Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

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Alfonsi
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Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von Alfonsi »

Schönen guten Tag.
Erstmals ein Hallo!
Ich bin etwas erbost...
Meine Beihilfe der Postbeamtenkrankenkasse hat die Zahlung der Beihilfe zuerst bezahlt und dann abgelehnt.
War vorher bei der Deutschen Bahn beschäftigt.

Ich habe wie immer das Rezept und die Rechnungen eingereicht.
Diese Unterlagen haben dann der Beihilfe nicht ausgereicht.
Neue Unterlagen von mir haben nichts genutzt.
Ablehnung. Frist 4 Wochen für Widerspruch.

Frage.
Sollte ich jetzt Widerspruch einlegen, oder nochmals zum Arzt wegen Verordnung und Therapeut wegen Rechnung?
So wie ich das lese, hat der Therapeut etwas berechnet, was lt. Rezept nicht dabei war?
Leider kann ich das Schreiben nicht hochladen.
Aber es stimmt wohl die Leistungsbeschreibung und die Rechnung nicht überein.
Vielleicht kann hier einem 80 jährigen alten Mann etwas helfen...
Vielen Dank
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zeerookah
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von zeerookah »

Alfonsi hat geschrieben: 8. Mär 2026, 19:03 Frage.
Sollte ich jetzt Widerspruch einlegen, oder nochmals zum Arzt wegen Verordnung und Therapeut wegen Rechnung?
So wie ich das lese, hat der Therapeut etwas berechnet, was lt. Rezept nicht dabei war?
Leider kann ich das Schreiben nicht hochladen.
Aber es stimmt wohl die Leistungsbeschreibung und die Rechnung nicht überein.
Vielleicht kann hier einem 80 jährigen alten Mann etwas helfen...
Vielen Dank
Der Therapeut soll seine Rechnung der Verordnung nach anpassen und eine neue erstellen.
Und dann reichst Du die neue/berichtigte Rechnung wieder ein.

Tipp für's nächste mal. Erst Erstattung abwarten dann die Rechnung bezahlen
Alfonsi
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von Alfonsi »

Vielen Dank für den Tipp.
Aber viele Ärzte möchten Geld sofort. Und Erstattung dauert ja teilweise 4 Wochen
Alfonsi
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von Alfonsi »

zeerookah hat geschrieben: 9. Mär 2026, 11:08
Alfonsi hat geschrieben: 8. Mär 2026, 19:03 Frage.
Sollte ich jetzt Widerspruch einlegen, oder nochmals zum Arzt wegen Verordnung und Therapeut wegen Rechnung?
So wie ich das lese, hat der Therapeut etwas berechnet, was lt. Rezept nicht dabei war?
Leider kann ich das Schreiben nicht hochladen.
Aber es stimmt wohl die Leistungsbeschreibung und die Rechnung nicht überein.
Vielleicht kann hier einem 80 jährigen alten Mann etwas helfen...
Vielen Dank
Der Therapeut soll seine Rechnung der Verordnung nach anpassen und eine neue erstellen.
Und dann reichst Du die neue/berichtigte Rechnung wieder ein.

Tipp für's nächste mal. Erst Erstattung abwarten dann die Rechnung bezahlen
Ja, ich Zukunft.
Aber muß ich jetzt Widerspruch einlegen? Frist läuft ja.
Oder Widerspruch mit Info, ich hole neue Unterlagen zur erneuten Prüfung?
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zeerookah
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von zeerookah »

Alfonsi hat geschrieben: 9. Mär 2026, 14:51 Ja, ich Zukunft.
Aber muß ich jetzt Widerspruch einlegen? Frist läuft ja.
Oder Widerspruch mit Info, ich hole neue Unterlagen zur erneuten Prüfung?
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Bei mir war mal ein falscher Faktor auf einer Rechnung (mir ist das nach Erhalt aufgefallen) da habe ich die entsprechende Abrechnungsstelle angerufen und gesagt sollen mir eine passende neue Rechnung erstellen. Was auch ohne Probleme gemacht wurde.
Der Arzt mußte dann eben eine Woche länger auf sein Geld warten.

Wenn Ärzte sofort ihr Geld haben wollen dann müssten sie mir schon beim Rausgehen die Rechnung in die Hand drücken. Aber bis das über ihre Abrechnungsstellen bei mir eintrudelt dauert meist auch 2 Wochen.

Bei der App der PBeakk kannst Du doch jede Rechnung noch am selben Tag einreichen. Je kleiner und einfacher die Rechnung ist desto schneller geht es.
stuntmanmike
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von stuntmanmike »

leg widerspruch ein und fertig
connigra
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von connigra »

Was bringt ein Widerspruch, wenn der Therapeut etwas anderes abrechnet als auf dem Rezept steht. Da können die Sachbearbeiter auch nichts ändern. Oder wenn der Therapeut höhere Sätze verlangt als die Kasse/Beihilfe bezahlt. Die Therapeuten sind oft der Meinung, dass wir auch einen Eigenbehalt dazuzahlen können, schließlich müssen das die Kassenpatienten auch. Deshalb immer vorher infomieren, welche Erstattung für die verordente Therapien von der Kasse/Beihilfe vorgesehen sind, dann den Therapeuten fragen ob er mit diesem Betrag zufrieden ist. Wenn nicht, notgedrungen eine andere Praxis suchen oder selbst dazuzahlen.

Der Widerspruch wird logischerweise abgeschmettert und der Arzt kann nchträglich nicht eine Verordnung ändern.
Der Therapeut hat sein Geld - dem ist es herzlich egal.
Wie sagte mein Arzt letzte Woche zu mir: mit den Herausforderungen wächst man - ich müsste in meinem vorgerücktem Alter eigentlich nicht mehr wachsen. Mich stresst das nur.

Zusatz: wegen einen höheren Satz, da kann man Widerspruch einlegen und eine Begründung nachliefern. Aber auch nur da, nicht bei Physio Rezepten.
Sorry, so sind nun mal die Tatsachen. liebe Grüße
stuntmanmike
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von stuntmanmike »

connigra hat geschrieben: 17. Mär 2026, 09:44 Was bringt ein Widerspruch, wenn der Therapeut etwas anderes abrechnet als auf dem Rezept steht. Da können die Sachbearbeiter auch nichts ändern. Oder wenn der Therapeut höhere Sätze verlangt als die Kasse/Beihilfe bezahlt. Die Therapeuten sind oft der Meinung, dass wir auch einen Eigenbehalt dazuzahlen können, schließlich müssen das die Kassenpatienten auch. Deshalb immer vorher infomieren, welche Erstattung für die verordente Therapien von der Kasse/Beihilfe vorgesehen sind, dann den Therapeuten fragen ob er mit diesem Betrag zufrieden ist. Wenn nicht, notgedrungen eine andere Praxis suchen oder selbst dazuzahlen.

Der Widerspruch wird logischerweise abgeschmettert und der Arzt kann nchträglich nicht eine Verordnung ändern.
Der Therapeut hat sein Geld - dem ist es herzlich egal.
Wie sagte mein Arzt letzte Woche zu mir: mit den Herausforderungen wächst man - ich müsste in meinem vorgerücktem Alter eigentlich nicht mehr wachsen. Mich stresst das nur.

Zusatz: wegen einen höheren Satz, da kann man Widerspruch einlegen und eine Begründung nachliefern. Aber auch nur da, nicht bei Physio Rezepten.
Sorry, so sind nun mal die Tatsachen. liebe Grüße
der widerspruch bringt, dass man eine rechnung korrigieren lassen kann vom therapeuten und dann nachreicht. ist doch vollkommen logisch. wobei es bei der beihilfe soweit ich weiss auch so ist, dass man keinen widerspruch einlegen braucht und die rechnung trotzdem nochmal einreichen kann zur anerkennung spaeter. da bin ich mir aber nicht ganz sicher. also wuerde ich einfach widerspruch einlgen und fertig. schwer zu glauben manchmal, dass das ein beamtenforum hier ist, wenn die leute so wenig ahnung haben.

und ja natuerlich wird der therapeut die rechnung in der regel korrigieren, wenn ein fehler vorliegt.wenn er die nicht korrigiert such ich mir nen anderen therapeuten. ende. wenn in der verordnung vom arzt was nicht stimmt dann wird er die auch korrigieren. therapeuten und ärzte das sind ja in der regel vertrauenswürdige und vernünftige leute in dem sinne, dass sie eine verordnung oder rechnung berichtigen...
connigra
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Re: Beihilfe zahlt nicht KG mit Verordnung

Beitrag von connigra »

@stuntmanmike:
Hast du den Beitrag des TE gelesen?
Der Therapeut hat etwas abgerechnet, was vom Arzt nicht verordent war.

Was bringt mir in dem Fall ein Widerspruch? Die Kasse/Beihilfe wird zu Recht nur das bezahlen, was auf dem Rezept verordnet war und dieses auch nur zu den gültigen Tarifen der Beihilfe und Kasse - nicht zu verwechseln mit den Wunschgebühren des Therapeuten.

Wie bereits geschrieben, wird der Arzt einen Teufel tun und nachträglich seine Verordnung ändern.

Der TE muss hier mit dem Therapeuten eine Klärung finden. Nicht mehr und nicht weniger.

Widersprüche habe ich auch schon genügend eingelegt - aber die müssen dann schon fundiert sein und nicht einfach mal just for fun und als reine ABM. .
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