Ich bin Landesbeamte in Hessen und privat krankenversichert.
Mein Zahnarzt befand vier meiner Kunststofffüllungen für reparaturbedürftig. Ich würde diese gerne durch Keramikfüllungen ersetzen.
Hat jemand Erfahrungen mit der Erstattungsfähigkeit von Keramikfüllungen?
Ich werde aus den Begrifflichkeiten nicht schlau.
So, wie ich die Beihilfeverordnung lese, sind 60% der Materialkosten beihilfefähig sowie 100% der Arztkosten, allerdings verstehe ich immernoch nicht, ob diese Art der Füllungen überhaupt Aussicht auf Bezuschussung hat.
Liebe Grüße und danke für‘s Lesen
