
schaffen sollten, der Wahlvorstand die Wahl eines (vernünftigen) Betriebsrates, der die
Interessen der Mitarbeiter in den Vordergrund stellt, organisieren und bis zur Wahl durchführen...
Also, wenn sich drei Mitarbeiter (es können natürlich auch mehr sein) finden, dann wäre das
schon einmal der erste Schritt...
Über Antworten und Hinweise freue ich mich...
Vielen Dank
wer hat Lust und Interesse, erstmalig eine BR-Wahl bei der PBM NL, Berlinzu organisieren...
Vor dem Aufruf des Wahlvorstandes von drei wahlberechtigten Mitarbeiter, muss aber noch
die Haltung der Telekom (und auch von Verdi) sich ändern und notfall gerechtlich untersagt
werden...
Für die Wahl eines Wahlvorstandes reichen drei Mitarbeiter aus - dann wird, wenn wir es
schaffen sollten, der Wahlvorstand die Wahl eines (vernünftigen) Betriebsrates, der die
Interessen der Mitarbeiter in den Vordergrund stellt, organisieren und bis zur Wahl durchführen...
Also, wenn sich drei Mitarbeiter (es können natürlich auch mehr sein) finden, dann wäre das
schon einmal der erste Schritt...
Über Antworten und Hinweise freue ich mich...
Vielen Dank
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Kater-Mikesch,
die Idee ist zwar schon mal gründlich bei der Umsetzung gescheitert, aber ich denke, dass die Möglichkeit
zu einer BR-Wahl nicht abwägig ist.
Ich wäre auf jeden Fall dabei, wenn eine Klage erhogen würde - der Streitwert ist als eher gering einzuschätzen,
ich denke mal 2500,- oder 5000,- Euro - aber mit Prozess kommen da schnell mal 1500,- bis 2500,- Euro zusammen.
Mich wurdert es bisher nur, dass nicht Prot-In oder die DPVKOM gegen diese Verletzung des Grundrechts der Gleichbehandlung
geklagt haben - die sind doch sonst immer so schnell dabei, wenn die Rechte von Mitarbeitern verletzt werden - oder?
Etwas Geduld muss auch sein, aber mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht und Spezialgebiet Beamtenrecht, sehe ich
schon eine gute Aussicht auf einen Erfolg - parallel noch eine Verfassungsbeschwerde einreichen und dann einfach abwarten.
die Idee ist zwar schon mal gründlich bei der Umsetzung gescheitert, aber ich denke, dass die Möglichkeit
zu einer BR-Wahl nicht abwägig ist.
Ich wäre auf jeden Fall dabei, wenn eine Klage erhogen würde - der Streitwert ist als eher gering einzuschätzen,
ich denke mal 2500,- oder 5000,- Euro - aber mit Prozess kommen da schnell mal 1500,- bis 2500,- Euro zusammen.
Mich wurdert es bisher nur, dass nicht Prot-In oder die DPVKOM gegen diese Verletzung des Grundrechts der Gleichbehandlung
geklagt haben - die sind doch sonst immer so schnell dabei, wenn die Rechte von Mitarbeitern verletzt werden - oder?
Etwas Geduld muss auch sein, aber mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht und Spezialgebiet Beamtenrecht, sehe ich
schon eine gute Aussicht auf einen Erfolg - parallel noch eine Verfassungsbeschwerde einreichen und dann einfach abwarten.
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
vielen Dank für den Einwurf...
Die erste Hürde ist, dass die Deutsche Telekom einmal den Verstoß gegen die Verfassung durch die Ungleichbehandlung zum Vergleich der Mitarbeiter
anerkennt, die alle einen BR wählen können...aber so lange die Telekom sich (gerichtlich) wehrt, wird es sehr sehr schwer...
Wie viele Personen ohne Dp der PBM NL erst einmal zugeordnet sind, spielt für die Bestellung des Wahlvorstandes keine Rolle - die Einladung zur
BR-Versammlung kann auch durch Aushang erfolgen, wenn die Telekom die Daten nicht rausgibt - für die letztendliche Wahl des BR MUSS der AG
lt. § 2 Wahlordnung die für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Daten (Namen, Adressen usw.) zur Verfügung stellen...man kann auch
gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen...die Kosten für die Bestellung des Wahlvorstandes trägt übrigens der Arbeitgeber - und somit auch
anwaltliche und gerichtliche Kosten...aber zu diesem Zeitpunkt braucht man sich über die Wählerliste keinen Gedanken machen. Denn wenn ein
Arbeitgeber die BR-Wahl behindern sollte, dann...
Wenn diese Hürde genommen werden kann, ist der erste Schritt, einen Wahlvorstand zu bestellen. Dafür muss eine Betriebsversammlung einberufen
werden. Wenn die Telekom die Daten der möglichen nichtbeschäftigten Arbeitnehmer nicht rausgibt, ist das erst einmal kein Problem. Durch einen
Aushang beim SBR bzw. PBM NL (ist ja von der Adresse identisch) kann man zur Betriebsversammlung aufrufen. Es müssen drei wahlberechtigte AN
zur Betriebsversammlung aufrufen, damit dann ein Wahlvorstand gewählt werden kann.
Wenn der Wahlvorstand bestellt werden kann, ist die erste -bisher unüberwindbare- Hürde gefallen...dann hat man erst mal Zeit um die Wahl vorzubereiten...
Bis dahin kann es aber noch dauern - weil die Telekom dies mit allen Mitteln versucht zu verhindern...ich bin aber jetzt schon dabei, einen Anwalt
für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, speziell für Beamte, zu kontaktieren - ich habe bereits eine vielversprechende Zusage - das erst Gespräch war
auf jeden Fall sehr sehr gut und sehr hilfreich....
Bei einer BR-Wahl gibt es immer Fallstricke - das ist klar - aber das Problem gibt es bei allen BR-Wahlen. Ich wäre schon froh, wenn das ein Problem wäre,
dann wären wir nämlich kurz vor der Wahl und können beweisen, dass wir mehr machen als Verdi bis heute mit dieser Verhinderungstaktik und Solidarität
mit der Telekom veranstaltet hat !!!
vielen Dank für den Einwurf...
Die erste Hürde ist, dass die Deutsche Telekom einmal den Verstoß gegen die Verfassung durch die Ungleichbehandlung zum Vergleich der Mitarbeiter
anerkennt, die alle einen BR wählen können...aber so lange die Telekom sich (gerichtlich) wehrt, wird es sehr sehr schwer...
Wie viele Personen ohne Dp der PBM NL erst einmal zugeordnet sind, spielt für die Bestellung des Wahlvorstandes keine Rolle - die Einladung zur
BR-Versammlung kann auch durch Aushang erfolgen, wenn die Telekom die Daten nicht rausgibt - für die letztendliche Wahl des BR MUSS der AG
lt. § 2 Wahlordnung die für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Daten (Namen, Adressen usw.) zur Verfügung stellen...man kann auch
gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen...die Kosten für die Bestellung des Wahlvorstandes trägt übrigens der Arbeitgeber - und somit auch
anwaltliche und gerichtliche Kosten...aber zu diesem Zeitpunkt braucht man sich über die Wählerliste keinen Gedanken machen. Denn wenn ein
Arbeitgeber die BR-Wahl behindern sollte, dann...
Wenn diese Hürde genommen werden kann, ist der erste Schritt, einen Wahlvorstand zu bestellen. Dafür muss eine Betriebsversammlung einberufen
werden. Wenn die Telekom die Daten der möglichen nichtbeschäftigten Arbeitnehmer nicht rausgibt, ist das erst einmal kein Problem. Durch einen
Aushang beim SBR bzw. PBM NL (ist ja von der Adresse identisch) kann man zur Betriebsversammlung aufrufen. Es müssen drei wahlberechtigte AN
zur Betriebsversammlung aufrufen, damit dann ein Wahlvorstand gewählt werden kann.
Wenn der Wahlvorstand bestellt werden kann, ist die erste -bisher unüberwindbare- Hürde gefallen...dann hat man erst mal Zeit um die Wahl vorzubereiten...
Bis dahin kann es aber noch dauern - weil die Telekom dies mit allen Mitteln versucht zu verhindern...ich bin aber jetzt schon dabei, einen Anwalt
für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, speziell für Beamte, zu kontaktieren - ich habe bereits eine vielversprechende Zusage - das erst Gespräch war
auf jeden Fall sehr sehr gut und sehr hilfreich....
Bei einer BR-Wahl gibt es immer Fallstricke - das ist klar - aber das Problem gibt es bei allen BR-Wahlen. Ich wäre schon froh, wenn das ein Problem wäre,
dann wären wir nämlich kurz vor der Wahl und können beweisen, dass wir mehr machen als Verdi bis heute mit dieser Verhinderungstaktik und Solidarität
mit der Telekom veranstaltet hat !!!
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Kater-Mikesch,
ich denke das ist ein wenig gewagt. Denn warum sollst du es gerade schaffen, wenn vorher alle gescheitert sind.
Lass es so wie es aktuell ist - die Vertretung vom BR des SBR Berlin ist besser als nichts - trauig aber wahr.
Und die Telekom wird sich so lange wehren, gerichtlich wehren, bis dir der Atem ausgeht - das kann und soll es
nicht sein.
Weniger ist manchmal mehr !
ich denke das ist ein wenig gewagt. Denn warum sollst du es gerade schaffen, wenn vorher alle gescheitert sind.
Lass es so wie es aktuell ist - die Vertretung vom BR des SBR Berlin ist besser als nichts - trauig aber wahr.
Und die Telekom wird sich so lange wehren, gerichtlich wehren, bis dir der Atem ausgeht - das kann und soll es
nicht sein.
Weniger ist manchmal mehr !
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
wer ist dieser Nokiel eigentlich - als Dienstvorgesetzter hat es die Pflicht bei erkennbaren Verstößen gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze oder
bei bekanntwerden von der Verletzung durch den Dienstherrn aktiv diese Mißstände zu beheben...
Aber das ist das Problem - dieser Möchtegern-Dienstherr missachtet alle Vorgaben und Hinweise auf Verfehlungen, und keiner wehrt sich dageben...auch
nicht die Gewerkschaften...unter Federführung von verdi - aber mit Wissen von ProT-in und DPVCOM...
wer ist dieser Nokiel eigentlich - als Dienstvorgesetzter hat es die Pflicht bei erkennbaren Verstößen gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze oder
bei bekanntwerden von der Verletzung durch den Dienstherrn aktiv diese Mißstände zu beheben...
Aber das ist das Problem - dieser Möchtegern-Dienstherr missachtet alle Vorgaben und Hinweise auf Verfehlungen, und keiner wehrt sich dageben...auch
nicht die Gewerkschaften...unter Federführung von verdi - aber mit Wissen von ProT-in und DPVCOM...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi oder soll ich sagen, vom SBR eingeschleußter Spion...
Ich kenne sehr sehr viele Mitarbeiter die sich bei der PBM NL und SBR beschwert haben. Noch NIE, und auch noch nie bei den zahlreichen Prozessen,
hat sich ein Herr Nokiel schriftlich, persönlich oder bei einem Mitarbeiter telefonisch gemeldet...
Als wenn du mal was von überhandnehmenden Remonstrationen mitbekommen würdest - bei der PBM NL und beim SBR remonstriert keiner - verstehst
du das - KEINER - warum auch: Die Beschäftigungslosen haben wenig bis keine Rechte und sind eher störender Faktor !
Das war ja eine sehr schöne Lobeshymne - ich schlage dich für einen Posten im Vorzimmer von Herrn Nokiel als Sekreträrin vor - musst nur noch dein
Röckchen anziehen und kanns Anfang nächster Woche anfangen...
Die privaten Beiträge zu deinem Standpunkt und dazu, auf welcher Seite du stehst, habe ich bisher nicht in dem Licht sehen wollen - aber mit diesem
Beitrag weiß ich wer hinter deinem Nick sich versteckt - vielen Dank für die Offenheit...
Ich kenne sehr sehr viele Mitarbeiter die sich bei der PBM NL und SBR beschwert haben. Noch NIE, und auch noch nie bei den zahlreichen Prozessen,
hat sich ein Herr Nokiel schriftlich, persönlich oder bei einem Mitarbeiter telefonisch gemeldet...
Als wenn du mal was von überhandnehmenden Remonstrationen mitbekommen würdest - bei der PBM NL und beim SBR remonstriert keiner - verstehst
du das - KEINER - warum auch: Die Beschäftigungslosen haben wenig bis keine Rechte und sind eher störender Faktor !
Das war ja eine sehr schöne Lobeshymne - ich schlage dich für einen Posten im Vorzimmer von Herrn Nokiel als Sekreträrin vor - musst nur noch dein
Röckchen anziehen und kanns Anfang nächster Woche anfangen...
Die privaten Beiträge zu deinem Standpunkt und dazu, auf welcher Seite du stehst, habe ich bisher nicht in dem Licht sehen wollen - aber mit diesem
Beitrag weiß ich wer hinter deinem Nick sich versteckt - vielen Dank für die Offenheit...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
wenn du schon Behauptungen ohne Substanz hier aufstellt, dann erklär uns doch einmal, woher du weißt, dass der liebe und so soziale Herr Nokiel
auch mal bei den Beschwerdeführer zum Telefon greift...
Aber ich vermute mal, dass hat dir einer von deinen Leidensgenossen hier erzählt den du aber nicht nennen kannst/willst, weil mir ja hier anonym
sind...
Weißt du was ich gar nicht haben kann, wenn jemand hier meint, über den hier Schreibenden zu stehen - und mit immer neuen Phantasien und
Märchen das Volk beglücken will - das kann hier keiner gebrauchen - und wenn dem aber nicht so wäre, dann frage dich mal, was du eigentlich
in dieser Situation hier machst - aber du fühlst dich mit Sicherheit von allen falsch verstanden und hast Besseres verdient...
Einen schönen Tag noch weiterhin...
wenn du schon Behauptungen ohne Substanz hier aufstellt, dann erklär uns doch einmal, woher du weißt, dass der liebe und so soziale Herr Nokiel
auch mal bei den Beschwerdeführer zum Telefon greift...
Aber ich vermute mal, dass hat dir einer von deinen Leidensgenossen hier erzählt den du aber nicht nennen kannst/willst, weil mir ja hier anonym
sind...
Weißt du was ich gar nicht haben kann, wenn jemand hier meint, über den hier Schreibenden zu stehen - und mit immer neuen Phantasien und
Märchen das Volk beglücken will - das kann hier keiner gebrauchen - und wenn dem aber nicht so wäre, dann frage dich mal, was du eigentlich
in dieser Situation hier machst - aber du fühlst dich mit Sicherheit von allen falsch verstanden und hast Besseres verdient...
Einen schönen Tag noch weiterhin...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Grubi Scheibenklar ...................DU solltest dich einfach mal outen....sonst glaubt dir keiner mehr.
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
ich kann Torqumade und Kater-Mikesch in diesem Fall aber nur beistehen.
Deine Argumentation wie z. B. "Herr Nokiel greift auch schon mal zum Hörer" um dann das Problem mit den bösen Beamten, die
ein Wahlrecht beanspruchen, zu lösen, ist schon sehr sehr gewagt.
Also ich würde mal behaupten, dass Herr Nokiel in diesen Angelegenheiten mit 100 %iger Sicherheit noch nie für eine Klärung zum
Telekonhörer gegriffen hat - im Gegenteil.
Bei Beschwerden hat er nachweislich auch schon mitgeteilt, dass gegen Beamte nur noch mit harten Bandagen gekämpft wird. Und wenn
die Beamten damit ein Problem hätten, können Sie ja alle klagen.
Das sind meine Informationen, die sich auch mit ehemaligen SBR-Mitarbeiter decken.
Und der einzige der hier Sachlichkeit vermissen läßt, bist du eben bei diesem Thema DU - und kein Anderer.
Außerdem kannst du mir glauben, dass ein zur PBM NL versetzter Mitarbeiter der ohne Beschäftigung ist und oftmals schickaniert wurde,
kein gutes Haar an den Verantwortlichen läßt - da stehst du auf weiter Flur gaaaaaaanz alleine - merkst du was?
ich kann Torqumade und Kater-Mikesch in diesem Fall aber nur beistehen.
Deine Argumentation wie z. B. "Herr Nokiel greift auch schon mal zum Hörer" um dann das Problem mit den bösen Beamten, die
ein Wahlrecht beanspruchen, zu lösen, ist schon sehr sehr gewagt.
Also ich würde mal behaupten, dass Herr Nokiel in diesen Angelegenheiten mit 100 %iger Sicherheit noch nie für eine Klärung zum
Telekonhörer gegriffen hat - im Gegenteil.
Bei Beschwerden hat er nachweislich auch schon mitgeteilt, dass gegen Beamte nur noch mit harten Bandagen gekämpft wird. Und wenn
die Beamten damit ein Problem hätten, können Sie ja alle klagen.
Das sind meine Informationen, die sich auch mit ehemaligen SBR-Mitarbeiter decken.
Und der einzige der hier Sachlichkeit vermissen läßt, bist du eben bei diesem Thema DU - und kein Anderer.
Außerdem kannst du mir glauben, dass ein zur PBM NL versetzter Mitarbeiter der ohne Beschäftigung ist und oftmals schickaniert wurde,
kein gutes Haar an den Verantwortlichen läßt - da stehst du auf weiter Flur gaaaaaaanz alleine - merkst du was?
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,Grubi_Scheibenklar hat geschrieben:Kater-Mikesch hat nachweislich die Sachebene verlassen und setzt seine Vermutungen & Unterstellungen weiter fort. Daher kann kein Dialog mit ihm gef+ührt werden.
ILO_29
Jede sachlich fundierte Darlegung ist herzlich willkommen, ich habe kein Problem mit Richtigstellungen.
Die originäre Dienstherrenaufgabe für die Telekom obliegt dem Bundesministerium für Finanzen. Der BMFin deligiert per Anordnung im Benehmen mit der Bundesregierung, dem Aufsichtsrat diese Funktion an den Vorstand der Deutschen Telekom.
Der Vorstand der Deutschen Telekom handelt so, wie Du es richtig dargelegt hast.
Geregelt ist dies im PostPersRG
http://www.gesetze-im-internet.de/postpersrg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/postpersrg/__3.html
Mein heutiges Posting von 11:57 habe ich deshalb auch geändert, weil Nokiel Dienstvorgesetztenaufgaben im Benehmen mit dem Dienstherrn wahrnimmt.
Bei der Zitierung von Quellen aus dem Forum sollte man neben der Rubrik auch das Datum benennen, weil es bei längeren Threads zu aufwendig wird diesen zu durchsuchen.
schau dir mal des BGBl I S. 1044 vom 21.10.2010 an:
http://www.gesetze-im-internet.de/dtagb ... 00010.html
Dort wirst du sehen, wer die Wahrnehmung der Befugnisse von Dienstbehörde und Dienstvorgesetzten aktuell inne hat...
Was dort geschrieben ist, zählt ganz alleine...die Gesetzestexte von dir sind nur die Grundlage, auf wessen dessen diese Anordnung durchgeführt werden kann...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
ich habe dir im meinem letzten Beitrag doch geschrieben, wer Dienstvorgesetzter und Dienstbehörde ist...
Du kannst das im Bundesgesetzblatt nachlesen - was willst du denn noch mehr...oder glaubst du das nur,
wenn der liebe Herr Nokiel dir das persönlich mitteilt...
Du entlarvst dich selber - natürlich kann aus datenschutzrechtlichen Gründen sowas nicht genannt werden,
aber ich frage mich, wie gerade DU an diese Daten gekommen bist...diese Daten sind doch geschützt...
Der Einzigste der hier Mutmaßungen (Herr Nokiel greift zum Hörer - Halloooooo hörst du den Knall) äußerst
bist leider Du...schade
ich habe dir im meinem letzten Beitrag doch geschrieben, wer Dienstvorgesetzter und Dienstbehörde ist...
Du kannst das im Bundesgesetzblatt nachlesen - was willst du denn noch mehr...oder glaubst du das nur,
wenn der liebe Herr Nokiel dir das persönlich mitteilt...
Du entlarvst dich selber - natürlich kann aus datenschutzrechtlichen Gründen sowas nicht genannt werden,
aber ich frage mich, wie gerade DU an diese Daten gekommen bist...diese Daten sind doch geschützt...
Der Einzigste der hier Mutmaßungen (Herr Nokiel greift zum Hörer - Halloooooo hörst du den Knall) äußerst
bist leider Du...schade
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
die DTAGBefugAnO steht natürlich im Einklang mit den Gesetzen...liest dir mal den § 1 Abs. 2 und 3 der dienstrechtlichen Zuständigkeiten
und den § 3 genau durch - diese hast du ja beide unten als Link aufgeführt...
genau durch...und dann zum Schluss den § 1 Abs. 4 - dort steht eindeutig, dass der Vorstand (der mit dem Gesetz zur dienstrechtlichen
Befugniss beauftragt wurde) diese Befugnisse auf allgemeine Anordnung...übertragen kann....
Ich zietiere jetzt mal die genaue Gesetztsvorlage:
Nach PostpersRG § 1 i. V. m. PostpersRG § 3 i. V. m. DTAGBefugAnO wird im BGBl I S. 1044 vom 21.07.2010 bekanntgeben, wer die Befugnisse
zur Wahrnehmung von Dienstbehörden und Dienstvorgesetzen wahrnimmt Zitat Ende
Ich denke mal, dass du wenig Ahnung bzw. Kenntnisse hast mit dem Zitieren von Gesetzen und vor allen Dingen von weiteren Anweisungen und
Anordnungen.
Im Regelfall kann ein Gesetz nur allgemeine Angaben machen - konkretes wird dann in Anweisungen und Anordnungen beschrieben..z. B. Ausnahmen,
Zusätze usw.
Denn wenn im Gesetz geschrieben würde, SBR ist für diese Befugnisse zuständig, müßte immer wenn sich die Bezeichnung ändert oder die Einheit
wer vertritt, das PostpersRG geändert werden, und das ist einfach zu aufwändig - in diesem Fall wird die Anordnungsbefugnis auf die aktuelle
Situation aktualisiert...
Einfach einfach aber dennoch kompliziert - aber wenn man sich mal mit der Steuergesetzgebung auseinander gesetzt hat, sind die anderen Gesetze
sehr einfach und gut zu erklären und zu definieren - Ende.
Jetzt kannst du (Grubi) mal deine Erklärung abgeben - aber bitte nicht: Ich halte mich nur an Gesetze - das ist nämlich so was von falsch...
die DTAGBefugAnO steht natürlich im Einklang mit den Gesetzen...liest dir mal den § 1 Abs. 2 und 3 der dienstrechtlichen Zuständigkeiten
und den § 3 genau durch - diese hast du ja beide unten als Link aufgeführt...
genau durch...und dann zum Schluss den § 1 Abs. 4 - dort steht eindeutig, dass der Vorstand (der mit dem Gesetz zur dienstrechtlichen
Befugniss beauftragt wurde) diese Befugnisse auf allgemeine Anordnung...übertragen kann....
Ich zietiere jetzt mal die genaue Gesetztsvorlage:
Nach PostpersRG § 1 i. V. m. PostpersRG § 3 i. V. m. DTAGBefugAnO wird im BGBl I S. 1044 vom 21.07.2010 bekanntgeben, wer die Befugnisse
zur Wahrnehmung von Dienstbehörden und Dienstvorgesetzen wahrnimmt Zitat Ende
Ich denke mal, dass du wenig Ahnung bzw. Kenntnisse hast mit dem Zitieren von Gesetzen und vor allen Dingen von weiteren Anweisungen und
Anordnungen.
Im Regelfall kann ein Gesetz nur allgemeine Angaben machen - konkretes wird dann in Anweisungen und Anordnungen beschrieben..z. B. Ausnahmen,
Zusätze usw.
Denn wenn im Gesetz geschrieben würde, SBR ist für diese Befugnisse zuständig, müßte immer wenn sich die Bezeichnung ändert oder die Einheit
wer vertritt, das PostpersRG geändert werden, und das ist einfach zu aufwändig - in diesem Fall wird die Anordnungsbefugnis auf die aktuelle
Situation aktualisiert...
Einfach einfach aber dennoch kompliziert - aber wenn man sich mal mit der Steuergesetzgebung auseinander gesetzt hat, sind die anderen Gesetze
sehr einfach und gut zu erklären und zu definieren - Ende.
Jetzt kannst du (Grubi) mal deine Erklärung abgeben - aber bitte nicht: Ich halte mich nur an Gesetze - das ist nämlich so was von falsch...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
die Anzahl der BRM wird nicht am Umfang des tatsächlichen Arbeit gemessen, sondern an der Anzahl der zu berücksichtigen MA.
Wenn ich deiner Interpretation folge, könnte ich auch behaupten, dass mit den Beschäftigungslosen mehr Aufwand für Rechtsberatung,
Gerichtsarbeit usw. aufkommt...um dem zu entgehen ist ganz klar:
Die Anzahl der BR-Mitglieder richtet sich nach BetrVG § 9 "Zahl der Betriebsratmitglieder"
Hier gibt es keine andere Bemessungsgrundlage - jedenfalls kenne ich keine die sich auf eine andere Bemessung stützt...
die Anzahl der BRM wird nicht am Umfang des tatsächlichen Arbeit gemessen, sondern an der Anzahl der zu berücksichtigen MA.
Wenn ich deiner Interpretation folge, könnte ich auch behaupten, dass mit den Beschäftigungslosen mehr Aufwand für Rechtsberatung,
Gerichtsarbeit usw. aufkommt...um dem zu entgehen ist ganz klar:
Die Anzahl der BR-Mitglieder richtet sich nach BetrVG § 9 "Zahl der Betriebsratmitglieder"
Hier gibt es keine andere Bemessungsgrundlage - jedenfalls kenne ich keine die sich auf eine andere Bemessung stützt...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Es müsst einfach mal einer klagen...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Meine Güte. Die üblichen "Verdächtigen" aus dem alten Prot-in-Forum erobern dieses und der persönliche Streitkappes läuft wieder prima.
Leute... meiner Meinung sind das Ablenkungsmanöver vom eigentlich Wichtigen, dass da heisst:
Man hilft den Kollegen konkret, wenn ihnen der "A++++" brennt und gibt Tipps, wie man zu einer konkret hilfreichen Aktion kommen kann.
Zitieren von Gesetzen (vor allem auch alten) und Auslegungsstreitigkeiten bringen an der Handlungsfront recht wenig.
Allenfalls kann man ein paar Paragrafen aus den derzeit GÜLTIGEN Gesetzen, Betriebsvereinbarungen, etc. angeben, die im KONKRETEN Fall, z. B. in einer Anhörung zitiert werden können und sollten.
Wenn jemand evtl. auch noch PERSÖNLICHE ERFAHRUNGEN mit dem einen oder anderen Affenzirkus gemacht hat, lese ich das auch gerne - man findet immer wieder einen Ansatzpunkt, wie man selbst was auf die Reihe bekommt, oder wovon man besser die Finger lässt.
Juristische Diskussionen? - da sollte man sich ein Juristenforum suchen.
Leute... meiner Meinung sind das Ablenkungsmanöver vom eigentlich Wichtigen, dass da heisst:
Man hilft den Kollegen konkret, wenn ihnen der "A++++" brennt und gibt Tipps, wie man zu einer konkret hilfreichen Aktion kommen kann.
Zitieren von Gesetzen (vor allem auch alten) und Auslegungsstreitigkeiten bringen an der Handlungsfront recht wenig.
Allenfalls kann man ein paar Paragrafen aus den derzeit GÜLTIGEN Gesetzen, Betriebsvereinbarungen, etc. angeben, die im KONKRETEN Fall, z. B. in einer Anhörung zitiert werden können und sollten.
Wenn jemand evtl. auch noch PERSÖNLICHE ERFAHRUNGEN mit dem einen oder anderen Affenzirkus gemacht hat, lese ich das auch gerne - man findet immer wieder einen Ansatzpunkt, wie man selbst was auf die Reihe bekommt, oder wovon man besser die Finger lässt.
Juristische Diskussionen? - da sollte man sich ein Juristenforum suchen.