Vorzeitig um Entlassung bitten...
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 08.09.2017 16:56
- Behörde:
Vorzeitig um Entlassung bitten...
Hallo, ich bin seit ´95 Polizeibeamter in BaWü. Nun bin ich 50 Jahre und möchte mein Leben geniessen und nicht mehr voll arbeiten, besser gesagt kündigen oder wie man es nennt: um Entlassung bitten. Ginge dies so einfach? Ohne Grund um Entlassung bitten? Ich würde mich bei meiner Ehefrau, die in einem 451 Euro Job ist Familienmitversichern lassen. Wer bzw. wo kann ich mich darüber genau informieren lassen? Was würdet ihr raten?
-
- Moderator
- Beiträge: 3957
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Eine Entlassung auf eigenen Wunsch ist jederzeit möglich.
Über die Möglichkeit einer Familienversicherung bei der GKV deiner Frau informiert dich diese kompetent.
Über die Möglichkeit einer Familienversicherung bei der GKV deiner Frau informiert dich diese kompetent.
-
- Beiträge: 105
- Registriert: 04.04.2017 00:01
- Behörde: Kommunal
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Interessant ist natürlich wie ihr dann die nächsten 15 Jahre zurecht kommen wollt. Der Pensionsanspruch ist auch nicht übermäßig wenn du jetzt aussteigst.
Pläne?
Pläne?
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 08.09.2017 16:56
- Behörde:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Finanziell sind wir unabhängig, vermietete Wohnungen, Lohn meiner Frau kommt auf insgesamt 3000 Euro/Monat netto. Wenn ich 60 bin, werden die Wohnungen und das Eigenheim Immobilienverrentet, d.h. die Wohnungen werden weiter vermietet und das Eigenheim bewohnen wir selbst. Wir bleiben weiterhin im Grundbuch Eigentümer, aber es wird an einen jeweiligen Anbieter Immobilienverrentet. Man bekommt ca. 30 - 40 % des Immobilienwertes als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente. Erst nach unserem Ableben geht unser Eigentum an diese über. (Wir haben keine Erben/Kinder). Ihr meint also, dass man ohne trifftigen Grund aus dem Polizeidienst aussteigen kann? wer kann mir ausrechnen, wieviel Pensionsabzug bzw. wieviel Pension ich ab dem Eintrittsalter bekomme? Ich habe momentan 3500 euro netto, Polizeioberkommissar.
-
- Moderator
- Beiträge: 3957
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
-
- Beiträge: 851
- Registriert: 22.05.2014 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Richtig, genau so kenne ich das auch. Die zweite Variante ist meist die bessere, da kommt mehr bei rum. Üppig ist es dennoch nicht. Und das wird doch auch nicht gleich gezahlt, sondern erst, wenn das Pensionsalter erreicht ist oder irre ich da?
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 08.09.2017 16:56
- Behörde:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Vielen Dank Torquemada für das Merkblatt. Somit bekäme ich nach jetzt 25 Jahren Dienstzeit 44,84% von meinem jetzigen Grundgehalt von rund 3500 Euro, ab dem Tag meiner regulären Pensionierung rund 1570 Euro.
Noch eine Frage:
Wenn ich meinen Dienstherr um Entlassung bitte, kann es auch sein, dass ich abgelehnt werde?
Noch eine Frage:
Wenn ich meinen Dienstherr um Entlassung bitte, kann es auch sein, dass ich abgelehnt werde?
-
- Moderator
- Beiträge: 3957
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Er meint das Altersgeld in Baden-Württemberg.
Ablehnung dürfte es nicht geben, höchstens, dass man noch ein paar Monate Dienst schieben muss (organisatorisch).
Ablehnung dürfte es nicht geben, höchstens, dass man noch ein paar Monate Dienst schieben muss (organisatorisch).
-
- Beiträge: 40
- Registriert: 24.11.2016 10:06
- Behörde: öff. Dienst Land
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Luisl, ich habe dir eine PN gesandt.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 08.09.2017 16:56
- Behörde:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
Ein Beamter bekommt doch volle Zuzahlung bei Pflegebedürftigkeit, oder? Wäre ich genauso noch versichert, wenn ich z.b. einen Schlaganfall in der Zeit zwischen Entlassung und Pensionierung?
-
- Beiträge: 96
- Registriert: 25.11.2014 17:38
- Behörde:
Re: Vorzeitig um Entlassung bitten...
ls Beamter auf Lebenszeit habe ich einen massiven inneren Wiederstand gegen das Thema Entlassung Tipp von mir: Beurlaubung ohne Bezüge hört sich gleich viel freundlicher an.... (Hat den Nachteil, dass man mehr auf die kooperation des Dienstherren angewiesen ist, was bei der Polizei vielleicht etwas schwierig werden kann).
ciao!
ciao!