Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Wonko
Beiträge: 6
Registriert: 8. Jun 2011, 08:24
Behörde:

Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?

Beitrag von Wonko »

Hallo Leute,

ich habe gerüchteweise gehört, dass man seine in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge zurückholen kann, wenn man vor der Verbeamtung kurze Zeit (?) im Angestelltenverhältnis war.

Bei mir konkret:
2000 - 2003 Ausbildung zum Bankkaufmann (Sparkasse)
2003 für ca. 3 Monate Angestellter bei besagter Sparkasse
Ab 2003 Anwärter g.D. Bund
Ab 2006 Beamter z.A.
Seit 2009 Beamter auf Lebenszeit

Hat jemand Erfahrungen mit so einer Auflösung aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Im Rentenalter dürfte ich dafür vermutlich nichtmal n Schnitzel im Monat bekommen - warum also die Beiträge dort versumpfen lassen?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

Euer Wonko
Benutzeravatar
dove
Beiträge: 307
Registriert: 1. Jan 2009, 18:36
Behörde:

Beitrag von dove »

Mir wurde damals von der ehemaligen BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) mitgeteilt das sich eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bis max. 5 Jahre lohne!

Frag mich aber bitte nicht nach details.
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Wonko
Beiträge: 6
Registriert: 8. Jun 2011, 08:24
Behörde:

Beitrag von Wonko »

Hey - das klingt für meinen Fall ja mal richtig gut! Danke - ich frage dort nach und berichte ... :o)
Benutzeravatar
Ossikind
Beiträge: 497
Registriert: 12. Dez 2007, 17:15
Behörde:

Beitrag von Ossikind »

dove hat geschrieben:Mir wurde damals von der ehemaligen BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) mitgeteilt das sich eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bis max. 5 Jahre lohne!
Nicht ganz richtig.
Du kannst dir bis max 5 Jahre (60 Monate) auszahlen lassen. alles was darüber ist , wird NICHT ausbezahlt.
Angerechnet schon, sozusagen als Ergänzung zur Pension später.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Jm010265
Beiträge: 32
Registriert: 25. Sep 2009, 17:39
Behörde:

Anrechnug

Beitrag von Jm010265 »

Und ab wann wird das angerechnet?
Auch bei dauernde Dienstunfähigkeit mit, sagen wir 46Jahren?

MfG Jm010265
123tt
Beiträge: 4
Registriert: 10. Jun 2011, 06:11
Behörde:

Beitrag von 123tt »

sorry aber bei soviel falschen Informationen muss ich mal melden

http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragser ... rsicherung

Hier ist es ganz einfach erklärt. Alles bis jetzt genannte ist einfach nicht korrekt.
Benutzeravatar
Ossikind
Beiträge: 497
Registriert: 12. Dez 2007, 17:15
Behörde:

Beitrag von Ossikind »

123tt hat geschrieben:sorry aber bei soviel falschen Informationen muss ich mal melden

http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragser ... rsicherung

Hier ist es ganz einfach erklärt. Alles bis jetzt genannte ist einfach nicht korrekt.
Jo iss klar, Wikipedia ist ja auch so zuverlässig, wo jeder Depp was zuschreiben kann....
Das was ich schrieb ist korrekt !!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Einige Leute scheinen ja der Meinung zu sein, dass ich von dem ganzen Zeugs keine Ahnung hätte. Wenn man sich aber § 210 SGB 6 unvoreingenommen anschaut, dann sollte man zu der Einsicht komment, dass an der Aussage
... Du kannst dir bis max 5 Jahre (60 Monate) auszahlen lassen. alles was darüber ist , wird NICHT ausbezahlt. ...
etwas nicht stimmt.

Fakt ist: Sind für mindestens 60 Monate Beiträge geleistet worden, dann besteht keine Möglichkeit, diese (ganz oder anteilig) erstatten zu lassen.
...Das was ich schrieb ist korrekt !!! ...
Solche Aussagen werden im Internet ziemlich inflationär gebraucht, allgemeinverbindliche Rückschlüsse auf den Inhalt lassen sich daraus aber eher nicht schließen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
123tt
Beiträge: 4
Registriert: 10. Jun 2011, 06:11
Behörde:

Beitrag von 123tt »

@Ossikind

ich kann dir auch die Gesetze vorlesen und dir den Inhalt erklären. Nur dauert das einfach etwas laenger. Die Zusammenfassung ist halt so gestrickt, dass es alle einfach verstehen. Und als Hintergrund, ich habe Rentenversicherungsrecht studiert und der Inhalt ist zufällig ( trotz Internet ) korrekt.
zolltrottel
Beiträge: 541
Registriert: 10. Dez 2007, 18:37
Behörde:

Beitrag von zolltrottel »

hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate. die hatten keine chance. die haben sich sogar an den petitionsausschuss des bundestags gewendet. es bestand absolut keine möglichkeit, wenn du die 60 monate überschritten hattest. so war es 1994 oder 95. ich denke, es ist heute immernoch so........
Zuletzt geändert von zolltrottel am 10. Jun 2011, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Ossikind
Beiträge: 497
Registriert: 12. Dez 2007, 17:15
Behörde:

Beitrag von Ossikind »

zolltrottel hat geschrieben:hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate. die hatten keine chance. die haben sich sogar an den petitionsausschuss des bundestags gewendet. es besand absolut keine möglichkeit, wenn du die 60 monate überschritten hattest. so war es 1994 oder 95. ich denke, es ist heute immernoch so........
Ganz genau so ist es !!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Benutzeravatar
dove
Beiträge: 307
Registriert: 1. Jan 2009, 18:36
Behörde:

Beitrag von dove »

zolltrottel hat geschrieben:hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate.
Das ist´s was ich meinte :!:

Aber die Schlauen sterben nie aus und müssen zu allem Ihr Senf dazugeben.
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Beitrag von Thust »

Wer über 5 Jahre Rentenversicherung einbezahlt hat, der ist nicht gekniffen, am Arsch, hat umsonst einbezahlt, hat Pech gehabt, etc. - sondern bekommt einen Gegenwert in Form einer (sicherlich relativ geringen) Altersrente wie jeder andere Bürger auch.

Wer kürzer als 5 Jahre einbezahlt hat kann sich die Beiträge auszahlen lassen, und bekommt dafür eben keine Altersrente. [/u]
Johnny75
Beiträge: 89
Registriert: 21. Feb 2011, 08:04
Behörde:

Beitrag von Johnny75 »

Ich hab' 72 Monate in der gesetzlichen RV verbracht (bzw. wurde nach SaZ-Zeit nachversichert) und werde hierdurch am Ende starke € 145,- Rente bekommen ;)

Tendenz fallend...
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Beitrag von Thust »

@Johnny: Da du als SaZ keine Beitrage gezahlt hast zur Rentenversicherung, finde ich das einen ausgesprochen guten Deal, über den du froh sein kannst. Ich habe, relativ gesehen, weniger Rente aus meinem Angestelltenleben.

Im übrigen ist eine Auszahlung der eigenen Beiträge (wenn geleistet) möglich wenn man unter der zeitlichen Grenze bleibt, ob das aber auch in deinem Falle gilt, da der Dienstherr deinen Beitrag für dich geleistet hat, weiss ich nicht.
Antworten