Schönen guten Tag.
Erstmals ein Hallo!
Ich bin etwas erbost...
Meine Beihilfe der Postbeamtenkrankenkasse hat die Zahlung der Beihilfe zuerst bezahlt und dann abgelehnt.
War vorher bei der Deutschen Bahn beschäftigt.
Ich habe wie immer das Rezept und die Rechnungen eingereicht.
Diese Unterlagen haben dann der Beihilfe nicht ausgereicht.
Neue Unterlagen von mir haben nichts genutzt.
Ablehnung. Frist 4 Wochen für Widerspruch.
Frage.
Sollte ich jetzt Widerspruch einlegen, oder nochmals zum Arzt wegen Verordnung und Therapeut wegen Rechnung?
So wie ich das lese, hat der Therapeut etwas berechnet, was lt. Rezept nicht dabei war?
Leider kann ich das Schreiben nicht hochladen.
Aber es stimmt wohl die Leistungsbeschreibung und die Rechnung nicht überein.
Vielleicht kann hier einem 80 jährigen alten Mann etwas helfen...
Vielen Dank
Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung
Der Therapeut soll seine Rechnung der Verordnung nach anpassen und eine neue erstellen.Alfonsi hat geschrieben: 8. Mär 2026, 19:03 Frage.
Sollte ich jetzt Widerspruch einlegen, oder nochmals zum Arzt wegen Verordnung und Therapeut wegen Rechnung?
So wie ich das lese, hat der Therapeut etwas berechnet, was lt. Rezept nicht dabei war?
Leider kann ich das Schreiben nicht hochladen.
Aber es stimmt wohl die Leistungsbeschreibung und die Rechnung nicht überein.
Vielleicht kann hier einem 80 jährigen alten Mann etwas helfen...
Vielen Dank
Und dann reichst Du die neue/berichtigte Rechnung wieder ein.
Tipp für's nächste mal. Erst Erstattung abwarten dann die Rechnung bezahlen
-
Alfonsi
- Beiträge: 4
- Registriert: 7. Mär 2026, 17:25
- Behörde: Deutsche Bahn
- Tätigkeit: ehem. Techn. Gutachter
- Geschlecht:
Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung
Vielen Dank für den Tipp.
Aber viele Ärzte möchten Geld sofort. Und Erstattung dauert ja teilweise 4 Wochen
Aber viele Ärzte möchten Geld sofort. Und Erstattung dauert ja teilweise 4 Wochen
-
Alfonsi
- Beiträge: 4
- Registriert: 7. Mär 2026, 17:25
- Behörde: Deutsche Bahn
- Tätigkeit: ehem. Techn. Gutachter
- Geschlecht:
Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung
Ja, ich Zukunft.zeerookah hat geschrieben: 9. Mär 2026, 11:08Der Therapeut soll seine Rechnung der Verordnung nach anpassen und eine neue erstellen.Alfonsi hat geschrieben: 8. Mär 2026, 19:03 Frage.
Sollte ich jetzt Widerspruch einlegen, oder nochmals zum Arzt wegen Verordnung und Therapeut wegen Rechnung?
So wie ich das lese, hat der Therapeut etwas berechnet, was lt. Rezept nicht dabei war?
Leider kann ich das Schreiben nicht hochladen.
Aber es stimmt wohl die Leistungsbeschreibung und die Rechnung nicht überein.
Vielleicht kann hier einem 80 jährigen alten Mann etwas helfen...
Vielen Dank
Und dann reichst Du die neue/berichtigte Rechnung wieder ein.
Tipp für's nächste mal. Erst Erstattung abwarten dann die Rechnung bezahlen
Aber muß ich jetzt Widerspruch einlegen? Frist läuft ja.
Oder Widerspruch mit Info, ich hole neue Unterlagen zur erneuten Prüfung?
Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.Alfonsi hat geschrieben: 9. Mär 2026, 14:51 Ja, ich Zukunft.
Aber muß ich jetzt Widerspruch einlegen? Frist läuft ja.
Oder Widerspruch mit Info, ich hole neue Unterlagen zur erneuten Prüfung?
Bei mir war mal ein falscher Faktor auf einer Rechnung (mir ist das nach Erhalt aufgefallen) da habe ich die entsprechende Abrechnungsstelle angerufen und gesagt sollen mir eine passende neue Rechnung erstellen. Was auch ohne Probleme gemacht wurde.
Der Arzt mußte dann eben eine Woche länger auf sein Geld warten.
Wenn Ärzte sofort ihr Geld haben wollen dann müssten sie mir schon beim Rausgehen die Rechnung in die Hand drücken. Aber bis das über ihre Abrechnungsstellen bei mir eintrudelt dauert meist auch 2 Wochen.
Bei der App der PBeakk kannst Du doch jede Rechnung noch am selben Tag einreichen. Je kleiner und einfacher die Rechnung ist desto schneller geht es.
