Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Derrick hat geschrieben: 21. Apr 2026, 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.

Bei Erklärung über Rentenansprüche:

Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.

Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?

Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"

A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar

Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat

Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Hallo Derrick !

Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?

Gruß Kringel
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 21. Apr 2026, 17:01 Die Rente wird i.d.R. 3 Monate vor Eintritt der Regelaltersgrenze beantragt, so würde ich das mit Monat+Jahr angeben.
So habe ich es ebenfalls gemacht und es kam keine Rückfrage dazu.
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Kringel hat geschrieben: 21. Apr 2026, 17:16
Derrick hat geschrieben: 21. Apr 2026, 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.

Bei Erklärung über Rentenansprüche:

Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.

Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?

Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"

A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar

Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat

Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Hallo Derrick !

Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?

Gruß Kringel
Hallo Kringel,

ja genau. Soll ich dann das mit der Unfallrente ankreuzen?
Eigentlich müsste es eine 8. Antwort geben, die besagt, dass ich bisher keine Rente beantragt habe, weil ich den ER erst vor 2 Wochen beantragt habe und es vorher keinen Sinn machte.

Diese Antwortmöglichkeit gibt es aber nicht.
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Kringel hat geschrieben: 21. Apr 2026, 17:17
Dienstunfall_L hat geschrieben: 21. Apr 2026, 17:01 Die Rente wird i.d.R. 3 Monate vor Eintritt der Regelaltersgrenze beantragt, so würde ich das mit Monat+Jahr angeben.
So habe ich es ebenfalls gemacht und es kam keine Rückfrage dazu.
ok, dann nehme ich das "ca. 4 Monate vor Regelaltersgrenze"

Danke.
Dienstunfall_L
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du keine Unfallrente erhältst und auch keine andere Rente bzgl. Frage 2 und auch keinen Anspruch darauf hast, dann würde ich Nein ankreuzen, die Anwortoptionen zu Nein streichen und „nicht zutreffend“ handschriftlich ergänzen.
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Derrick hat geschrieben: 21. Apr 2026, 20:16
Kringel hat geschrieben: 21. Apr 2026, 17:16
Derrick hat geschrieben: 21. Apr 2026, 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.

Bei Erklärung über Rentenansprüche:

Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.

Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?

Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"

A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar

Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat

Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Hallo Derrick !

Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?

Gruß Kringel
Hallo Kringel,

ja genau. Soll ich dann das mit der Unfallrente ankreuzen?
Eigentlich müsste es eine 8. Antwort geben, die besagt, dass ich bisher keine Rente beantragt habe, weil ich den ER erst vor 2 Wochen beantragt habe und es vorher keinen Sinn machte.

Diese Antwortmöglichkeit gibt es aber nicht.
Hallo Derrick !

Google mal nach “gesetzliche Unfallrente” - dort bekommst du eine Definition dazu !

Hast du seit deiner Verbeamtung immer freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet ?

Gruß Kringel
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Kringel hat geschrieben: 21. Apr 2026, 21:01
Hallo Derrick !

Google mal nach “gesetzliche Unfallrente” - dort bekommst du eine Definition dazu !

Hast du seit deiner Verbeamtung immer freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet ?

Gruß Kringel
Ja, da hast du recht, das dürfte kein Beamter gemacht haben. Den Punkt hatte ich ewas falsch auf dem Zettel interpretiert.

Dann müsste ich alles für den Fragenkatalog zusammen haben.

Danke an alle die mir da geholfen haben :)
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Derrick hat geschrieben: 21. Apr 2026, 21:50
Kringel hat geschrieben: 21. Apr 2026, 21:01
Hallo Derrick !

Google mal nach “gesetzliche Unfallrente” - dort bekommst du eine Definition dazu !

Hast du seit deiner Verbeamtung immer freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet ?

Gruß Kringel
Ja, da hast du recht, das dürfte kein Beamter gemacht haben. Den Punkt hatte ich ewas falsch auf dem Zettel interpretiert.

Dann müsste ich alles für den Fragenkatalog zusammen haben.

Danke an alle die mir da geholfen haben :)
Gerne ! Bei weiteren Fragen, gerne melden.

Bei mir liegt der ER zwar knapp 3 Jahre zurück, habe mir aber von allen Vorgängen Kopien gemacht und archiviert !
Dienstunfall_L
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du eine gesetzliche Unfallrente (SGB VII) wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit aus der Tätigkeit vor Verbeamtung oder aus Ehrenamtunfall beziehst, dann weißt du das auch.
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