Vorbereitungsdienst verschweigen?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Kittyka2
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Kittyka2 »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 12. Aug 2026, 10:13
Wer sich da aber sicher ist, dass das alles nicht geht und sofort auffliegt, der möge mir bitte schreiben, auf welcher Rechtsgrundlage diese Nichternennung dann fußen würde bzw. welche Informationen man (aus statusrechtlicher Sicht) nicht hätte verschweigen dürfen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man nach
Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG argumentiert.
Die Eignung, Befähigung und Leistung konnte nicht richtig festgestellt werden.
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Aufsteiger85
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Das halte ich für fragwürdig, wenn es erst später (und darum ging es vorher) festgestellt wird.

Wenn ich jemanden nach bestandenem Vorbereitungsdienst zum Beamten auf Lebenszeit im gD ernannt habe, wird es seeeehr schwer, zu rechtfertigen, warum das NIchterwähnen (nicht das Lügen, also Erfinden einer anderen Beschäftigung in dieser Zeit) einer Ausbildung im mD zu einer Nichternennung auf Lebenszeit im gD führen sollte.

Aber hey, wissen tun wir es nicht, ich kenne diesbezüglich auch kein Urteil, sodass es entweder tatsächlich bisher nicht vorgekommen ist oder es einfach niemanden gab, der sich dagegen gewehrt hat.
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