Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

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Hanuta
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Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Hanuta »

Hallo zusammen,

ich gehöre zu den die 1993 mit als letzte verbeamtet wurden und für mich kommt aufgrund des Jahrgangs 1971 keine 55er Regelung oder anderes in Frage. Ich war gut 14 Jahre in uob (dadurch nie Befördert A7) und bin im weitesten Sinne schon ewig nicht mehr mit der Telekom verbunden. Ich bin auf Eigeninitiave nach uob seit 03/21 in Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Bundesbehörde) und bekomme jetzt kurz vor Wechsel kalte Füße. Was muss ich beachten? Was ist zu bedenken? Bin einfach zu lange raus um einen genauen Durchblick zu haben. Welche Möglichkeiten habe ich? Standort der Telekom wäre Heimatnah aber die Arbeit dort bereitet mir große Bauchschmerzen (Schichtdienst ect.) denen ich mich nicht mehr gewachsen sehe.
AndyO
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Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von AndyO »

Hanuta hat geschrieben: 9. Jul 2021, 12:33 Hallo zusammen,

ich gehöre zu den die 1993 mit als letzte verbeamtet wurden und für mich kommt aufgrund des Jahrgangs 1971 keine 55er Regelung oder anderes in Frage. Ich war gut 14 Jahre in uob (dadurch nie Befördert A7) und bin im weitesten Sinne schon ewig nicht mehr mit der Telekom verbunden. Ich bin auf Eigeninitiave nach uob seit 03/21 in Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Bundesbehörde) und bekomme jetzt kurz vor Wechsel kalte Füße. Was muss ich beachten? Was ist zu bedenken? Bin einfach zu lange raus um einen genauen Durchblick zu haben. Welche Möglichkeiten habe ich? Standort der Telekom wäre Heimatnah aber die Arbeit dort bereitet mir große Bauchschmerzen (Schichtdienst ect.) denen ich mich nicht mehr gewachsen sehe.
Also für dich ist DDU und Mindestversorgung die beste Wahl. Du hast dann ja erst maximal 15 pensionsrelevante Dienstjahre zusammen. Macht 15 x 1,725 ~ 26%. Da würden über DDU noch 10 * 2/3 * 1,725 = 11,5% dazu kommen. Alleine um die Mindestversorgung zu erreichen brauchst du mit A7 etwa 60% oder mindestens weitere 15 Dienstjahre. Ein A8er würde das um 3 Jahre verkürzen. Bei dir über Daumen trotzdem Regelpensionsalter. Wenn du dich wechselschichtuntauglich schreiben lässt kommt die Telekom sicherlich mit Versetzung, was dann DDU wieder impliziert...

P.S.: Etwaige erworbene Rentenansprüche bekommst von der Mindestversorgung abgezogen.
KölnerBub
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Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,

ich kenne Einige (meistens Frauen die wegen Kinder längere Zeit ausgesetzt haben), bei denen DU mit Mindestversorgung einfach am Besten ist. Finanziell sowieso, aber auch wegen dem Druck der aufgebaut wird...

@ Hanuta
Wenn Du zum Zoll wechselst, würde ich mir das genau überlegen. Wenn es eine Bundesbehörde ist, wo Du Dich wohlfühlst, dann ist es eine Entscheidung die Du heute triffst und da kann Dir keiner sagen, ob das auch noch in einem Jahr richtig ist. Du wirst aber wohl nicht über die Mindestversorgung bei der Pension kommen. Die Frage wäre jetzt, ob Du jetzt schon wieder Vollzeit arbeitest oder ob Du in Teilzeit ?

Bei Teilzeit ist meiner Meinung nach die DU von der wirtschaftlichen Seite das Beste. Bei der Telekom wird es eng für Dich, wenn Du die bevorstehende Versetzung zurück ziehst. Dann werden die Daumenschrauben angezogen, Versetzungen bzw. Zuweisungen nicht unbedingt zu Deinen Wunschstellen oder Standorten. Das kann auch dann mal schnell ein paar Hundert Km weit weg sein...
Viele bekommen in DU mehr als bei Teilzeit - und Du kannst dann sogar noch einen Nebenjob aufnehmen. Hier sind die Hinzuverdienstgrenzen sehr hoch angesetzt.

Rentenansprüche werden meines Wissens in Deinem Fall bei einer aktuellen DU nicht abgezogen, jedenfalls nicht aktuell. Denn die Rentenansprüche werde in der Regel erst zu Beginn der Regelaltersgrenze ausgezahlt bzw. deren Anspruch besteht erst zu diesem Zeitpunkt. In deinem Fall aktuell mit Erreichen des 67. Lebensjahr.
Hanuta
Beiträge: 2
Registriert: 19. Jan 2016, 06:58
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Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Hanuta »

AndyO hat geschrieben: 9. Jul 2021, 13:36
Hanuta hat geschrieben: 9. Jul 2021, 12:33 Hallo zusammen,

ich gehöre zu den die 1993 mit als letzte verbeamtet wurden und für mich kommt aufgrund des Jahrgangs 1971 keine 55er Regelung oder anderes in Frage. Ich war gut 14 Jahre in uob (dadurch nie Befördert A7) und bin im weitesten Sinne schon ewig nicht mehr mit der Telekom verbunden. Ich bin auf Eigeninitiave nach uob seit 03/21 in Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Bundesbehörde) und bekomme jetzt kurz vor Wechsel kalte Füße. Was muss ich beachten? Was ist zu bedenken? Bin einfach zu lange raus um einen genauen Durchblick zu haben. Welche Möglichkeiten habe ich? Standort der Telekom wäre Heimatnah aber die Arbeit dort bereitet mir große Bauchschmerzen (Schichtdienst ect.) denen ich mich nicht mehr gewachsen sehe.
Also für dich ist DDU und Mindestversorgung die beste Wahl. Du hast dann ja erst maximal 15 pensionsrelevante Dienstjahre zusammen. Macht 15 x 1,725 ~ 26%. Da würden über DDU noch 10 * 2/3 * 1,725 = 11,5% dazu kommen. Alleine um die Mindestversorgung zu erreichen brauchst du mit A7 etwa 60% oder mindestens weitere 15 Dienstjahre. Ein A8er würde das um 3 Jahre verkürzen. Bei dir über Daumen trotzdem Regelpensionsalter. Wenn du dich wechselschichtuntauglich schreiben lässt kommt die Telekom sicherlich mit Versetzung, was dann DDU wieder impliziert...

P.S.: Etwaige erworbene Rentenansprüche bekommst von der Mindestversorgung abgezogen.
Da ich jetzt TZ arbeite kann ich gar nicht mehr gegenan kämpfen und erreiche die Mindestpension nicht mehr. Im Zuge von Homeoffice wird es mit DDU aber wohl auch nicht einfach. Verfahren bei mir ....
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Cyber
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Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Cyber »

darf ich korrigieren, wenn die erdiente Versorgung unter der Mindestversorgung liegt, werden Rentenansprüche bis zu diesem Betrag verrechnet das gilt selbst für Kindererziehungszeiten. Bei 15 Dienstjahren tritt dies auf alle Fälle ein.
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