Wie ich bereits recherchiert habe, trifft die Aktivrente nicht für Beamte zu.
Nun bin ich mit 67 Bezieher einer Mindestpension und einer gesetzlichen Rente. Weiß vielleicht jemand, ob und wie das zusätzliche Einkommen aus einer Honorartätigkeit ( Deutsch als Zweitsprache) ,die über den Mindestlohn hinausgeht, versteuert wird? Ich finde leider keine eindeutige Aussage. Meine 2. Frage wäre, ob die Pensionsstelle informiert werden muss , denn beim Finanzamt müsste man das ja sowieso anmelden, also sicher auch das Einkommen versteuern. Ich wäre sozusagen nicht angestellt, sondern als Honorarkraft auf eigene Rechnung tätig.
Ist das alles kompliziert...
vielen Dank für eventuelle Antworten
Pension plus Rente plus Honorartätigkeit
Moderator: Moderatoren
-
honeybee58
- Beiträge: 40
- Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
- Behörde:
-
stuntmanmike
- Beiträge: 368
- Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
- Behörde:
Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit
Gut wie wird das besteuert. Das sind dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Die werden einfach mit deinem entsprechenden Steuersatz besteuert. Gibst sie in der Einkommensteuererklärung an und das wars. Wenn die Einkünfte hoch sind werden entsprechende Vorauszahlungen auf die anfallende Einkommensteuer festgesetzt.
Außerdem evtl. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Außerdem evtl. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit
Das sehe ich nicht so. Solange die Mindestversorgung nicht erdient wurde werden Einkommen gegengerechnet. Es geht dann um die Einkommensart. Werden die Einnahmen einer Ein-Mann-GmbH zugeführt und als Gewinne entnommen gelten diese z.B. nicht als Einkommen. Das Einkommen der Pensionskasse zu verschweigen zieht ein Disziplinarverfahren nach sich. Ich würde da als erstes mit der Pensionskasse reden.stuntmanmike hat geschrieben: 18. Jun 2026, 23:15 Gibst sie in der Einkommensteuererklärung an und das wars.
-
honeybee58
- Beiträge: 40
- Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
- Behörde:
Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit
Danke für die Hinweise. bin gerade dabei, die Änderungsmitteilung über die Regelung der Versorgungsbezüge vom 1.1.2026 zu durchdringen.
Laut Gehaltszettel von März 206:
Es wird das erdiente Ruhegehalt angegeben, davon erfolgt ein Versorgungsabschlag von 10,80%, das Ruhegehalt beträgt 1.760,42€, die Mindestversorgung beträgt aber 2.070,72€ , Abzug Gesamtruhensbetrag 66,16€, Abzug Versorgungsausgleich 634,85€ (Scheidung) ,Versorgungsfreibetrag 182,00€, Auszahlungsbetrag 1.369,71€. Lohnsteuer null.Was bedeutet das jetzt, wenn ich ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit habe für die Pension? Ich muss das doch eh' versteuern.
Laut Gehaltszettel von März 206:
Es wird das erdiente Ruhegehalt angegeben, davon erfolgt ein Versorgungsabschlag von 10,80%, das Ruhegehalt beträgt 1.760,42€, die Mindestversorgung beträgt aber 2.070,72€ , Abzug Gesamtruhensbetrag 66,16€, Abzug Versorgungsausgleich 634,85€ (Scheidung) ,Versorgungsfreibetrag 182,00€, Auszahlungsbetrag 1.369,71€. Lohnsteuer null.Was bedeutet das jetzt, wenn ich ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit habe für die Pension? Ich muss das doch eh' versteuern.
-
stuntmanmike
- Beiträge: 368
- Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
- Behörde:
Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit
Gut wie gesagt ich habe nur vom steuerlichen Teil gesprochen.AndyO hat geschrieben: 19. Jun 2026, 09:31Das sehe ich nicht so. Solange die Mindestversorgung nicht erdient wurde werden Einkommen gegengerechnet. Es geht dann um die Einkommensart. Werden die Einnahmen einer Ein-Mann-GmbH zugeführt und als Gewinne entnommen gelten diese z.B. nicht als Einkommen. Das Einkommen der Pensionskasse zu verschweigen zieht ein Disziplinarverfahren nach sich. Ich würde da als erstes mit der Pensionskasse reden.stuntmanmike hat geschrieben: 18. Jun 2026, 23:15 Gibst sie in der Einkommensteuererklärung an und das wars.
-
Dienstunfall_L
- Beiträge: 1103
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Pension plus Rente plus Honorartätigkeit
Eine für dich sichere Auskunft erhältst du nur mit schriftlicher Nachfrage bei der Stelle, die auf deiner Bezügemitteilung steht.
Im für dich zutreffenden Beamtenversorgungsgesetz findest du evtl. noch Punkte, die für dich wichtig sind.
Ob du Einkünfte angeben musst und ob sie gegengerechnet werden, hat mit deinem Versorgungsausgleich und deiner aktuellen Höhe der Lohnsteuer nichts zu tun.
Im für dich zutreffenden Beamtenversorgungsgesetz findest du evtl. noch Punkte, die für dich wichtig sind.
Ob du Einkünfte angeben musst und ob sie gegengerechnet werden, hat mit deinem Versorgungsausgleich und deiner aktuellen Höhe der Lohnsteuer nichts zu tun.
