Hallo miteinander,
zu meiner Situation: Ich werde voraussichtlich im September 2015 eine zweijährige Ausbildung in der 2. Qualifikationsebene beginnen.
Bundesland: Bayern
Meine Frage: Wenn man die Ausbildung beendet hat (Beamter auf Widerruf/Probe), ist man dann gezwungen weiter als Beamter zu arbeiten?
Oder kann man danach z. B. studieren und was ganz anderes machen?
Nach der Ausbildung
Moderator: Moderatoren
Re: Nach der Ausbildung
Lol...
Du kannst machen was du willst. Ganz einfach. *g*
Aber warum dann die Ausbildung? Versteh ich nicht so ganz...?!
Du kannst machen was du willst. Ganz einfach. *g*
Aber warum dann die Ausbildung? Versteh ich nicht so ganz...?!
Re: Nach der Ausbildung
Theoretisch brauchst die Urkunde zur Verbeamtung auf Probe nicht annehmen und schon bist du raus. Wahrscheinlich gibt es dann aber die Forderung auf Rückzahlung der Bezüge.
Re: Nach der Ausbildung
Zumal es bei uns in Sachsen-Anhalt so ist, dass wir unterschrieben haben nach der Ausbildung für min 5. Jahre im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Re: Nach der Ausbildung
In Bayern erfolgt im Rahmen der Laufbahnausbildung für die 2. QE keine Rückforderung der Bezüge, wenn im Anschluss an die Laufbahnausbildung kein Beamtenverhältnis auf Probe begründet wird (Grundsatz). Hierfür fehlt es an einer rechtlichen Grundlage. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung bei der Einstellung unterschrieben wurde.
Dies ist zurzeit aber allenfalls in der 3. QE der Fall, da es sich hier um ein bezahltes Studium handelt.
Dies ist zurzeit aber allenfalls in der 3. QE der Fall, da es sich hier um ein bezahltes Studium handelt.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)