Hallo liebe Mitleser,
noch eine kurze Frage meinerseits zum Beihilfeantrag.
Genügt es, wenn ich den Beihilfeantrag samt der Nachweise per Fax schicke?
oder muss der Beihilfestelle das Original vorliegen.
Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorl.??
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Re: Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vor
Also für NRW gilt: Antragstellung per Fax, auch zur Fristwahrung, ist unzulässig.
Re: Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vor
Hallo canettini,
soweit ich mich erinnere ist für dich der Freistaat Bayern relevant, oder?
§ 48 Abs. 1 Satz 1 BayBhV: "Beihilfen müssen vom Beihilfeberechtigen schriftlich beantragt werden." --> d.h. mit Unterschrift und nicht in elektronischer Form
Viele Grüße
sean
soweit ich mich erinnere ist für dich der Freistaat Bayern relevant, oder?
§ 48 Abs. 1 Satz 1 BayBhV: "Beihilfen müssen vom Beihilfeberechtigen schriftlich beantragt werden." --> d.h. mit Unterschrift und nicht in elektronischer Form
Viele Grüße
sean