Keramik Füllungen Zahnarzt

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Hessele
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Keramik Füllungen Zahnarzt

Beitrag von Hessele »

Hallo, liebe Foristinnen und Foristen,

Ich bin Landesbeamte in Hessen und privat krankenversichert.
Mein Zahnarzt befand vier meiner Kunststofffüllungen für reparaturbedürftig. Ich würde diese gerne durch Keramikfüllungen ersetzen.
Hat jemand Erfahrungen mit der Erstattungsfähigkeit von Keramikfüllungen?
Ich werde aus den Begrifflichkeiten nicht schlau.
So, wie ich die Beihilfeverordnung lese, sind 60% der Materialkosten beihilfefähig sowie 100% der Arztkosten, allerdings verstehe ich immernoch nicht, ob diese Art der Füllungen überhaupt Aussicht auf Bezuschussung hat.
Liebe Grüße und danke für‘s Lesen :)
BalBund
Beiträge: 129
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
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Re: Keramik Füllungen Zahnarzt

Beitrag von BalBund »

Die Hessische Landesverordnung ist mir gerade nicht geläufig, aber fürs generelle Verständnis helfen vielleicht die Beispielrechnungen die das BVA hier für den Bund aufmacht:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs ... erial.html
Linus
Beiträge: 85
Registriert: 18. Apr 2011, 20:17
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Re: Keramik Füllungen Zahnarzt

Beitrag von Linus »

Hallo Hessele,

zwar bin ich in der PBeaKK versichert, doch vermute mal, dass Deine KK genauso die Kosten erstattet wie meine. Das was Du bekommen sollst sind Inlays oder Onlays (je nachdem, wie kaputt der Zahn ist).
Die gibt es aus Gold oder eben Keramik. Erstattung der Kosten verhält sich wie bei einer Krone.
Ich habe beides aus Keramik und auch sämtliche Zusatzversicherungsstufen, deshalb hielten sich meine Kosten in Grenzen. Letztendlich wirst Du nur den Anteil der Materialkosten zahlen, den Deine KK nicht übernimmt. Kunststofffüllungen sind auch nicht besonders langlebig, im Frontzahnbereich aber definitiv langlebiger. Meine Inlays habe ich jetzt seit etwa 20 Jahren OHNE dass jemals was erneuert werden musste. Also hat sich auch die Zuzahlung definitiv gelohnt.

Gruß, Linus
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Keramik Füllungen Zahnarzt

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Einfachstes Vorgehen in einem solchen Fall ist einen KVA erstellen zu lassen und mit der Bitte der Prüfung der Bh.-fähigkeit der Aufwendungen der Beihilfestelle vorzulegen und die "voraussichtliche" Höhe der gewährten Bh zu erfragen.
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