Bei mir war das Prozedere ähnllich: Wenige Wochen nach meinem Besuch beim Amtsarzt teilte mir meine Behördenleitung mit, dass aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens vom ............ von einer dauerhaften Dienstunfähigkeit bei mir ausgegangen wird und man mir die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu stellen. Ein Attest wurde nicht verlangt, da das Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes unserer Personalstelle bereits vorlag. Stelle ich den Antrag nicht oder lasse ich einfach nichts mehr von mir hören, würde eine Zwangspensionierung erfolgen. Bedenkzeit: vier Wochen.sheela hat geschrieben: Da teilte man mir sinngemäß mit, dass ich einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen solle mit Belegen/Attest meines Arztes.
Angenommen, ich hätte keinen Antrag gestellt, bzw. mich überhaupt nicht mehr gemeldet, hätte sich die Angelegenheit um höchstens 1 - 2 Monate hinausgezögert. Irgendwann hat man einfach keine Kraft mehr und möchte nur noch seine Ruhe haben. Daher habe ich der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen DDU zugestimmt.
Gruß
Schäferhund