VFA Bundesbehörde

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Kieler Primus
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VFA Bundesbehörde

Beitrag von Kieler Primus »

Hallo an Alle,

Hat einer Erfahrungen mit dem Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA)? Mich interessiert besonders was nach der Ausbildung passiert als Verwaltungsfachangestellter (VFA).

Welche Perspektiven hat man wirklich nach der Ausbildung?
In der Anzeige stand ..."...Im Anschluss an die Ausbildung und nach einer vierjährigen Berufserfahrung können sich besonders qualifizierte und leistungsstarke Beschäftigte um die Teilnahme an einem dreijährigen berufsbegleitenden Fernstudium bewerben und damit den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt und die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundesverwaltung erlangen. ..."...

a) früher waren es mal 3 Jahre gewesen

Ich störe mich besonders an den 4 Jahren und frage mich, ob es auch andere Alternativen gibt um dieses zu umgehen, da ich bereits Ende 30 bin. Mein Ziel ist eigentlich der gehobene Dienst mit der Verbeamtung aber direkte Bewerbungen sind bisher alle gescheitert, weil ich in den Einstellungsverfahren rausfliege aus diverse Gründe.

Habe auch schon überlegt nach dem VFA zügig die Behörde zu wechseln, in eine wo es schneller geht, weiß aber leider keine. Frage mich ernsthaft welcher junge Mensch, der ambitioniert ist, bleibt 4. Jahre um sich dann Hoffnung ins Ungewisse zu machen?!

Würde mich über Ratschläge und eure Perspektiven freuen.

Beste Grüße

Kiel
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Aufsteiger85
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Re: VFA Bundesbehörde

Beitrag von Aufsteiger85 »

Kieler Primus hat geschrieben: 24. Mai 2026, 16:58 Ich störe mich besonders an den 4 Jahren und frage mich, ob es auch andere Alternativen gibt um dieses zu umgehen,
Gibt es nach §24 BLV:
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt Folgendes voraus:
1.
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
2.
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, jeweils in Verbindung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten.
Selbst ein (ggf. Fern-)Studium machen, die Berufserfahrung erlangen und dann auf Anerkennung hoffen. Einen Anspruch auf eine Verbeamtung gibt es nicht.
Kieler Primus hat geschrieben: 24. Mai 2026, 16:58 Mein Ziel ist eigentlich der gehobene Dienst mit der Verbeamtung aber direkte Bewerbungen sind bisher alle gescheitert, weil ich in den Einstellungsverfahren rausfliege aus diverse Gründe.
Welche Gründen werden denn da angeführt? Wenn dich die Behörde nicht leiden kann und Gründe vorschiebt, wird das auch im gehobenen Dienst nichts...
Kieler Primus hat geschrieben: 24. Mai 2026, 16:58 Habe auch schon überlegt nach dem VFA zügig die Behörde zu wechseln, in eine wo es schneller geht, weiß aber leider keine. Frage mich ernsthaft welcher junge Mensch, der ambitioniert ist, bleibt 4. Jahre um sich dann Hoffnung ins Ungewisse zu machen?!
Naja. Das Beamtentum ist ja nicht gerade auf Flexibilität ausgelegt. Normalerweise macht man eine Laufbahnausbildung und bleibt dann in dieser Laufbahn. Zumindest verlässt man sie nicht nach ein paar Monaten wieder, um es dann doch eins höher zu probieren. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Ich habe selbst den Aufstieg vom gD in den hD mit eigenem Studium und anschließender Anerkennung gewagt. Letzten Endes dauerte es von meiner Verbeamtung im gD bis zur Ernennung im hD sieben Jahre und das ist schon relativ kurz (zumal davon zwei Jahre Studium und drei Jahre Arbeitserfahrung waren). So ist das halt eigentlich nicht gedacht.

Sofern du kein (Fach-)Abitur hast, verstehe ich natürlich, dass du gar nicht die Möglichkeit hast, dich direkt für Studiengänge im gD zu bewerben (bspw. an der HS Bund). Andererseits kannst du mit einer abgeschlossenen Ausbildung i.d.R. auch fachgebunden studieren, so dass du evtl. besser fährst, wenn du das Studium selbst in die Hand nimmst.
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