Anspruch auf Dienstzeugnis

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Jule1992
Beiträge: 2
Registriert: 24. Okt 2012, 09:17
Behörde:

Anspruch auf Dienstzeugnis

Beitrag von Jule1992 »

Hallo Leute,
ich bin Anwärterin im mD in der Finanzverwaltung. Mein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet ja mit bestehen der Prüfung.
Nun wollte ich bei meinem Dienstherren ein Dienstzeugnis für Bewerbungszwecke beantragen, da mein beruflicher Werdegang unsicher ist. Ich werde voraussichtlich kein Beamter auf Probe durch erhebliche gesundheitliche Probleme. Daher wollte ich mich nun bewerben und hatte letztens Gespräch mit ihm.. er meint ich hätte kein Anspruch, doch nach § 85 BBG muss er mir doch eins ausstellen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Wie sieht Ihr das?

Liebe Grüße Jule
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Anspruch auf Dienstzeugnis

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ein berechtigtes Interesse ist ja wohl, dass man nach ein paar Jahren Anwärterdienst nicht übernommen wird und sich woanders NEU bewerben MUSS. Da sollte man schon damit rechnen können, dass etwas über die Arbeitsleistung der letzten Jahre dokumentiert ist.
Fuzzi62
Beiträge: 40
Registriert: 9. Aug 2012, 10:38
Behörde:

Re: Anspruch auf Dienstzeugnis

Beitrag von Fuzzi62 »

Ich meine, dass für Sie § 85 BBG gar nicht einschlägig ist, weil Sie als Anwärterin weder ein Amt bekleidet, noch eine Tätigkeit ausgeübt haben. Als Anwärterin erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Laufbahnprüfung bestehen.
Antworten