Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorl.??

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canettini
Beiträge: 15
Registriert: 29. Okt 2011, 13:38
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Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorl.??

Beitrag von canettini »

Hallo liebe Mitleser,

noch eine kurze Frage meinerseits zum Beihilfeantrag.
Genügt es, wenn ich den Beihilfeantrag samt der Nachweise per Fax schicke?

oder muss der Beihilfestelle das Original vorliegen.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vor

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also für NRW gilt: Antragstellung per Fax, auch zur Fristwahrung, ist unzulässig.
sean1901
Beiträge: 14
Registriert: 21. Dez 2009, 08:36
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Re: Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vor

Beitrag von sean1901 »

Hallo canettini,

soweit ich mich erinnere ist für dich der Freistaat Bayern relevant, oder?

§ 48 Abs. 1 Satz 1 BayBhV: "Beihilfen müssen vom Beihilfeberechtigen schriftlich beantragt werden." --> d.h. mit Unterschrift und nicht in elektronischer Form

Viele Grüße
sean
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