xantialf hat geschrieben: 30. Mai 2026, 08:28
Es gibt leider kene Unterlagen mehr. Daher denke ich, dass eine Neuberechnung nicht mehr möglich sein dürfte. Aber trotzdem müsste ich doch irgendeine Antwort seitens der Post bekommen.
Wirst Du auch, wenn Sie es denn mal bearbeitet haben.
Dauert halt bloß. Hier wurde glaube ich mal geschrieben das sie 100.000 Fälle zu bearbeiten hätten
xantialf hat geschrieben: 30. Mai 2026, 08:28
Es gibt leider kene Unterlagen mehr. Daher denke ich, dass eine Neuberechnung nicht mehr möglich sein dürfte. Aber trotzdem müsste ich doch irgendeine Antwort seitens der Post bekommen.
Wirst Du auch, wenn Sie es denn mal bearbeitet haben.
Dauert halt bloß. Hier wurde glaube ich mal geschrieben das sie 100.000 Fälle zu bearbeiten hätten
Du wirst ganz sicher einen Bescheid bekommen. Irgendwelche Daten werden bei der BAnst auch noch vorhanden sein, schließlich haben sie dich ja auch angeschrieben. Irgendjemand schrieb hier mal das 55.000 Fälle gibt, wobei davon 5.000 wohl "unklar" sein sollen.
Ich habe alle erforderlichen Unterlagen am 30.04.2024 eingereicht. Der Eingang wurde mir bestätigt. Jetzt warte ich auf ein weiteres Lebenszeichen der BAnst .
Dschingi57 hat geschrieben: 31. Mai 2026, 09:09
Ich habe alle erforderlichen Unterlagen am 30.04.2024 eingereicht. Der Eingang wurde mir bestätigt. Jetzt warte ich auf ein weiteres Lebenszeichen der BAnst .
Dann hast Du 2 Möglichkeiten
Dich weiterhin in Geduld zu fassen oder
Über einen Fachanwalt rechtlich Beistand holen und Klage wegen Untätigkeit einreichen.
Ich würde an deiner Stelle abwarten, Ich befürchte, die höhere Einstufung der Hinterbliebenenversorgung wird letztendlich nicht zu euren Gunsten ausfallen. Ich spreche aus Erfahrung und gehe davon aus, dass höchstens der zur Anrechnung gebrachte Eigenanteil höher ausfallen wird, sich letztlich für den Versorgten nicht niederschlagen wird. Meines Wissens wird bei Demenz meist Pflegestufe vier oder fünf zugrunde gelegt. Hinterbliebenenversorgung plus Pflegegeld reicht bei einer Einstufung in 4 oder 5 in der Regel nicht aus um den Heimsatz zu komplett zu bezahlen.
Versorgung plus Betrag für den Pflegegrad vier 1850 Euro, Pflegegrad 5 ca. 2100 Euro. Die Gesamtpflegekosten betragen in der Regel zwischen 4500 und 5000 Euro, bei diesen Pflegestufen wohlgemerkt. Dem Pflegenden verbleibt ein Schonvermögen von 10.000 Euro, ansonsten muss alles aus Privatvermögen aufgebraucht werden. Ein entstehender Differenzbetrag wird vom Sozialamt übernommen.
Dem Hilfesteller wird vom Amt ein monatliches Taschengeld von ca. 185 Euro zur Verfügung gestellt. Davon sind zu bezahlen: Friseur, Fußpflege, rezeptfreie Medikamente und Kleidung! Es ist schon eine Schande, wie unsere Alten, zumindest bei einem Heimaufenthalt, von der Hand in den Mund leben müssen. Wer keine Kinder hat, die Mittel zuschießen können, ist nicht zu beneiden.