Stichtag 01. Juni 13
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Also, benehmt euch

Moderator: Moderatoren
Respekt, das kann man nicht besser schreiben! Ich könnte jeden Satz / jedes Wort unterstreichen und unterschreiben! So sinnvoll eine einheitliche Beurteilung / ein einheitlicher Zeitpunkt für mehrere Besoldungsstufen auch sein mag - den "alten" A7er (die von den letzten Beförderungen Anfang des Jahres nicht profitieren konnten) wird damit ein Bärendienst erwiesen!speedy hat geschrieben:Das freut die A7er - während einige im mD inzwischen schon einmal beurteilt wurden - sind die endlich auch dabei. Bestimmt gibt es ein bis zwei Punkte mehr als vor drei Jahren. Der ein oder andere NEU-Obersekretär wird dann wohl "vorbeiziehen". Der Frühsommerfrust ist somit vorprogammiert. Ist schon "fair", dass bei den A8er 7 Punkte ausreichen und bei anderen Besoldungsgruppen im mD mehr Punkte verlangt werden. Somit wird man dem Leit(d)bild der ZV wohl nicht gerecht.
Bundesfreiwild hat geschrieben:Die Anzahl der Punkte hängt NICHT von der Tätigkeit ab, die man macht, auch nicht vom Amt, das man gerade hat. Oder der Laufbahn, in der man steckt.
Die Beurteilung hängt ab davon, ob man die übertragene Tätigkeit mies, gut oder hervorragend ausführt,
Deine Verteilungskurve gibts bei der Post oder bei der Telekom, das hat mit dem Zoll gar nichts zu tun. Hier gibt es Höchstgrenzen, Gaußsche Glockenkurve gibt es bei uns Gott sei dank nicht. ei uns steigt auch keine Punktekurve mit Laufbahn oder Amt an, das war beim Zoll immer entsprechend "fair". Problematisch ist, dass alle quer durch alle Tätigkeiten beurteilt werden. Die Kollegen von den Zollämtern mit dem mir bekannten breitest gefächertem Aufgabengebiet mit den Kollegen im Haushalt, mit denen die Beilhilfeanträge bearbeiten usw.Bundesfreiwild hat geschrieben: Also z.B. Vollstreckung Innendienst. Vollziehungsbeamte im Außendienst haben schon wieder eine ganz andere Tätigkeit und dürften mit dem Innendienst überhaupt nicht verglichen werden, selbst wenn sie die gleiche Amtseinstufung oder Laufbahn haben.
Es muss sozusagen bei jeder Amtseinstufung, z.B. A7/Vollsteckung Innendienst eine hinreichende Verteilungskurve geben können, wenn genügend Leute im Beurteilungspool mit gleicher Tätigkeit drin sind. Gggs. müssen eben alle Innendienstler des Landes oder der Region in den Beurteilungsvergleichspool.
Das wars dann aber auch schon. ANDERE mit anderen Tätigkeiten gehören da schon nicht mehr rein.