Hallo ihr Lieben,
ich wurde zum 01.07. nach meinem Studium zur Beamtin auf Probe ernannt (gehobener Dienst) bei einer Verbandsgemeinde.
Nun spiele ich mit dem Gedanken den Dienstherren zu wechseln. Normalerweise hat man ja zuerst 3 Jahre Probezeit. Wenn ich nächstes Jahr zur einer anderen Verbandsgemeinde wechsle fangen dann die 3 Jahre von neuem an zu laufen?
Und wie geht man am besten mit sowas um....? Also einfach woanders bewerben und dann bekommt eine neue Ernennung ...? Denke so einfach ist es nicht oder ?
Wäre euch wirklich dankbar für ein paar Infos
Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz
Moderator: Moderatoren
Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz
Im gD müsste man dazu sicherlich einiges lernen. 

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Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz
In meinem Studium (1. Staatsexamen) gab es gar keine beamtenspezifischen oder juristischen Ausbildungsthemen.
Und selbst wenn: wisst ihr alles, was ihr irgendwann einmal "gelernt" habt oder gehört?
Wenn die Berührung mit den Themen im Alltag fehlt, dann versandet auch manches.
Dem TE ist mit den Antworten nicht geholfen, oder?
Vielleicht erbarmt sich doch noch einer der Kundigen.
LG, L.
Und selbst wenn: wisst ihr alles, was ihr irgendwann einmal "gelernt" habt oder gehört?
Wenn die Berührung mit den Themen im Alltag fehlt, dann versandet auch manches.
Dem TE ist mit den Antworten nicht geholfen, oder?
Vielleicht erbarmt sich doch noch einer der Kundigen.
LG, L.
Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz
Gut möglich.
Das Ende des Studiums liegt jedoch noch nicht so lange zurück, da sollte man zumindest zum, Thema "Ernennung" ein bisschen was parat haben.
Nichts für ungut.
Das Ende des Studiums liegt jedoch noch nicht so lange zurück, da sollte man zumindest zum, Thema "Ernennung" ein bisschen was parat haben.

Nichts für ungut.

Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz
...einfach neue Urkunde annehmen (Voraussetzung neuer Dienstherr) und man ist in nem anderen Amt.
Probezeit wird vermutlich vom anderen Dienstherr anerkannt und muss abgeschlossen werden (beim neuen Dienstherr im Regelfall mindestens 1 Jahr damit er es ordentlich beurteilen kann, ist aber unterschiedlich geregelt).
Probezeit wird vermutlich vom anderen Dienstherr anerkannt und muss abgeschlossen werden (beim neuen Dienstherr im Regelfall mindestens 1 Jahr damit er es ordentlich beurteilen kann, ist aber unterschiedlich geregelt).