Nebentätigkeit anzeigen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Bücherwurm
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Nebentätigkeit anzeigen

Beitrag von Bücherwurm »

Hallo miteinander,

mich beschäftigt gerade ein Problem – vielleicht ist es ja aber auch gar keines :wink: Und zwar verfasse ich sehr gerne Buch-Beiträge; hin und wieder halte ich auch VHS-Vorträge. Also eine „nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit“ gemäß § 63 LBG (Baden-Württemberg). Im selben § heißt es, für solche Nebentätigkeiten besteht keine Anzeigepflicht, wenn die Vergütungen 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Das haben die Vergütungen in meinem Fall bislang auch nie getan. Trotzdem habe ich immer treu und brav jedes Jahr zum Ende Juni mein Formular „Aufstellung der im Vorjahr ausgeübten Nebentätigkeiten“ ausgefüllt und bei meinem Dienstherrn eingereicht. Jetzt signalisiert mir gerade mein Verleger (die endgültige Abrechnung liegt noch nicht vor), dass das letzte Buchprojekt, wo ich als Co-Autor beteiligt war, so gut läuft, dass ich den genannten Betrag wohl überschreite (nicht dramatisch, aber schätzungsweise um etwa ein Viertel).

Mein Problem jetzt: Gemäß § 63 (2) hat man Nebentätigkeiten vor Ihrer Aufnahme dem Dienstvorgesetzten anzuzeigen – außer, wenn 1200 Euro nicht überschritten werden, s. oben. Damit habe ich nach den Erfahrungen der ganzen letzten Jahre absolut nicht gerechnet und deshalb auch nix vorher angezeigt; das kann ich jetzt frühestens mit dem jährlichen Formular im Juni nachholen.

Frage: Kann ich da jetzt Ärger mit meiner Behörde kriegen, wenn ich den Betrag erst mit dem genannten Formular im Juni nachmelde? Das macht mir vor allem deshalb zu schaffen, weil ich mich schon vor Jahren auf eine Halbtagsstelle habe setzen lassen – definitiv aus gesundheitlichen Gründen und keinesfalls, weil ich nebenher mit der Schriftstellerei groß absahnen wollte. Die Schreiberei ist für mich ein reines Hobby, wie für einen anderen der Garten oder das Basteln an seinem Mopped, und sie hilft halt vor allem sehr beim Abbau des (beruflichen) Frusts. Oder wird gar ein Teil meines Honorars eingezogen? Bevor ich jetzt eine auf den Deckel kriege oder mein Honorar abgeben muss, verzichte ich lieber auf dieses und schenke es meinem Verleger.

Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat hätte, und Danke im Voraus!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Kann ich beantworten, da ich selbst seit 2 Jahren unter den Autoren bin.

"Künstlerische" Tätigkeiten, dazu gehört auch die Autorentätigkeit, sind nicht genehemigungspflichtig (die Dozententätigkeit bei der VHS allerdings evtl. schon).

Ich habe damals aber ausdrücklich nochmal beim PST nachgefragt und es so auch bestätigt bekommen. So etwas will ich schriftlich haben, nicht dass nachher doch einer kommt und Schwierigkeiten macht.

Auch die Einkommen (falls vorhanden) aus künstlerischer Tätigkeit (da kein regelmäßiges Erwerbseinkommen und eher mit Kosten als mit Gewinn verbunden) interessieren den Arbeitgeber nicht!
Autorentätigkeit ist definitiv ein "Hobby" und keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

Wen es interessiert, ist allein das Finanzamt.

Wegen der hohen Verlags-, Veröffentlichungs- und Werbekosten habe ich mich beim Finanzamt geoutet, um die Kosten absetzen zu können. Die haben mir eine neue Steuernummer als "Selbstständige" zugeordnet. Mein Einwand, dass ich doch abhängig beschäftigte Beamtin sei, zählt nicht. Ich mache also am Ende des Jahres eine kleine Gewinn- und Verlustrechnung und reiche die mit den nötigen Belegen mit meiner Steuererklärung ein.

Noch ein steuerlicher Hinweis: Falls man mal mit dem Einkommen aus der Autorentätigkeit über 17xxx,- Euro kommt (genauen Betrag habe ich grad nicht im Kopf), dann erst wird man auch Umsatzsteuerpflichtig und muss sie auch in der G+V-Rechnung ausweisen und ggf. abführen.

Als Autor hat mal also nur mit dem Finanzamt etwas zu klären.
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

...und, könnte auch unter dem Begriff "Verwaltung des eigenen Vermögens" fallen. Interessant für Fotografen, Softewareentwickler, Maler etc.
Greift nur nicht in dem Fall, wo im Auftrag gearbeitet wird.

cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Bücherwurm
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Beitrag von Bücherwurm »

Hallo miteinander,

danke für eure Antworten! Klar, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer - das mit dem Finanzamt weiß ich. Mir ging es aber darum, ob ich keinen Ärger mit meiner Dienststelle kriege, weil ich meine Nebentätigkeit nicht vorher angezeigt habe. Wie gesagt, damit hatte ich ja nicht gerechnet, dass das Honorar die jährlichen 1200 Euro übersteigt. Seither hatte ich immer Mitte jeden Jahres die Nebentätigkeiten mit der üblichen Liste nachträglich angezeigt.
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