Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?
Moderator: Moderatoren
Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?
Hallo Leute,
ich habe gerüchteweise gehört, dass man seine in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge zurückholen kann, wenn man vor der Verbeamtung kurze Zeit (?) im Angestelltenverhältnis war.
Bei mir konkret:
2000 - 2003 Ausbildung zum Bankkaufmann (Sparkasse)
2003 für ca. 3 Monate Angestellter bei besagter Sparkasse
Ab 2003 Anwärter g.D. Bund
Ab 2006 Beamter z.A.
Seit 2009 Beamter auf Lebenszeit
Hat jemand Erfahrungen mit so einer Auflösung aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Im Rentenalter dürfte ich dafür vermutlich nichtmal n Schnitzel im Monat bekommen - warum also die Beiträge dort versumpfen lassen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Euer Wonko
ich habe gerüchteweise gehört, dass man seine in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge zurückholen kann, wenn man vor der Verbeamtung kurze Zeit (?) im Angestelltenverhältnis war.
Bei mir konkret:
2000 - 2003 Ausbildung zum Bankkaufmann (Sparkasse)
2003 für ca. 3 Monate Angestellter bei besagter Sparkasse
Ab 2003 Anwärter g.D. Bund
Ab 2006 Beamter z.A.
Seit 2009 Beamter auf Lebenszeit
Hat jemand Erfahrungen mit so einer Auflösung aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Im Rentenalter dürfte ich dafür vermutlich nichtmal n Schnitzel im Monat bekommen - warum also die Beiträge dort versumpfen lassen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Euer Wonko
Mir wurde damals von der ehemaligen BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) mitgeteilt das sich eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bis max. 5 Jahre lohne!
Frag mich aber bitte nicht nach details.
Frag mich aber bitte nicht nach details.
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Nicht ganz richtig.dove hat geschrieben:Mir wurde damals von der ehemaligen BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) mitgeteilt das sich eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bis max. 5 Jahre lohne!
Du kannst dir bis max 5 Jahre (60 Monate) auszahlen lassen. alles was darüber ist , wird NICHT ausbezahlt.
Angerechnet schon, sozusagen als Ergänzung zur Pension später.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
sorry aber bei soviel falschen Informationen muss ich mal melden
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragser ... rsicherung
Hier ist es ganz einfach erklärt. Alles bis jetzt genannte ist einfach nicht korrekt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragser ... rsicherung
Hier ist es ganz einfach erklärt. Alles bis jetzt genannte ist einfach nicht korrekt.
Jo iss klar, Wikipedia ist ja auch so zuverlässig, wo jeder Depp was zuschreiben kann....123tt hat geschrieben:sorry aber bei soviel falschen Informationen muss ich mal melden
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragser ... rsicherung
Hier ist es ganz einfach erklärt. Alles bis jetzt genannte ist einfach nicht korrekt.
Das was ich schrieb ist korrekt !!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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Einige Leute scheinen ja der Meinung zu sein, dass ich von dem ganzen Zeugs keine Ahnung hätte. Wenn man sich aber § 210 SGB 6 unvoreingenommen anschaut, dann sollte man zu der Einsicht komment, dass an der Aussage
Fakt ist: Sind für mindestens 60 Monate Beiträge geleistet worden, dann besteht keine Möglichkeit, diese (ganz oder anteilig) erstatten zu lassen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
etwas nicht stimmt.... Du kannst dir bis max 5 Jahre (60 Monate) auszahlen lassen. alles was darüber ist , wird NICHT ausbezahlt. ...
Fakt ist: Sind für mindestens 60 Monate Beiträge geleistet worden, dann besteht keine Möglichkeit, diese (ganz oder anteilig) erstatten zu lassen.
Solche Aussagen werden im Internet ziemlich inflationär gebraucht, allgemeinverbindliche Rückschlüsse auf den Inhalt lassen sich daraus aber eher nicht schließen....Das was ich schrieb ist korrekt !!! ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
@Ossikind
ich kann dir auch die Gesetze vorlesen und dir den Inhalt erklären. Nur dauert das einfach etwas laenger. Die Zusammenfassung ist halt so gestrickt, dass es alle einfach verstehen. Und als Hintergrund, ich habe Rentenversicherungsrecht studiert und der Inhalt ist zufällig ( trotz Internet ) korrekt.
ich kann dir auch die Gesetze vorlesen und dir den Inhalt erklären. Nur dauert das einfach etwas laenger. Die Zusammenfassung ist halt so gestrickt, dass es alle einfach verstehen. Und als Hintergrund, ich habe Rentenversicherungsrecht studiert und der Inhalt ist zufällig ( trotz Internet ) korrekt.
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hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate. die hatten keine chance. die haben sich sogar an den petitionsausschuss des bundestags gewendet. es bestand absolut keine möglichkeit, wenn du die 60 monate überschritten hattest. so war es 1994 oder 95. ich denke, es ist heute immernoch so........
Zuletzt geändert von zolltrottel am 10. Jun 2011, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
Ganz genau so ist es !!!zolltrottel hat geschrieben:hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate. die hatten keine chance. die haben sich sogar an den petitionsausschuss des bundestags gewendet. es besand absolut keine möglichkeit, wenn du die 60 monate überschritten hattest. so war es 1994 oder 95. ich denke, es ist heute immernoch so........
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Das ist´s was ich meintezolltrottel hat geschrieben:hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate.

Aber die Schlauen sterben nie aus und müssen zu allem Ihr Senf dazugeben.
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Wer über 5 Jahre Rentenversicherung einbezahlt hat, der ist nicht gekniffen, am Arsch, hat umsonst einbezahlt, hat Pech gehabt, etc. - sondern bekommt einen Gegenwert in Form einer (sicherlich relativ geringen) Altersrente wie jeder andere Bürger auch.
Wer kürzer als 5 Jahre einbezahlt hat kann sich die Beiträge auszahlen lassen, und bekommt dafür eben keine Altersrente. [/u]
Wer kürzer als 5 Jahre einbezahlt hat kann sich die Beiträge auszahlen lassen, und bekommt dafür eben keine Altersrente. [/u]
@Johnny: Da du als SaZ keine Beitrage gezahlt hast zur Rentenversicherung, finde ich das einen ausgesprochen guten Deal, über den du froh sein kannst. Ich habe, relativ gesehen, weniger Rente aus meinem Angestelltenleben.
Im übrigen ist eine Auszahlung der eigenen Beiträge (wenn geleistet) möglich wenn man unter der zeitlichen Grenze bleibt, ob das aber auch in deinem Falle gilt, da der Dienstherr deinen Beitrag für dich geleistet hat, weiss ich nicht.
Im übrigen ist eine Auszahlung der eigenen Beiträge (wenn geleistet) möglich wenn man unter der zeitlichen Grenze bleibt, ob das aber auch in deinem Falle gilt, da der Dienstherr deinen Beitrag für dich geleistet hat, weiss ich nicht.