Psychotherapeutische Behandlung und Verbeamtung

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user2964
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Psychotherapeutische Behandlung und Verbeamtung

Beitrag von user2964 »

Hallo liebe Gemeinde,

ich möchte euch hier kurz meinen Fall schildern. Vielleicht hat jemand ein paar brauchbare Informationen :-)

Ab September beginne ich eine Ausbildung (Beamtenanwärter) im öffentlichen Dienst. Diese dauert 2Jahre und läuft, wie man sich wahrscheinlich schon denken kann, auf eine Verbeamtung hinaus.

Nun möchte ich aber ab demnächst (Juli/August) eine Psychotherapie beginnen. Diese Behandlung steht aber in keinerlei Konflikt mit der Ausbildung d. h. es handelt sich nicht um Depressionen oder sonstiges was mich in meiner Arbeit und Leistung als Beamter beeinflussen könnte. Es geht hier um ein Problem was ich schon seit langer Zeit habe und bei dem ich doch gewzungen bin mir professionelle Hilfe zu holen.

Jetzt habe ich aber ein bisschen Angst, dass mir die Beihilfe oder der Amtsarzt wegen der Therapie bei der späteren Verbeamtung Probleme macht.
Nun meine Fragen:

Wäre es sinnvoll in der GKV während der Therapiezeit zu bleiben um hier ein Konflikt zu vermeiden? (Vertuschen gegenüber dem Dienstherrn).
Oder kann ich Bedenkenlos die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen, ohne das mir später draus ein Strick gedreht werden kann?
Oder soll ich die Behandlung doch selber bezahlen?

Ich hoffe ich habe mich nicht allzu verwirrend ausgedrückt :-)
Hat jemand einen Tipp für mich?
Carrington
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Re: Psychotherapeutische Behandlung und Verbeamtung

Beitrag von Carrington »

Beihilfe und normale Personalakten werden getrennt geführt. Hast Du den Amtsarzt angeflunkert? Sowas entsteht ja nicht über Nacht und ich musste im Fragebogen nicht nur aktuelle Behandlungen, sondern auch aktuelle Beschwerden angeben.
user2964
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Re: Psychotherapeutische Behandlung und Verbeamtung

Beitrag von user2964 »

Ich weiß nicht mehr genau ob ich das angegeben habe.
Bin mir wirklich nicht sicher. Wie kann ich das rausfinden??
Carrington
Beiträge: 288
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Re: Psychotherapeutische Behandlung und Verbeamtung

Beitrag von Carrington »

Äh das weiß ich nicht. Der AA wird vielleicht misstrauisch, wenn Du Akteneinsicht verlangst. Aber zum Thema KV: Du wirst auf keinen Fall einen Vertrag bei einer PKV während einer laufenden Therapie bekommen (eine Versicherung nimmt ja keinen auf, der ab dem ersten Tag Geld verlangt). Generell ist es sehr schwierig mit psychischen Leiden privat versichert zu werden. Wenn die Psychotherapie nur Monate zurückliegt ist es wahrscheinlich auch nicht möglich. Bei der GKV hast Du als Beamter allerdings den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil selbst zu tragen. Selber zahlen steht dir natürlich immer offen. Kann aber schon so 100€ pro Sitzung kosten. 400€ im Monat ist schon happig für einen Anwärter, aber es wird nichts aktenkundig und was die PKV nicht zahlt, interessiert sie auch nicht...
Achja falls Du doch eine Therapie auf Kosten der Krankenkasse machst: Auf keinen Fall versuchen durch Verschweigen in die PKV zu kommen. Wenn Du das erste Mal eine größere Rechnung einreichst, werden sie dich auffordern, Ärzte und vorherige Krankenkassen von der Schweigepflicht zu entbinden. Falls Du irgendetwas arglistig verheimlichst hast, darf die PKV auch noch 10 Jahre nach Vertragsabschluss anfechten und dann stehst Du dumm da.
user2964
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Re: Psychotherapeutische Behandlung und Verbeamtung

Beitrag von user2964 »

Nun ja, also eine Therapie auf Kosten der PKV kommt sowieso nicht in Frage, da diese ja vorher nach Beschwerden fragt.
Bleiben noch 2 Optionen. Entweder selber zahlen oder und das genau ist auch meine Frage, nur die Rechnung bei der Beihilfe einreichen und den Rest selber tragen?
Das letztere würde ich auch machen, nur ich will nicht das mir irgendjemand später mal nen Strick draus drehen kann. Verstehst du?!

Würde die Beihilfe den Fragebogen vom AA herholen und nachsehen??? Oder sind das 2 verschiedene paar Schuhe. Ich weiß echt nicht mehr ob ich das reingeschrieben habe.

PS: Noch eine kurze Info am Rande. Ich war bereits 2x beim AA. Das 1. mal 2011 als ich für eine Einstellung vorgesehen war (aber nur auf Warteliste). Hat aber nicht geklappt. Da habe ich das Problem auch im Fragebogen angegeben (ganz sicher)!!
Das 2x war ich Anfang diesen JAhres oder Ende letzten Jahres und da bin ich mir nicht sicher irgendwas angegeben zu haben...............
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