Hallo,
ich habe für einen Krankenhausaufenthalt eine Verordnung für ein Einzelzimmer…wegen eines erhöhten Ruhebedarfs.
Die Beihilfe hat mir mitgeteilt, dass sie die Kosten nicht übernehmen und die PKV übernimmt nur das als Wahlleistung versicherte 2-Bett-Zimmer. Die Beihilfe teilte mir weiterhin mit, dass - sofern mir das KKH dieses in Rechnung stellt - das nicht rechtens ist, sondern in der Fallpauschale mit abgegolten ist.
Im Kostenvoranschlag war die tägliche Fallpauschale und die zusätzlichen Kosten für ein EZ aufgeführt.
Es ist aber nun keine Wahlleistung! Darf das KKH erhöhte Kosten für das EZ in Rechnung stellen? Muss die Beihilfe und die PKV diese dann erstatten?
Einbettzimmer ärztlich verordnet
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Re: Einbettzimmer ärztlich verordnet
Der Rechnung des Krankenhauses widersprechen genau mit diesem Hinweis (am besten schriftlich von der Kasse beilegen).
Ich widerspreche auch ständig Rechnungen, auf denen Ziffern aufgeführt sind, die im jeweils konkreten Fall nicht abrechenbar sind. Klappt i.d.R. problemlos, wenn man Recht hat.
Sollte das Krankenhaus darlegen können, dass es nicht auf ihren Mist gewachsen ist, wird's natürlich dünn für dich...
Ich widerspreche auch ständig Rechnungen, auf denen Ziffern aufgeführt sind, die im jeweils konkreten Fall nicht abrechenbar sind. Klappt i.d.R. problemlos, wenn man Recht hat.
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