ich möchte euch hier kurz meinen Fall schildern. Vielleicht hat jemand ein paar brauchbare Informationen

Ab September beginne ich eine Ausbildung (Beamtenanwärter) im öffentlichen Dienst. Diese dauert 2Jahre und läuft, wie man sich wahrscheinlich schon denken kann, auf eine Verbeamtung hinaus.
Nun möchte ich aber ab demnächst (Juli/August) eine Psychotherapie beginnen. Diese Behandlung steht aber in keinerlei Konflikt mit der Ausbildung d. h. es handelt sich nicht um Depressionen oder sonstiges was mich in meiner Arbeit und Leistung als Beamter beeinflussen könnte. Es geht hier um ein Problem was ich schon seit langer Zeit habe und bei dem ich doch gewzungen bin mir professionelle Hilfe zu holen.
Jetzt habe ich aber ein bisschen Angst, dass mir die Beihilfe oder der Amtsarzt wegen der Therapie bei der späteren Verbeamtung Probleme macht.
Nun meine Fragen:
Wäre es sinnvoll in der GKV während der Therapiezeit zu bleiben um hier ein Konflikt zu vermeiden? (Vertuschen gegenüber dem Dienstherrn).
Oder kann ich Bedenkenlos die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen, ohne das mir später draus ein Strick gedreht werden kann?
Oder soll ich die Behandlung doch selber bezahlen?
Ich hoffe ich habe mich nicht allzu verwirrend ausgedrückt

Hat jemand einen Tipp für mich?