PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Moderator: Moderatoren
PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Hallo,
ich (m) bin Beamter (Land RLP) und meine Frau Angestellte (nicht ö.D., aber angegliederter Bereich). Wir haben eine 3,5 jährige Tochter; die Elternzeit hatten wir uns bis zu ihrem 3. Lebensjahr aufgeteilt. Seit einigen Monaten gehen wir beide wieder arbeiten, ich VZ und meine Frau TZ. Meine Frau möchte mehr Zeit für die Kindererziehung haben und lässt sich nun 4 Jahre o. B. beurlauben. Was wird nun unter Abwägung aller Fakten günstiger für sie (und damit für uns) sein: freiwillig in der GKV versichert oder neu in der PKV versichert?
Viele Grüße
MERCATOR
ich (m) bin Beamter (Land RLP) und meine Frau Angestellte (nicht ö.D., aber angegliederter Bereich). Wir haben eine 3,5 jährige Tochter; die Elternzeit hatten wir uns bis zu ihrem 3. Lebensjahr aufgeteilt. Seit einigen Monaten gehen wir beide wieder arbeiten, ich VZ und meine Frau TZ. Meine Frau möchte mehr Zeit für die Kindererziehung haben und lässt sich nun 4 Jahre o. B. beurlauben. Was wird nun unter Abwägung aller Fakten günstiger für sie (und damit für uns) sein: freiwillig in der GKV versichert oder neu in der PKV versichert?
Viele Grüße
MERCATOR
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Dies wird dir nur dein Vermittler der PKV berechnen können.Mercator hat geschrieben: Was wird nun unter Abwägung aller Fakten günstiger für sie (und damit für uns) sein: freiwillig in der GKV versichert oder neu in der PKV versichert?
Hier ist weder das Alter deiner Frau noch die bestehenden Wehwechen bekannt.
Bei der GKV würde der Beitrag nach deinem hälftigen Einkommen berechnet und auch dies ist hier nicht bekannt.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Hallo Steinbock,
die Zahlen liegen mir vor: Vom Beitrag her ist die GKV etwas teurer als die PKV (beide grob um die 200 EUR), wobei natürlich die Leistungen vergleichbar sein müssen.
Daher die Frage: Was könnte ausschlaggebend sein, zum einen oder zum anderen zu tendieren, auch unter Berücksichtigung, dass meine Frau nach der Beurlaubung ggf. wieder arbeiten möchte?
Vielleicht gibt es ja noch etwas, was man außer den reinen Zahlen berücksichtigen sollte ...
Grüße
MERCATOR
die Zahlen liegen mir vor: Vom Beitrag her ist die GKV etwas teurer als die PKV (beide grob um die 200 EUR), wobei natürlich die Leistungen vergleichbar sein müssen.
Daher die Frage: Was könnte ausschlaggebend sein, zum einen oder zum anderen zu tendieren, auch unter Berücksichtigung, dass meine Frau nach der Beurlaubung ggf. wieder arbeiten möchte?
Vielleicht gibt es ja noch etwas, was man außer den reinen Zahlen berücksichtigen sollte ...

Grüße
MERCATOR
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Hallo Mercator,
Nur soviel - die Leistungen der PKV sind bei den meisten Tarifen besser.
Dann könnte man die PKV-Tarife in eine Anwartschaftsversicherung ändern.
Gruß vom Steinbock
Über die Leistungsunterschiede wurden hier im Forum schon sehr viel geschrieben - einfach mal nachschauen.Mercator hat geschrieben:Hallo Steinbock,
die Zahlen liegen mir vor: Vom Beitrag her ist die GKV etwas teurer als die PKV (beide grob um die 200 EUR), wobei natürlich die Leistungen vergleichbar sein müssen.
Nur soviel - die Leistungen der PKV sind bei den meisten Tarifen besser.
Wenn deine Ehefrau wieder eine GKV-pflichtige Tätigkeit aufnimmt, muss sie sogar wieder zurück in die GKV.Daher die Frage: Was könnte ausschlaggebend sein, zum einen oder zum anderen zu tendieren, auch unter Berücksichtigung, dass meine Frau nach der Beurlaubung ggf. wieder arbeiten möchte?
Dann könnte man die PKV-Tarife in eine Anwartschaftsversicherung ändern.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Hallo Steinbock,
danke für die Antworten. Das die GKV wieder aufnehmen MUSS, ist klar. Was aber ist unter einer Anwartschaftsversicherung zu verstehen? Soweit, und das ist der Fall, meine Frau unter der Einkommensgrenze von 20.450,- EUR/Jahr liegt, ist sie zu 70 % beihilfefähig. Das müsste ich mir aber von der Beihilfestelle prüfen und bestätigen lassen ...
danke für die Antworten. Das die GKV wieder aufnehmen MUSS, ist klar. Was aber ist unter einer Anwartschaftsversicherung zu verstehen? Soweit, und das ist der Fall, meine Frau unter der Einkommensgrenze von 20.450,- EUR/Jahr liegt, ist sie zu 70 % beihilfefähig. Das müsste ich mir aber von der Beihilfestelle prüfen und bestätigen lassen ...
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Hallo Mercator,
Man muss noch unterscheiden ob man eine
kleine AWV (bei erneuter Absicherung über die PKV erfolgt keine Gesundheitsprüfung) oder eine große AWV (keine Gesundheitsprüfung und auch das ehemalige Eintrittsalter bleibt bestehen).
Bedeutet dann allerdings auch dass sie in der PKV bleiben kann wenn sie z.B. eine selbständige/freiberufliche Tätigkeit ausübt und dies dann natürlich mit 30 % Restkostenabsicherung.
Als GKV-pflichtige Angestellte kann sie dann eine aktive Zusatz-Versicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und Zweibett-Zimmer abschließen zu 30 % Restkosten als Ergänzung zur Beihilfe - unter der Voraussetzung, dass Du an die Dienststelle für den Beihilfezuschuss fürs Krankenhaus einen mtl. Beitrag in Höhe von 26 € zahlst.
Aber natürlich kann man auch bei der OFD in Koblenz - Tel.Nr. 02614933-81000 (Email: BIS@zbv-ko.fin-rlp.de) anrufen.
Bitte auch beachten: deine Frau kann sich als Rentnerin von der Krankenversicherung der Rentner (KVDR) befreien lassen
und dann auf Grund der bestehenden AWV ohne erneute Gesundheitsprüfung mit 30 % ergänzend zur Beihilfe privat versichern.
Viele Grüße
aus dem schönen Rheinland-Pfalz
Steinbock
Eine Anwartschaftsversicherung kann man bei Personen abschließen, die keine Möglichkeit haben sich in der PKV zu versichern - z.B. weil sie in der GKV pflichtversichert sind.Mercator hat geschrieben:Hallo Steinbock,
danke für die Antworten. Das die GKV wieder aufnehmen MUSS, ist klar. Was aber ist unter einer Anwartschaftsversicherung zu verstehen?
Man muss noch unterscheiden ob man eine
kleine AWV (bei erneuter Absicherung über die PKV erfolgt keine Gesundheitsprüfung) oder eine große AWV (keine Gesundheitsprüfung und auch das ehemalige Eintrittsalter bleibt bestehen).
Tja wenn Du im schönen Bundesland Rheinland-Pfalz wohnst und vor dem 01.01.2012 geheiratet hast - dann trifft dies zu.Soweit, und das ist der Fall, meine Frau unter der Einkommensgrenze von 20.450,- EUR/Jahr liegt, ist sie zu 70 % beihilfefähig.
Bedeutet dann allerdings auch dass sie in der PKV bleiben kann wenn sie z.B. eine selbständige/freiberufliche Tätigkeit ausübt und dies dann natürlich mit 30 % Restkostenabsicherung.
Als GKV-pflichtige Angestellte kann sie dann eine aktive Zusatz-Versicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und Zweibett-Zimmer abschließen zu 30 % Restkosten als Ergänzung zur Beihilfe - unter der Voraussetzung, dass Du an die Dienststelle für den Beihilfezuschuss fürs Krankenhaus einen mtl. Beitrag in Höhe von 26 € zahlst.
Weshalb ? steht doch alles im Beihilferecht.Das müsste ich mir aber von der Beihilfestelle prüfen und bestätigen lassen ...
Aber natürlich kann man auch bei der OFD in Koblenz - Tel.Nr. 02614933-81000 (Email: BIS@zbv-ko.fin-rlp.de) anrufen.
Bitte auch beachten: deine Frau kann sich als Rentnerin von der Krankenversicherung der Rentner (KVDR) befreien lassen
und dann auf Grund der bestehenden AWV ohne erneute Gesundheitsprüfung mit 30 % ergänzend zur Beihilfe privat versichern.
Viele Grüße
aus dem schönen Rheinland-Pfalz
Steinbock
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Danke, Steinbock, für die netten Infos. Mit meiner Frau werde ich mich in den kommenden Monaten mit dem Thema auseinandersetzen und eine - dann wohl gut durchdachte - Entscheidung herbeiführen.
Nen guten Wochenstart wünscht
M.
Nen guten Wochenstart wünscht
M.
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Hallo Mercator,
auch dir und deiner Frau eine gute Woche.
Und solltest Du noch Fragen haben, melde dich einfach.
Gruß vom Steinbock
auch dir und deiner Frau eine gute Woche.
Und solltest Du noch Fragen haben, melde dich einfach.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
Der Abschluß einer PKV hat für mich Ähnlichkeit mit einen Autokauf.
Man muss wissen was man haben will.
Will man nur die Basisleistungen oder will man auch noch Zusatzleistungen.
Dann kommen noch die Abrechnungen des Arztes.
Rechnung ist zahlbar bis ….
Die Begleichung der Rechnung ist unabhängig von der Erstattung der Krankenkasse.
Ein Bekannter von mir hat jetzt 1400,--Euro für eine Parodontosebehandlung gezahlt.
Erstattet wurden 1160,--Euro.
Wie wäre das bei einer GKV gelaufen?
Kuren fallen nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung.
Immer wieder erlebt man, dass die PKV einen sagt, dass hätte der Arzt nicht abrechnen dürfen.
Ich hab nur ein paar Nachteile der PKV geschrieben.
Man muss sich das ganze genau überlegen.
Man muss wissen was man haben will.
Will man nur die Basisleistungen oder will man auch noch Zusatzleistungen.
Dann kommen noch die Abrechnungen des Arztes.
Rechnung ist zahlbar bis ….
Die Begleichung der Rechnung ist unabhängig von der Erstattung der Krankenkasse.
Ein Bekannter von mir hat jetzt 1400,--Euro für eine Parodontosebehandlung gezahlt.
Erstattet wurden 1160,--Euro.
Wie wäre das bei einer GKV gelaufen?
Kuren fallen nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung.
Immer wieder erlebt man, dass die PKV einen sagt, dass hätte der Arzt nicht abrechnen dürfen.
Ich hab nur ein paar Nachteile der PKV geschrieben.
Man muss sich das ganze genau überlegen.
Re: PKV oder GKV bei Beurlaubung des Ehepartners?
womit Du wohl sagen willst, dass man keine olle Schrottkiste kaufen soll,Siedler hat geschrieben:Der Abschluß einer PKV hat für mich Ähnlichkeit mit einen Autokauf.
also ein Auto wo man den besten Schutz im Schadensfall hat.
Bis wann die Rechnung zu zahlen ist, hat weder mit der PKV noch mit der GKV etwas zu tun!Man muss wissen was man haben will.
Will man nur die Basisleistungen oder will man auch noch Zusatzleistungen.
Dann kommen noch die Abrechnungen des Arztes.
Rechnung ist zahlbar bis ….
Also schreibst Du über die GKV !Die Begleichung der Rechnung ist unabhängig von der Erstattung der Krankenkasse.
Wenn Du mir die Leistungs-Nr. der GOZ nennst, kann ich dir dies beantworten.Ein Bekannter von mir hat jetzt 1400,--Euro für eine Parodontosebehandlung gezahlt.
Erstattet wurden 1160,--Euro.
Wie wäre das bei einer GKV gelaufen?
Falsch - dies kommt auf den abgeschlossenen Tarif des Versicherers an !Kuren fallen nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung.
Diese Aussage ist so natürlich völliger Blödsinn.Immer wieder erlebt man, dass die PKV einen sagt, dass hätte der Arzt nicht abrechnen dürfen.
Der Arzt darf das abrechnen, was der Vertrag besagt, den er mit seinem Patienten eingegangen ist.
Nur sollte der Patient im Zweifelsfall bevor er eine Vereinbarung mit einem Arzt eingeht, bei seiner PKV nachfragen,
ob diese die Kosten vollständig übernimmt.
Was so natürlich völliger Unsinn ist, denn es kommt immer darauf an bei welchem PKV-Versicherer man welchen Tarif abschließt.Ich hab nur ein paar Nachteile der PKV geschrieben.
Und gerade beim Neuabschluss sollte man nicht nur nach dem billigsten Beitrag schauen, sondern nach guter Leistung.
Gruß vom Steinbock