Pensionsrechner

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Sir.Lemmi
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Pensionsrechner

Beitrag von Sir.Lemmi »

Moin zusammen,
bin über einen Pensionsrechner von der Firma n-heydorn.de gestolpert. Bevor ich mich ans BEV wenden, wollte ich wissen ob dieser korrekt arbeitet.
laut den Programm wenn ich mit 55 in Pension (Dienstunfähig) gehe. Bekomme ich mehr ausgezahlt, als wenn jemand mit 63 in Pension geht. Kommt mir etwas spanisch vor.

Gibt mal bitte ein Feedback.
Hemmschuh
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Re: Pensionsrechner

Beitrag von Hemmschuh »

Habe ich immer genommen.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... r-auskunft

Bei mir ist es aber auch einfach.

Relativ Alt Beamter geworden und immer Volltags gearbeitet.

Exakt kann dir das aber auch das BEV mitteilen. Eine Versorgungsauskunft müssten diese dir auf Antrag auch erteilen.

Zu beachten ist aber, dass es DInge gibt, die dir von Amtswegen gewährt werden. Dann muss man schauen, was man noch extra beantragen muss.

Mfg
Sir.Lemmi
Beiträge: 14
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Re: Pensionsrechner

Beitrag von Sir.Lemmi »

Danke
Hanswurst I.
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Re: Pensionsrechner

Beitrag von Hanswurst I. »

Kann man auch - wenn man nicht ne Trillion Sonderfallsachen hatte - auch recht einfach selber rechnen.

Pro Jahr volle Dienstzeit gibts 1,79375% bis max. 71,75% was nach vollen 40 Jahren erreicht wird. Zeiten die nur anteilig gearbeitet werden, werden auch nur anteilig gerechnet. Bund/Zivi wird voll angerechnet. Elternzeit bis 3 Jahre pro Kind auch.

Als Beispiel: Frau fängt mit 20 an mit 100%. Mit 30 das erste Kind, 2 Jahre Elternzeit. Geht dann 3 Jahre halbtags bis das zweite Kind kommt. Wieder zwei Jahre daheim. Geht dann 15 Jahre wieder nur halbtags 50% und will mit dann 52 Lebensjahren wissen, was sie bislang angesammelt hat. Zahlen stark vereinfacht natürlich.

10 Jahre zu 100% = 10 Jahre
2 Jahre EZ = 2 Jahre
3 Jahre 50% = 1,5 Jahre
2 Jahre EZ = 2 Jahre
15 Jahre 50% = 7,5 Jahre

Sprich nach 32 Jahren Beamtendasein hat sie 23 anrechenbare Jahre angesammelt. 23 Jahre X 1,79375% = 41,25625% (der aktuellen Besoldungstufe).In dem Fall könnte die Frau sofort auf 100% wieder aufstocken und hätten dann noch 15 volle Jahre zum anrechnen, käme also auf max. 68,1625% Pension, also ein "Verlust" von 3%.

Man kann sich das relativ leicht selber ausrechnen über die genau Anzahl der Jahre und Tage. Mache ich für meine Frau regelmässig einmal im Jahr aus Spielerei weil die nach den Kindern 50, 55 und jetzt 65% geht und es einen halt interessiert. Eigentlich recht einfach. Hab das auch für andere Kollegen schon mal aufgrund deren Daten nachgerechnet und lag bislang immer genau richtig.

In Bayern kann über das Landesamt für Finanzen jederzeit eine "einfache Versorgungsauskunft" unter eigener Eingabe der Daten eine Berechnung bekommen. Ab 55 hat man Anspruch auf eine einmalige manuelle Berechnung durch einen Sachbearbeiter der dann natürlich alle dort bekannten Daten heranzieht. Für die einfache Berechnung muss man ja selber seinen Krams durchsehen. Denke, das wird es analog auch in anderen Bundesländern geben. Einzige Schwierigkeit stellen manchmal gerade ältere Elternzeiten dar.

Wobei ich die Berechnung mit 55 erst eigentlich zu spät finde. Das müsste mit 50 auch gehen wenn die meisten mit Kindern fertig sind und dann wissen willen, was Sache ist und wie sie ggf. weiter arbeiten wollen/müssen. Ich mein, ich acker sicher nicht 49 Jahre durch wenn ich mit 58 meine 40 Pflichtjahre durch habe, dann kann ich auch die letzten 9 Jahre (oder weniger was geht) auch versuchen noch in angenehmere Teilzeit zu kommen wenn es geht.
siam4
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Re: Pensionsrechner

Beitrag von siam4 »

Hallo,
ich bin mit dem Ruhegehaltsrechner der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) exakt auf den Betrag gekommen,
der mir dann auch in der Versorgungsauskunft mitgeteilt wurde.
Hier kannst du exakt deine Daten eingeben. Das wird dann auf den Tag genau berechnet.
VG
filou
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Re: Pensionsrechner

Beitrag von filou »

Du bist schon recht gut !! Gleichwohl kann man die 71,75 % nur theoretisch erreichen. Das hat 2 Gründe: 1. kommt ein Faktor von 0,9901 ( § 5 Abs. 1 Beamt VG) zum tragen und zum 2. ( was kaum einer weiß!) in Anlehnung ans Rentenrecht " abzug für Pflegeleistungen "( hat nichts zu tun mit der Pflegesicherung. der Betrag richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Ist nochmal ca. 1 % Prozentpunkt. Dann bis du schon nur noch bei ca. 69,75 % ....
Ich war 2018 in der Beamtenversorgung tätig und habe die Auskünfte erstellt.
Bei Männern meist die 40 Dienstjahre ( oder mehr - was aber nix mehr bringt !), bei Frauen ist die Berechnung teilweise sehr komplex; zumal die " Papierakte komplett durchgeackert werrden muss und ab 2008 die elektronische Akte noch dazu kommt.
Die gesamte " Versorgung" auf Grund der vielen Änderungen ( immer Verschlechterungen !) sehr kompliziert.
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