Rückforderung Familienzuschlag

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zephyrtom
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Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von zephyrtom »

Mir flatterte vorige Woche ein Brief der BAnstPT ins Haus.
Der BAnstPT ist nach 12 Jahren aufgefallen , dass ich statt des halben einen vollen Familienzuschlag erhalten habe.
Jetzt soll ich auf einen Schlag 6100€ zurück zahlen.
Ist jemand anderem hier im Forum das gleiche passiert?
Hessen63
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Hessen63 »

Nein, aber einfach um Ratenzahlung bitten
Gruß aus Hessen Heinz
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zeerookah
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von zeerookah »

Sofern Du nichts verschwiegen hast geh zu einen Fachanwalt

Das sagt die KI

Grundsätzlich ist eine Rückforderung nach 12 Jahren nicht in vollem Umfang rechtens, da Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Besoldung oder Versorgung der dreijährigen Regelverjährung unterliegen.

Verjährungsfristen und Fakten
Regelverjährung: Gemäß § 195 BGB verjährt der Anspruch der Behörde (BAnstPT) nach 3 Jahren.
Fristbeginn: Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Behörde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Konsequenz: Beträge, die länger als drei Jahre (plus das laufende Jahr) zurückliegen, sind im Regelfall verjährt, sofern keine Hemmung (z. B. durch einen früheren Bescheid) vorlag.

Wichtige Einwände gegen die Rückforderung
Einrede der Verjährung: Die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Sie müssen diese gegenüber der Behörde ausdrücklich geltend machen ("Einrede der Verjährung"), um die Zahlung der verjährten Anteile zu verweigern.
Wegfall der Bereicherung: Wenn Sie das Geld im Rahmen Ihrer normalen Lebensführung bereits ausgegeben haben und nicht mehr "bereichert" sind, können Sie sich auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
Einschränkung: Dies gilt nicht, wenn Sie die Überzahlung hätten erkennen müssen (verschärfte Haftung).
Billigkeitsentscheidung: Die Behörde muss bei Rückforderungen prüfen, ob aus Billigkeitsgründen (z. B. soziale Härte, Mitverschulden der Behörde) ganz oder teilweise von der Rückforderung abgesehen wird. Nach 12 Jahren Untätigkeit der Behörde wiegt deren Mitverschulden oft schwer.

Empfohlenes Vorgehen
Widerspruch einlegen: Legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid ein.
Verjährung einreden: Benennen Sie explizit, dass Sie für alle Beträge, die außerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist liegen, die Einrede der Verjährung erheben.
Rechtsbeistand: Aufgrund der hohen Summe von 6.100 € und der komplexen Rechtslage im Beamtenversorgungsrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder einen Berufsverband (z. B. dbb oder ver.di) dringend ratsam.
Haben Sie bereits einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erhalten und wie viel Zeit bleibt Ihnen noch für den Widerspruch?
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Hessen63
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Re: Rückforderung Familienzuschlag

Beitrag von Hessen63 »

Sehr interessante Antwort
Gruß aus Hessen Heinz
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