mich beschäftigt gerade ein Problem – vielleicht ist es ja aber auch gar keines

Das haben die Vergütungen in meinem Fall bislang auch nie getan. Trotzdem habe ich immer treu und brav jedes Jahr zum Ende Juni mein Formular „Aufstellung der im Vorjahr ausgeübten Nebentätigkeiten“ ausgefüllt und bei meinem Dienstherrn eingereicht. Jetzt signalisiert mir gerade mein Verleger (die endgültige Abrechnung liegt noch nicht vor), dass das letzte Buchprojekt, wo ich als Co-Autor beteiligt war, so gut läuft, dass ich den genannten Betrag wohl überschreite (nicht dramatisch, aber schätzungsweise um etwa ein Viertel).
Mein Problem jetzt: Gemäß § 63 (2) hat man Nebentätigkeiten vor Ihrer Aufnahme dem Dienstvorgesetzten anzuzeigen – außer, wenn 1200 Euro nicht überschritten werden, s. oben. Damit habe ich nach den Erfahrungen der ganzen letzten Jahre absolut nicht gerechnet und deshalb auch nix vorher angezeigt; das kann ich jetzt frühestens mit dem jährlichen Formular im Juni nachholen.
Frage: Kann ich da jetzt Ärger mit meiner Behörde kriegen, wenn ich den Betrag erst mit dem genannten Formular im Juni nachmelde? Das macht mir vor allem deshalb zu schaffen, weil ich mich schon vor Jahren auf eine Halbtagsstelle habe setzen lassen – definitiv aus gesundheitlichen Gründen und keinesfalls, weil ich nebenher mit der Schriftstellerei groß absahnen wollte. Die Schreiberei ist für mich ein reines Hobby, wie für einen anderen der Garten oder das Basteln an seinem Mopped, und sie hilft halt vor allem sehr beim Abbau des (beruflichen) Frusts. Oder wird gar ein Teil meines Honorars eingezogen? Bevor ich jetzt eine auf den Deckel kriege oder mein Honorar abgeben muss, verzichte ich lieber auf dieses und schenke es meinem Verleger.
Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat hätte, und Danke im Voraus!