Rückforderung Familienzuschlag

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zephyrtom
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Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von zephyrtom »

Mir flatterte vorige Woche ein Brief der BAnstPT ins Haus.
Der BAnstPT ist nach 12 Jahren aufgefallen , dass ich statt des halben einen vollen Familienzuschlag erhalten habe.
Jetzt soll ich auf einen Schlag 6100€ zurück zahlen.
Ist jemand anderem hier im Forum das gleiche passiert?
Hessen63
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Hessen63 »

Nein, aber einfach um Ratenzahlung bitten
Gruß aus Hessen Heinz
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zeerookah
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von zeerookah »

Sofern Du nichts verschwiegen hast geh zu einen Fachanwalt

Das sagt die KI

Grundsätzlich ist eine Rückforderung nach 12 Jahren nicht in vollem Umfang rechtens, da Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Besoldung oder Versorgung der dreijährigen Regelverjährung unterliegen.

Verjährungsfristen und Fakten
Regelverjährung: Gemäß § 195 BGB verjährt der Anspruch der Behörde (BAnstPT) nach 3 Jahren.
Fristbeginn: Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Behörde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Konsequenz: Beträge, die länger als drei Jahre (plus das laufende Jahr) zurückliegen, sind im Regelfall verjährt, sofern keine Hemmung (z. B. durch einen früheren Bescheid) vorlag.

Wichtige Einwände gegen die Rückforderung
Einrede der Verjährung: Die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Sie müssen diese gegenüber der Behörde ausdrücklich geltend machen ("Einrede der Verjährung"), um die Zahlung der verjährten Anteile zu verweigern.
Wegfall der Bereicherung: Wenn Sie das Geld im Rahmen Ihrer normalen Lebensführung bereits ausgegeben haben und nicht mehr "bereichert" sind, können Sie sich auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
Einschränkung: Dies gilt nicht, wenn Sie die Überzahlung hätten erkennen müssen (verschärfte Haftung).
Billigkeitsentscheidung: Die Behörde muss bei Rückforderungen prüfen, ob aus Billigkeitsgründen (z. B. soziale Härte, Mitverschulden der Behörde) ganz oder teilweise von der Rückforderung abgesehen wird. Nach 12 Jahren Untätigkeit der Behörde wiegt deren Mitverschulden oft schwer.

Empfohlenes Vorgehen
Widerspruch einlegen: Legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid ein.
Verjährung einreden: Benennen Sie explizit, dass Sie für alle Beträge, die außerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist liegen, die Einrede der Verjährung erheben.
Rechtsbeistand: Aufgrund der hohen Summe von 6.100 € und der komplexen Rechtslage im Beamtenversorgungsrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder einen Berufsverband (z. B. dbb oder ver.di) dringend ratsam.
Haben Sie bereits einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erhalten und wie viel Zeit bleibt Ihnen noch für den Widerspruch?
KI-Antworten können Fehler enthalten. Zur Beratung in rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Experten wenden.
Hessen63
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Hessen63 »

Sehr interessante Antwort
Gruß aus Hessen Heinz
zephyrtom
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von zephyrtom »

Dann der Bescheid zu meinen Angaben,
unter anderem:
Ich habe die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Man könnte ja immer noch Widerspruch einlegen, denn eigentlich besteht ja der Wegfall der Bereicherung §8183BGB" Beamte müssen das Geld nicht zurückzahlen, wenn sie es nicht mehr besitzen, außer sie wussten oder hätten wissen müssen, dass die Zahlung nicht rechtmäßig war. (§819BGB)
Denn 260€ bei 1500€ Pension, Krankenkasse schon runtergerechnet, wäre ja schon unzumutbar.
Werde weiter berichten was noch passiert.
Dienstunfall_L
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Dienstunfall_L »

zephyrtom hat geschrieben: 02.04.2026 10:00Ich habe die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Man könnte ja immer noch Widerspruch einlegen, …
Widerspruch muss innerhalb der Frist eingelegt werden. Wenn du ihn nicht wörtlich eingelegt hast, wird deine Einrede der Verjährung hoffentlich als eingelegter Widerspruch verstanden.
connigra
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von connigra »

Wie kann das denn sein, dass man statt eines halben einen ganzen Familienzuschlag erhält? ich bekomme seit einiger Zeit auch plötzlich einen ganzen Familienzuschlag statt eines halben, weil mein Mann Länderbeamter ist und sein Familienzuschlag geringfügig weniger beträgt als der von den Bundesbeamten. (Länderbeamte hinken bei den Tarifverhandlungen logischerweise hinterher) Für mich gar nicht nachvollziehbar - aber angeblich wären die Gesetze so. Werde mir das Schreiben aufhben, falls später auch Rückforderungen kommen. Mein Mann bekommt weiterhin den halben Familienzuschlag - welche irrsinnigen Gesetze.
Gertrud1927
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Im BBesG $40.4 steht mindestens die Hälfte dann wird gekürzt.Etwas weniger ist halt nicht die Hälfte.
(4) Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von --mindestens der Hälfte... der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte
Mainstream1
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Mainstream1 »

Verjährung ist m.E. nur eine Vollstreckungseinwenndung und verhindert diese, die Rückforderung über den gesamten Zeitraum in einem vorherigen Bescheid hindert dies nicht.
MS
blink182
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von blink182 »

zephyrtom hat geschrieben: 02.04.2026 10:00 außer sie wussten oder hätten wissen müssen, dass die Zahlung nicht rechtmäßig war. (§819BGB)
Hier scheint mir der Knackpunkt zu liegen.

Wenn du das hättest wissen müssen, sieht es schlecht aus.
Gruß
blink182