Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

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honeybee58
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Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von honeybee58 »

Wie ich bereits recherchiert habe, trifft die Aktivrente nicht für Beamte zu.
Nun bin ich mit 67 Bezieher einer Mindestpension und einer gesetzlichen Rente. Weiß vielleicht jemand, ob und wie das zusätzliche Einkommen aus einer Honorartätigkeit ( Deutsch als Zweitsprache) ,die über den Mindestlohn hinausgeht, versteuert wird? Ich finde leider keine eindeutige Aussage. Meine 2. Frage wäre, ob die Pensionsstelle informiert werden muss , denn beim Finanzamt müsste man das ja sowieso anmelden, also sicher auch das Einkommen versteuern. Ich wäre sozusagen nicht angestellt, sondern als Honorarkraft auf eigene Rechnung tätig.
Ist das alles kompliziert...
vielen Dank für eventuelle Antworten
stuntmanmike
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Gut wie wird das besteuert. Das sind dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Die werden einfach mit deinem entsprechenden Steuersatz besteuert. Gibst sie in der Einkommensteuererklärung an und das wars. Wenn die Einkünfte hoch sind werden entsprechende Vorauszahlungen auf die anfallende Einkommensteuer festgesetzt.

Außerdem evtl. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
AndyO
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von AndyO »

stuntmanmike hat geschrieben: 18. Jun 2026, 23:15 Gibst sie in der Einkommensteuererklärung an und das wars.
Das sehe ich nicht so. Solange die Mindestversorgung nicht erdient wurde werden Einkommen gegengerechnet. Es geht dann um die Einkommensart. Werden die Einnahmen einer Ein-Mann-GmbH zugeführt und als Gewinne entnommen gelten diese z.B. nicht als Einkommen. Das Einkommen der Pensionskasse zu verschweigen zieht ein Disziplinarverfahren nach sich. Ich würde da als erstes mit der Pensionskasse reden.
honeybee58
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von honeybee58 »

Danke für die Hinweise. bin gerade dabei, die Änderungsmitteilung über die Regelung der Versorgungsbezüge vom 1.1.2026 zu durchdringen.
Laut Gehaltszettel von März 206:
Es wird das erdiente Ruhegehalt angegeben, davon erfolgt ein Versorgungsabschlag von 10,80%, das Ruhegehalt beträgt 1.760,42€, die Mindestversorgung beträgt aber 2.070,72€ , Abzug Gesamtruhensbetrag 66,16€, Abzug Versorgungsausgleich 634,85€ (Scheidung) ,Versorgungsfreibetrag 182,00€, Auszahlungsbetrag 1.369,71€. Lohnsteuer null.Was bedeutet das jetzt, wenn ich ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit habe für die Pension? Ich muss das doch eh' versteuern.
stuntmanmike
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

AndyO hat geschrieben: 19. Jun 2026, 09:31
stuntmanmike hat geschrieben: 18. Jun 2026, 23:15 Gibst sie in der Einkommensteuererklärung an und das wars.
Das sehe ich nicht so. Solange die Mindestversorgung nicht erdient wurde werden Einkommen gegengerechnet. Es geht dann um die Einkommensart. Werden die Einnahmen einer Ein-Mann-GmbH zugeführt und als Gewinne entnommen gelten diese z.B. nicht als Einkommen. Das Einkommen der Pensionskasse zu verschweigen zieht ein Disziplinarverfahren nach sich. Ich würde da als erstes mit der Pensionskasse reden.
Gut wie gesagt ich habe nur vom steuerlichen Teil gesprochen.
Dienstunfall_L
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Eine für dich sichere Auskunft erhältst du nur mit schriftlicher Nachfrage bei der Stelle, die auf deiner Bezügemitteilung steht.
Im für dich zutreffenden Beamtenversorgungsgesetz findest du evtl. noch Punkte, die für dich wichtig sind.
Ob du Einkünfte angeben musst und ob sie gegengerechnet werden, hat mit deinem Versorgungsausgleich und deiner aktuellen Höhe der Lohnsteuer nichts zu tun.
connigra
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von connigra »

@honeybee 58: ich habe früher auch aus Vorträgen auf selbstständiger Basis Einkommen zu meiner Mindestpension bezogen. Ich musste der Versorgungsbehörde nur meine Steuerbescheide einreichen. Die Hinzuverdienstgrenze lag ziemlich hoch- so weit ich mich erinnern kann um die 1400 €. Bei der Berechnung gilt ja Einnahmen/Ausgabenrechnung - nur der Gewinn wird als selbstständige Tätigkeit versteuert. Also mir wurde dadurch nie die Pension gekürzt.
Aber Sie sind doch schon 67 Jahre! Hier gilt nach meiner Kenntnis:
Nach dem regulären Eintritt in den Ruhestand gilt eine Anzeigepflicht für eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nur dann, wenn diese in einem konkreten Zusammenhang mit Ihrerr früheren dienstlichen Tätigkeit aus den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestand steht und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.
Falls Sie eine Nebentätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes ausüben oder dort ein Verwendungseinkommen erzielen, gelten besondere Anrechnungs- und Meldepflichten für Ihre Versorgungsbezüge, unabhängig vom Alter.
Es kommt hat in Ihrem Fall drauf an, ob diese Vorträge irgendwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Bei einem Minijob würde weder beim FA noch bei der Versorgungsbehörde Steuern bzw anrechenbare Einkünfte anfallen.
Mainstream1
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Die so genannte Anzeigepflicht/ggf.Genehmigungspflicht an den früheren Dienstherrn mag entfallen sein, der Pensionsregelungsbehörde ist Einkommen immer mitzuteilen (Mitteilungspflicht), damit eine Anrechnung auf die Ruhensbezüge geprüft werden kann. Das sind zwei Paar Schuhe.
MS
connigra
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Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit

Beitrag von connigra »

@mainstream1 : bist du dir wirklich sicher mit deiner Aussage? Kannst du Quellen benennen?
ich habe gerade wegen deiner Aussage mal etwas geforscht:https://www.verdi.de/ikt/themen/beamten ... en-pension
u.a. steht das hier:
Grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen können alle Versorgungsberechtigten, die die Regelaltersgrenze (bis zum Jahr 2031 auf das 67. Lebensjahr ansteigend) erreicht haben. Ein Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffent­lichen Dienst wird angerechnet.

Genau das war auch mein Kenntnisstand. Siehe mein letzter Beitrag.
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