Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
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xantialf
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Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
Ich habe einen Termin für die Überprüfung der Dienstunfähigkeit erhalten. Ich bin seit 10 Jahren im Ruhestand. Vor 5 Jahren musste ich diese Prozedur schon einmal durchlaufen und wurde damals dienstfähig eingestuft. Allerdings wurde ich trotzdem nicht reaktiviert, da man keine Verwendungsmöglichkeit hatte. Gibt es eigentlich einen Fall, in dem jemand wieder reaktiviert wurde?
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Dienstunfall_L
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Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
Hast du die Auskunft schriftlich? Wenn du dienstfähig bist, müsste man dich eigentlich reaktivieren. Solltest du selber an einer Reaktivierung Interesse haben, würde ich zeitnah anwaltlichen Rat einholen. Dass keine Verwendungsmöglickeit gesehen wird, darf nicht zu deinem Nachteil sein.wurde damals dienstfähig eingestuft. Allerdings wurde ich trotzdem nicht reaktiviert, da man keine Verwendungsmöglichkeit hatte.
Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
Die Frage muss "gegen seinen Willen" lauten. Da kenne ich Keinen.xantialf hat geschrieben: 20. Jul 2026, 10:12 Ich habe einen Termin für die Überprüfung der Dienstunfähigkeit erhalten. Ich bin seit 10 Jahren im Ruhestand. Vor 5 Jahren musste ich diese Prozedur schon einmal durchlaufen und wurde damals dienstfähig eingestuft. Allerdings wurde ich trotzdem nicht reaktiviert, da man keine Verwendungsmöglichkeit hatte. Gibt es eigentlich einen Fall, in dem jemand wieder reaktiviert wurde?
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xantialf
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Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
Kurzes update: Gutachter hat Diensfähigkeit attestiert mit Einschränkungen.(nicht schwer heben, kein langes stehen). Heute kam ein Anruf der BAnst mit dem Hinweis, dass ich möglicherweise in Süddeutschland als Zusteller eingesetzt werden könnte. Auf meinen Hinweis, dass ich in Ostfriesland wohne und wir unser Haus verkaufen, meine Frau ihren Job kündigen müsste und ich die Betreuung meiner demenzkranken Mutter nicht mehr wahrnehmen könnte hieß es nur:"Dienst geht vor" Sind das alles keine Gründe, die einer Zuweisung entgegenstehen? Ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Vor 10 Jahren hieß es noch, eine unterwertige Beschäftigung ohne Zustimmung der betroffenen Person darf nur für maximal 3 Monate erfolgen. Gilt das noch?
Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
Hallo xantialf !xantialf hat geschrieben: 15. Sep 2026, 11:52 Kurzes update: Gutachter hat Diensfähigkeit attestiert mit Einschränkungen.(nicht schwer heben, kein langes stehen). Heute kam ein Anruf der BAnst mit dem Hinweis, dass ich möglicherweise in Süddeutschland als Zusteller eingesetzt werden könnte. Auf meinen Hinweis, dass ich in Ostfriesland wohne und wir unser Haus verkaufen, meine Frau ihren Job kündigen müsste und ich die Betreuung meiner demenzkranken Mutter nicht mehr wahrnehmen könnte hieß es nur:"Dienst geht vor" Sind das alles keine Gründe, die einer Zuweisung entgegenstehen? Ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Vor 10 Jahren hieß es noch, eine unterwertige Beschäftigung ohne Zustimmung der betroffenen Person darf nur für maximal 3 Monate erfolgen. Gilt das noch?
Hier ein Link zum Postpersonalrechtsgesetz § 6 Verwendung auf einem Arbeitsposten mit geringerer Wertigkeit (bzgl. deiner Frage zur unterwertigen Beschäftigung)
https://www.gesetze-im-internet.de/postpersrg/__6.html
Gruß Kringel
Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
@xantialf:
BAnst hat bei dir per Telefon angerufen und dir fernmündlich mit weit entfernt gelegenem Dienstort "gedroht" . Habe ich das so richtig verstanden? Telefonisch würde doch bedeuten: ohne Zeugen sowie keinerlei greifbare, schriftliche Dokumente. Klingt eher nach Bangemachen, oder?
BAnst hat bei dir per Telefon angerufen und dir fernmündlich mit weit entfernt gelegenem Dienstort "gedroht" . Habe ich das so richtig verstanden? Telefonisch würde doch bedeuten: ohne Zeugen sowie keinerlei greifbare, schriftliche Dokumente. Klingt eher nach Bangemachen, oder?
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Hessen63
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Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
@xantialf
"Gutachter hat Dienstfähigkeit attestiert mit Einschränkungen"
Bist Du nicht regelmäßig beim Arzt/Facharzt? Keine fachärztliche Behandlung "verordnet" bekommen im ersten Gutachten?
"Gutachter hat Dienstfähigkeit attestiert mit Einschränkungen"
Bist Du nicht regelmäßig beim Arzt/Facharzt? Keine fachärztliche Behandlung "verordnet" bekommen im ersten Gutachten?
Gruß aus Hessen Heinz
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Mainstream1
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Re: Ist bereits jemand aus Dienstunfähigkeit zurückgeholt worden?
Wenn man bereits in DDU war, darf man nicht mehr unterwertig eingesetzt werden bzw. auf eine unterwertige Stelle zurückgeholt werden ! Das ist unzulässig - Bundesbeamtenrecht
Vgl. Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit Bundesbeamte des BMI von 2022 ! Gilt auch für Beamte der Post.
Unterwertig geht nur, wenn man statt DDU in einer unterwertigen Stelle direkt noch einsetzbar wäre.
Die Reaktivierungsuntersuchung muss auch auf das letzte Amt z. B. A7 oder A8 - Stelle im abstrakt funktionalen Sinne abstellen, da ist wichtig, sowohl die Untersuchungsanordnung als auch das Gutachten ist sonst anfechtbar, wenn firs nicht ausdrücklich so beauftragt und begutachtet wurde
Nimm dir einen Anwalt, wenn du das nicht selbst anfechten kannst oder evtl. Fristen der Untersuchungsanordnung abgelaufen sind.
Zudem muss der Dienstherr bei der Stellensuche sehr wohl Fürsorgeaspekte, die ja vorliegen, berücksichtigen, es sei denn, es gäbe keine andere Stelle außerhalb des näheren Einzugsortes. Bei der ( gar nicht zulässigen Zustellerstelle) ist das mit Sicherheit nie und nimmer der Fall, aber eine solche Stelle wäre ja auch nicht anzubieten. Bei den Stellen für den mittleren Dienst wird's natürlich nicht einfacher....
Vgl. Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit Bundesbeamte des BMI von 2022 ! Gilt auch für Beamte der Post.
Unterwertig geht nur, wenn man statt DDU in einer unterwertigen Stelle direkt noch einsetzbar wäre.
Die Reaktivierungsuntersuchung muss auch auf das letzte Amt z. B. A7 oder A8 - Stelle im abstrakt funktionalen Sinne abstellen, da ist wichtig, sowohl die Untersuchungsanordnung als auch das Gutachten ist sonst anfechtbar, wenn firs nicht ausdrücklich so beauftragt und begutachtet wurde
Nimm dir einen Anwalt, wenn du das nicht selbst anfechten kannst oder evtl. Fristen der Untersuchungsanordnung abgelaufen sind.
Zudem muss der Dienstherr bei der Stellensuche sehr wohl Fürsorgeaspekte, die ja vorliegen, berücksichtigen, es sei denn, es gäbe keine andere Stelle außerhalb des näheren Einzugsortes. Bei der ( gar nicht zulässigen Zustellerstelle) ist das mit Sicherheit nie und nimmer der Fall, aber eine solche Stelle wäre ja auch nicht anzubieten. Bei den Stellen für den mittleren Dienst wird's natürlich nicht einfacher....
MS
