Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

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schäferhund
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von schäferhund »

sheela hat geschrieben: Da teilte man mir sinngemäß mit, dass ich einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen solle mit Belegen/Attest meines Arztes.
Bei mir war das Prozedere ähnllich: Wenige Wochen nach meinem Besuch beim Amtsarzt teilte mir meine Behördenleitung mit, dass aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens vom ............ von einer dauerhaften Dienstunfähigkeit bei mir ausgegangen wird und man mir die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu stellen. Ein Attest wurde nicht verlangt, da das Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes unserer Personalstelle bereits vorlag. Stelle ich den Antrag nicht oder lasse ich einfach nichts mehr von mir hören, würde eine Zwangspensionierung erfolgen. Bedenkzeit: vier Wochen.

Angenommen, ich hätte keinen Antrag gestellt, bzw. mich überhaupt nicht mehr gemeldet, hätte sich die Angelegenheit um höchstens 1 - 2 Monate hinausgezögert. Irgendwann hat man einfach keine Kraft mehr und möchte nur noch seine Ruhe haben. Daher habe ich der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen DDU zugestimmt.

Gruß
Schäferhund
egyptwoman
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von egyptwoman »

Ich habe voriges Jahr auch Antrag auf vorzeitigen Ruhestand gestellt, musste dann zum Amtsarzt, der das in dem Gutachten auch geschrieben hat, das ich nicht mehr dienstfähig sei und sich das innerhalb eines halben Jahres auch nicht ändern wird oder so ähnlich. Tja und dann gibt es ja noch die empfohlenen Auflagen, da, nie vergessen - es ja eine Mitwirkungspflicht seitens des Beamten gibt um seine Dienstfähigkeit wieder herzustellen, inwieweit der Dienstherr diese empfohlenen Auflagen einfordert obliegt diesem. Also was ich damit sagen will, auch wenn du den vorzeitigen Ruhestand selber einreichst heißt das nicht das der Nervenkrieg nicht weiter geht, da man ja nach 2 oder 3 Jahren auch wieder zu ner Nachuntersuchung geladen werden kann u. eben wenn es der Dienstherr verlangt Nachweise über spezielle Therapien erbringen muss (blöd nur wenn man die machen soll/muss und die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt oder nur unter weiteren Auflagen übernimmt).
Also der Kampf ist erst dann vorbei wenn du 5 Jahre im vorzeitigen Ruhestand bist, davor kann dich dein Dienstherr u.U. wieder reaktivieren, wenn der Amtsarzt feststellt das du wieder dienstfähig oder teildienstfähig bist. Nach 5 Jahren, falls du dann der Meinung bist wieder dienstfähig zu sein und deinen Job wieder machen könntest, geht das nur auf eigenen Antrag auf Reaktivierung, dein Dienstherr unternimmt nach 5 Jahren in der Hinsicht nix mehr.

egyptwoman
schäferhund
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von schäferhund »

@egyptwoman:

Das sehe ich ähnlich. Anzumerken wäre, dass ich in fast 40 Dienstjahren noch keinen Fall erlebt habe, in dem ein Kollege oder eine Kollegin reaktiviert worden ist. Je länger man aus dem Dienst ist, desto schwieriger ist auch die Wiedereingliederung in den früheren Beruf. Auch das Alter und die Qualifikation spielen da sicherlich eine wichtige Rolle. Wer über 50 ist, lässt sich meiner Meinung nach nur noch schwer reaktivieren (Ausnahmen abgesehen). Oftmals ist die Dienststelle froh, dass man wieder einen Mitarbeiter loswerden konnte. Wird die Stelle danach nicht mehr neu besetzt, spart der Steuerzahler sogar noch viel Geld. Bei einer Kollegin (50) stand sogar im amtsärztlichen Gesundheitszeugnis ausdrücklich, dass man auf spätere Nachuntersuchungen verzichten sollte. Ich vermute, dass diese Kollegin nun endgültig ihre Ruhe haben wird. Ihre Stelle wird nach ihren eigenen Angaben nicht mehr neu besetzt werden.

Gruß
Schäferhund
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Von einer Reaktivierung würde ich bei mir nicht ausgehen, da ich ja in spätestens 2,5 Jahren (60) wegen meiner Schwerbehinderung sowieso gehe wollte.
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Wie sieht das Verfahren weiter aus, da man mir bei meiner letzten Vorsprache am 12.04.2012 auch gesagt hat, dass mit dem amtsärztlichen Gutachten die Pensionierung nicht durch zu bekommen ist, da die Versorgungskasse NRW da nicht mitspielen würde. Aus § 17 der Satzung der Rheinischen Versorgungskasse geht auch sinngemäß soetwas hervor. Der Arbeitgeber ist sehr an einer vorzeitigen Pensionierung interessiert. Was tun?

1.Soll ich auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen.
2. Wie sieht es dabei mit der Übernahme der Kosten durch Beihilfestelle und K-Kasse aus?
3. Soll ich einen Anwalt einschalten?
LG
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Hallo Mitsumo,Stichwort Wiedereingliederung, das würde mein Hausarzt dann machen. Er würde mir dann kein Attest mehr ausstellen. Und dann??? Ich sehe mich schon dabei, wie ich mich wieder humpelnd und mit Krücke ins Amt bewege um dort von einem Schreibtisch zum nächsten geschickt zu werden, da man keinen festen Arbeitsplatz für mich hat. Bin ziemlich frustriert und depressiv zur Zeit. Seit dem Unfall leide ich sowieso an einer erhöhten Angst ich könnte fallen oder von Fremden angerempelt werden.
LG sheela
egyptwoman
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von egyptwoman »

Warum machst du dir so nen stress? Du bist doch krankgeschrieben und wenn du dich nicht dienstfähig fühlst, dann bleib weiterhin krankgeschrieben. Wenn der Dienstherr was will, wird er dir schon sagen das du zum Amtsarzt musst. Und wenn das mal kommen sollte, dann kannst du dem erklären was ist, ich denke nicht das er dich unter diesen Umständen dann dienstfähig oder teildienstfähig schreibt, immerhin hast du ja eh nur noch 2,5 Jahre bis du in Ruhestand gehen willst. Sollte der Fall einer teildienstfähigkeit eintreten, muss dein Dienstherr ja bestimmte Vorraussetzungen schaffen, das du deinen Dienst ohne weitere gesundheitl. Schäden davonzutragen ausüben kannst. Das kostet ihn u.U. nochmal Geld. Der Dienstherr hat immer noch ne Fürsorgepflicht. Sprich mit deinem Vertreter für Schwerbehinderte, der kennt sich damit aus, ansonsten Füße still halten und auf dich zukommen lassen, manchmal machen die halt stress und setzen dich unter Druck, lass dich nicht unter Druck setzen, wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

egyptwoman
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Ich habe seit Jahren Schlafstörungen, die sich in den letzten 2 Jahren massiv verstärkt haben. Gestern bin ich auf Grund eines Zeitungsartikel, der mein Problem betraf zu einem Psychologen/Neurologen gegangen. Wenn ich es genau überlege, sind vermutlich einige meiner sonstigen Probleme psychischer Natur. Bin allerdings so erzogen worden, dass man so etwas nicht hat und auch nicht darüber spricht. Meine momentane Situation belastet mich extrem!
LG
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Ich bin durch. Nachdem ich auf Wunsch meiner Behörde, aber nach juristischer Beratung, den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt habe, wurde ich erneut dem Amtsarzt vorgestellt. Auf Grund weiterer Krankheitsbilder wurde ich für dienstunfähig beurteilt. Auf eine Nachuntersuchung kann verzichtet werden lt. Amtsarzt.
Jetzt erfolgt noch das offizielle Prozedere der Behörde und dann bin ich ab Ende Juli im Ruhestand.

LG
sheela
schäferhund
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von schäferhund »

Glückwunsch, sheela ! :D

Du hast es geschafft ! Die Art und Weise, wie Dein AG mit Dir umgegangen ist spricht für sich. Aber: Die Würde des Menschen ist unantastbar ! Ganz wichtig ist, dass Du Dich nun weiterhin intensiv Deiner Gesundheit widmest.
Ich wünsche Dir auf Deinem weiteren Lebensweg alles Gute. Bleibe auch weiterhin diesem Forum treu ! :D

Gruß

Schäferhund
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Vielen Dank Schäferhund, ich bleibe bestimmt diesem Forum treu!!
LG
sheela
egyptwoman
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von egyptwoman »

@ schäferhund: genau so ist es, entspannt zurücklehnen und der Dinge harren die da kommen. Wusste gar nicht das es das bei Bundesbeamten nicht mehr gibt selbst den Antrag auf Ruhestand zu stellen, bei Landesbeamten zumindest in Bayern gibt es das noch, hab ich auch gemacht.

egyptwoman
sheela
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Re: Zwangspensionierung erst ja; dann doch nicht??

Beitrag von sheela »

Ich habe mit heutigem Datum meine Entlassungsurkunde aus dem aktiven Dienstverhältnis erhalten und bin ab heute ein armer Pensionär. Mir geht es gut und ich bin froh, dass es vorbei ist.
LG
sheela
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