Hallo Leute,
ich bin Anwärterin im mD in der Finanzverwaltung. Mein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet ja mit bestehen der Prüfung.
Nun wollte ich bei meinem Dienstherren ein Dienstzeugnis für Bewerbungszwecke beantragen, da mein beruflicher Werdegang unsicher ist. Ich werde voraussichtlich kein Beamter auf Probe durch erhebliche gesundheitliche Probleme. Daher wollte ich mich nun bewerben und hatte letztens Gespräch mit ihm.. er meint ich hätte kein Anspruch, doch nach § 85 BBG muss er mir doch eins ausstellen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Wie sieht Ihr das?
Liebe Grüße Jule
Anspruch auf Dienstzeugnis
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Re: Anspruch auf Dienstzeugnis
Ein berechtigtes Interesse ist ja wohl, dass man nach ein paar Jahren Anwärterdienst nicht übernommen wird und sich woanders NEU bewerben MUSS. Da sollte man schon damit rechnen können, dass etwas über die Arbeitsleistung der letzten Jahre dokumentiert ist.
Re: Anspruch auf Dienstzeugnis
Ich meine, dass für Sie § 85 BBG gar nicht einschlägig ist, weil Sie als Anwärterin weder ein Amt bekleidet, noch eine Tätigkeit ausgeübt haben. Als Anwärterin erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Laufbahnprüfung bestehen.