Ich könnte mir vorstellen, dass man nachAufsteiger85 hat geschrieben: 12. Aug 2026, 10:13
Wer sich da aber sicher ist, dass das alles nicht geht und sofort auffliegt, der möge mir bitte schreiben, auf welcher Rechtsgrundlage diese Nichternennung dann fußen würde bzw. welche Informationen man (aus statusrechtlicher Sicht) nicht hätte verschweigen dürfen.
Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG argumentiert.
Die Eignung, Befähigung und Leistung konnte nicht richtig festgestellt werden.
