Nach der Ausbildung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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alexisamadeus
Beiträge: 14
Registriert: 6. Nov 2014, 18:57
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Nach der Ausbildung

Beitrag von alexisamadeus »

Hallo miteinander,

zu meiner Situation: Ich werde voraussichtlich im September 2015 eine zweijährige Ausbildung in der 2. Qualifikationsebene beginnen.
Bundesland: Bayern

Meine Frage: Wenn man die Ausbildung beendet hat (Beamter auf Widerruf/Probe), ist man dann gezwungen weiter als Beamter zu arbeiten?

Oder kann man danach z. B. studieren und was ganz anderes machen?
DerHagn
Beiträge: 382
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
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Re: Nach der Ausbildung

Beitrag von DerHagn »

Lol...
Du kannst machen was du willst. Ganz einfach. *g*
Aber warum dann die Ausbildung? Versteh ich nicht so ganz...?!
El Pocho
Beiträge: 233
Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
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Re: Nach der Ausbildung

Beitrag von El Pocho »

Theoretisch brauchst die Urkunde zur Verbeamtung auf Probe nicht annehmen und schon bist du raus. Wahrscheinlich gibt es dann aber die Forderung auf Rückzahlung der Bezüge.
asnty
Beiträge: 3
Registriert: 5. Nov 2014, 23:09
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Re: Nach der Ausbildung

Beitrag von asnty »

Zumal es bei uns in Sachsen-Anhalt so ist, dass wir unterschrieben haben nach der Ausbildung für min 5. Jahre im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Nach der Ausbildung

Beitrag von Silencium »

In Bayern erfolgt im Rahmen der Laufbahnausbildung für die 2. QE keine Rückforderung der Bezüge, wenn im Anschluss an die Laufbahnausbildung kein Beamtenverhältnis auf Probe begründet wird (Grundsatz). Hierfür fehlt es an einer rechtlichen Grundlage. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung bei der Einstellung unterschrieben wurde.
Dies ist zurzeit aber allenfalls in der 3. QE der Fall, da es sich hier um ein bezahltes Studium handelt.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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