Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz

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nuessjen
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Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz

Beitrag von nuessjen »

Hallo ihr Lieben,
ich wurde zum 01.07. nach meinem Studium zur Beamtin auf Probe ernannt (gehobener Dienst) bei einer Verbandsgemeinde.
Nun spiele ich mit dem Gedanken den Dienstherren zu wechseln. Normalerweise hat man ja zuerst 3 Jahre Probezeit. Wenn ich nächstes Jahr zur einer anderen Verbandsgemeinde wechsle fangen dann die 3 Jahre von neuem an zu laufen?
Und wie geht man am besten mit sowas um....? Also einfach woanders bewerben und dann bekommt eine neue Ernennung ...? Denke so einfach ist es nicht oder ?
Wäre euch wirklich dankbar für ein paar Infos
DerHagn
Beiträge: 382
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Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz

Beitrag von DerHagn »

Im gD müsste man dazu sicherlich einiges lernen. ;)
Dienstunfall_L
Beiträge: 1029
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Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz

Beitrag von Dienstunfall_L »

In meinem Studium (1. Staatsexamen) gab es gar keine beamtenspezifischen oder juristischen Ausbildungsthemen.

Und selbst wenn: wisst ihr alles, was ihr irgendwann einmal "gelernt" habt oder gehört?
Wenn die Berührung mit den Themen im Alltag fehlt, dann versandet auch manches.

Dem TE ist mit den Antworten nicht geholfen, oder?
Vielleicht erbarmt sich doch noch einer der Kundigen.

LG, L.
DerHagn
Beiträge: 382
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
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Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz

Beitrag von DerHagn »

Gut möglich.
Das Ende des Studiums liegt jedoch noch nicht so lange zurück, da sollte man zumindest zum, Thema "Ernennung" ein bisschen was parat haben. ;)

Nichts für ungut. :)
Monty
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Registriert: 25. Mai 2015, 08:38
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Re: Dienstherrenwechsel und Probezeit - Rheinland Pfalz

Beitrag von Monty »

...einfach neue Urkunde annehmen (Voraussetzung neuer Dienstherr) und man ist in nem anderen Amt.
Probezeit wird vermutlich vom anderen Dienstherr anerkannt und muss abgeschlossen werden (beim neuen Dienstherr im Regelfall mindestens 1 Jahr damit er es ordentlich beurteilen kann, ist aber unterschiedlich geregelt).
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